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Scherer Marcel · Nationalrat · 2010-09-28

Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-28

Wortprotokoll

Worum geht es? Mit der Aufgabenteilung im Rahmen des NFA wurden die Behinderteninstitutionen und deren Betrieb den Kantonen zugeteilt. Um die Finanzierung reibungslos und ohne Unterbrüche zu gewährleisten, sind Bauten und Umbauten während einer Übergangsfrist von sechs Jahren weiterhin vom Bund finanziert worden. Also haben die Kantone und deren Institutionen mehr als genügend Zeit gehabt, ihre Projekte einzugeben und die Kosten dem Bund zu übertragen.

Nun liegt mit der parlamentarischen Initiative Robbiani ein Verlängerungsantrag vor. Würde diesem Antrag zugestimmt, müsste die Invalidenversicherung quasi einen Betrag von 23 Millionen Franken nachschiessen. Der Bund, der an den Kosten der IV mit 37 Prozent beteiligt ist, hätte sich folglich mit knapp 9 Millionen Franken daran zu beteiligen. Dies wäre ordnungspolitisch falsch. Die Institutionen haben sechs Jahre Zeit gehabt, die Deckung der entstehenden Kosten einzufordern. Sie können also nicht im Nachhinein eine Fristverlängerung verlangen. Der Bundesrat ist in seinem Zusatzbericht zur selben Ansicht gelangt: Die Kantone und die Behinderteninstitutionen hätten genügend Zeit zur Realisierung gehabt.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Damit respektieren Sie die Meinung des Bundesrates, damit liegen Sie finanz- und ordnungspolitisch richtig.

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