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Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · 2010-09-27

Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2010-09-27

Wortprotokoll

In der ersten Woche dieser Session hat unser Rat das Sportförderungsgesetz zu Ende beraten und die Vorlage mit 152 zu 2 Stimmen angenommen. Unter anderem will unser Rat an der Bundeskompetenz im Bereich Sport in der Schule festhalten - Stichwort: Drei-Stunden-Obligatorium. Ich zitiere aus dem Einleitungstext zur Botschaft zum Sportförderungsgesetz: "Der gesellschaftliche Nutzen von Sport und Bewegung ist politisch anerkannt und wissenschaftlich nachgewiesen. Sport vermittelt Lebensfreude und trägt zur Lebensqualität bei. Bewegung und Sport leisten wichtige Beiträge zur Gesundheit, ganzheitlichen Bildung, Entwicklung kognitiver Fähigkeiten, sozialen Kompetenz und Integration."

Dieses Zitat könnte man eins zu eins auf den Bereich der Musik übertragen, ausser dass Musik noch um mehr politische Anerkennung ringt. Die vorliegende Initiative ist Ausdruck davon. Musik ist, zusammen mit dem Sport, die bedeutendste Freizeitaktivität der Jugendlichen. Musik beinhaltet - bei einer intensiven Betätigung - eine reiche, ganzheitliche Verbindung von Kognitivem, Emotionalem, Sozialem und Körperbezogenem; wir haben es heute schon mehrfach gehört. Das sind gute Gründe, der Musik den gleichen Stellenwert wie dem Sport und anderen Schulfächern einzuräumen.

Was spricht dagegen, der Musik einen angemessenen Stellenwert in der Bildungslandschaft zuzugestehen? Was spricht dagegen, das Musizieren zu einem Kulturgut zu machen, das allen zugänglich sein muss? Machen wir einen Schritt vorwärts, und verankern wir die Musikbildung in der Bundesverfassung, analog zum Auftrag der Sportförderung in Artikel 68 der Bundesverfassung. Die musikalische Bildung in der Schule, im ausserschulischen Bereich und bei der Förderung von Begabten wird damit in diesem Land einen höheren Stellenwert bekommen.

Ein Wort zur musikalischen Bildung in der Schule: Die Initiative verlangt unter anderem die Ausbildung von genügend Fachlehrpersonen. Die Bildungshoheit der Kantone bleibt unangefochten, weil die Ausgestaltung unverändert durch den Lehrplan 21 vorgegeben sein wird. Die erfolgreiche Umsetzung des Lehrplans 21 wird davon abhängig sein, ob genügend qualifizierte Fachlehrpersonen zur Verfügung stehen.

Für die Fachhochschulen sind laut Artikel 63a der Bundesverfassung Bund und Kantone gemeinsam verantwortlich. An den Berufsschulen besteht heute für den Musikunterricht eine Zugangssperre, die durch die Initiative aufgehoben würde.

Zum ausserschulischen Bereich: Die zum Teil hohen Kosten für musikalische Bildung erzeugen eine Zugangssperre, wie sie kein anderer Bereich im Bildungswesen der Schweiz kennt. Die Forderung nach Chancengleichheit gemäss Artikel 2 Absatz 3 der Bundesverfassung wird dadurch missachtet. Das muss sich ändern. Die Tatsache, dass Chancengleichheit fehlt, haben Sie, Kollege Noser, in ihrem Votum bestätigt: Sie sagten: "Das ist auch ein Grund, warum dieser Unterricht im Moment nicht unentgeltlich ist: Man will sich die Unterstützung sichern." Und jetzt kommt der entscheidende Satz: "In fortschrittlichen Gemeinden oder Kantonen gibt es im Übrigen einen Sozialtarif." Eben nur in fortschrittlichen Gemeinden; man müsste vielleicht besser sagen: eben nur in finanziell gutsituierten Gemeinden.

Es lebe der Sport, es lebe die Musik - sie sind unverzichtbare Ergänzungen zu unserer kopflastigen Welt. Stärken wir die Musik in diesem Land, wie wir es auch beim Sport getan haben. Zeigen Sie Musikgehör für die Anliegen der Initianten!

Ich lade Sie ein, nicht dem Bundesrat, sondern der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission zu folgen und die Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.