Kunz Josef · Nationalrat · 2010-09-27
Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-27
Wortprotokoll
Bei aller Sympathie für die Jugend und die Musik beantrage ich Ihnen, die Initiative und den Gegenvorschlag abzulehnen.
Meines Erachtens gehört die Umsetzung dieses Anliegens in die Kompetenz der Kantone und der Gemeinden. In einem Grossteil der Kantone ist die musikalische Ausbildung von Jugendlichen hervorragend organisiert. Allein die Kantone wenden für diesen Zweck über 300 Millionen Franken auf. Rechnet man die Leistungen der Gemeinden und Privaten dazu, dürften für die musikalische Ausbildung der Jugendlichen schon heute über 500 Millionen Franken aufgewendet werden. Wenn hier durch den Bund eingegriffen wird, schmälert das die Hoheit der Kantone sowie Eigeninitiative und Eigenverantwortung von Gemeinden, Vereinen und Eltern. Zudem wäre es völlig verfehlt, allen Kindern musikalischen Unterricht vorzuschreiben - mit Kostenfolgen für den Bund zwischen 50 und 100 Millionen Franken.
Artikel 62 der Bundesverfassung verlangt, dass der Grundschulunterricht allen Kindern offensteht; das ist auch richtig so. Ebenso ermöglicht Artikel 69 der Bundesverfassung die Förderung der musikalischen Ausbildung von Jugendlichen. Der Bund kann also gemäss Bundesverfassung schon heute die musikalische Ausbildung von Jugendlichen fördern. Es ist also unnötig, einen neuen Verfassungsartikel zu schaffen, welcher den Bund zwingt, aktiv zu werden.
Setzen wir weiterhin auf die Eigeninitiative von Kantonen, Gemeinden und Vereinen, und lehnen wir die Initiative und den Gegenvorschlag ab mit dem Motto: Mit Musik geht alles besser, mit weniger Staat und mehr Eigenverantwortung wird es noch besser.