Schenk Simon · Nationalrat · 2010-09-29
Schenk Simon · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-29
Wortprotokoll
In der Kommission ist mein Antrag von Mitgliedern dreier Bundesratsparteien und vom Bundesrat unterstützt worden. Wenn ich mich hier für die Unterstützung der Kommissionsminderheit starkmache, dann geschieht dies also im Namen einer breiten Allianz.
Wir werden sehen, wie verlässlich die bürgerliche Zusammenarbeit hier im Rat ist. Es geht ja um die grosse Streitfrage "Marktöffnung - ja oder nein?". Die entscheidende Abstimmung wird jene zur Frage sein, ob wir den ganzen 4. Abschnitt aus der Vorlage streichen, wie es die Kommissionsmehrheit beantragt, oder eben nicht. Ich gehe nicht auf alle Details bei den einzelnen Artikeln ein und versuche insbesondere, Sie davon zu überzeugen, den Grundsatz der Aufhebung des Restmonopols für die Briefe unter 50 Gramm zu unterstützen.
Was Ihnen die Kommissionsminderheit beantragt, ist nichts anderes als das Konzept der Marktöffnung, wie es der Bundesrat in der Botschaft vorgeschlagen hat, mit ein paar kleinen Ergänzungen des Ständerates. Die Post selber hat in vielen Gesprächen im Vorfeld der Beratung des Postgesetzes immer wieder betont, dass sie für die Marktöffnung bereit ist. Ich verweise diesbezüglich auf das Interview mit Verwaltungsratspräsident Peter Hasler und Konzernleiter Jürg Bucher, das im "Post-Magazin" im Mai 2010 und in ähnlicher Form auch in anderen Medien erschienen ist. Dort sagt die Postspitze klar und deutlich, dass sie für die vollständige Marktöffnung bereit ist. Die Post hat sich seit vielen Jahren im Rahmen der kontinuierlichen Marktöffnung auf diesen letzten Schritt vorbereitet.
Wenn man in Betracht zieht, dass die Post beim heutigen Stand der Marktöffnung bereits rund 80 Prozent des Postgeschäfts im freien Markt abwickelt, dann kann ja weiss Gott der letzte Schritt der Öffnung nicht mehr derart existenzbedrohend sein, wie das von den Gegnern der Monopolaufhebung dargestellt wird. Ein Blick zurück auf die bisherigen Marktöffnungsschritte zeigt folgendes Bild: Seit 1997 sind die Postsendungen über 2 Kilogramm im freien Markt, 2004 wurde die Höchstgrenze auf ein Kilo gesenkt, 2006 auf 100 Gramm, und seit 2009 sind nur noch die Briefe unter 50 Gramm unter dem Monopol der Post.
Die totale Marktöffnung, die heute zur Diskussion steht, wollte der Bundesrat eigentlich bereits auf 2011 einführen. Wir haben Verspätung gegenüber der ursprünglichen Planung und sind auch später dran als die meisten Länder in der EU. In der EU wird der Markt per 2011 grundsätzlich total geöffnet. Bei uns geschieht das je nach Ausgang der Abstimmungen zu Artikel 42 entweder frühestens 2014 oder 2015, oder dann liegt es allenfalls im Ermessen des Bundesrates, den Zeitpunkt festzulegen, falls wir die Marktöffnung beschliessen.
Die vollständige Marktöffnung wird früher oder später Tatsache werden. Es kann ja nicht sein, dass wir vor dem letzten Schritt haltmachen, nachdem wir bereits vier Schritte vollzogen haben. Die bisherigen Schritte zur Marktliberalisierung haben die Post in der erfolgreichen Unternehmensführung nicht beeinträchtigt; die positiven Abschlüsse der letzten Jahre beweisen das. Der letzte Schritt wird dies nicht ändern, weil die Post sich gut darauf vorbereitet hat. Auch der Service public wird darunter nicht leiden.
Viel wichtiger ist für die Post, dass wir ihr bei der übrigen Gesetzgebung nicht zu viele Fesseln anlegen. So ist etwa zu hoffen, dass der Ständerat die Entscheide des Nationalrates betreffend Hauszustellung und Gestaltung des Poststellennetzes in der Differenzbereinigung noch zugunsten der Post korrigieren wird. Ausserdem wollen wir im Postorganisationsgesetz der Post die Möglichkeit geben, sich als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft zu organisieren, wie es international Standard und wie es auch bei Swisscom und SBB der Fall ist. Wenn die Post diese Rahmenbedingungen bekommt, kann sie problemlos im offenen Markt bestehen und wird uns auch weiterhin positive Abschlüsse liefern.
Natürlich gilt der Streichungsantrag bei Artikel 42a auf Seite 29 der Fahne nur für den Fall, dass die Marktöffnung im Gesetz festgeschrieben wird. Sollte sich im Rat die Kommissionsmehrheit durchsetzen und die Marktöffnung aus dem Gesetz kippen, muss der Evaluationsauftrag an den Bundesrat zwingend ins Postgesetz, etwa nach dem Motto "Lieber fast nichts als gar nichts!".
Ich bitte Sie, bei den Artikeln auf den Seiten 15 bis 29 der Fahne die Anträge der Minderheit I zu unterstützen, die aus Mitgliedern der FDP-, der CVP/EVP/glp- und der SVP-Fraktion besteht und den Beschluss des Ständerates und somit den Entwurf des Bundesrates aufnimmt.
Jetzt noch ein paar Bemerkungen zu Artikel 42, dem Schlüsselartikel, in dem es um Referendum, Inkrafttreten und die grosse Frage "Marktöffnung - ja oder nein?" geht. Die meisten Länder in Europa haben den Postmarkt bereits ganz geöffnet oder öffnen ihn auf 2011. Ein paar wenige Länder tun es auf 2013. Seit der Bekanntgabe des Zeitplans zur totalen Marktöffnung durch den Bundesrat hat sich die Post nach und nach auf die Liberalisierung vorbereiten können und hat mehrfach betont, dass sie für den freien Wettbewerb bereit ist. Aus dieser Sicht ist der Antrag der Minderheit IV bei Artikel 42 durchaus ein gangbarer Weg, weil er der Post sogar ein Jahr länger Zeit gibt, sich auf die Aufhebung des Restmonopols vorzubereiten, als vom Bundesrat ursprünglich vorgesehen.
In der Kommission ist dieser Antrag nur ganz knapp, mit 10 zu 11 Stimmen, abgelehnt worden. Wir hoffen, dass wir dies hier im Plenum ändern können.
Die Aufhebung des 50-Gramm-Restmonopols ist für die Post keine unüberwindbare Hürde. Die Post selber sieht die Aufhebung nicht als Pièce de Résistance und ist, wie gesagt, gut darauf vorbereitet, weil sie schon heute zu 80 Prozent im freien Markt tätig ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Artikel 42 in erster Linie die Minderheit IV zu unterstützen.
Die anderen Minderheitsanträge zu Artikel 42 kann ich ganz kurz erläutern: Die Minderheit I hat ohne Änderung den Beschluss des Ständerates übernommen. Damit läge der Zeitpunkt der Inkraftsetzung der vollständigen Marktöffnung in der Kompetenz des Bundesrates. Der Antrag der Minderheit II sieht grundsätzlich den gleichen Zeitplan und die gleichen Auflagen wie der Ständerat vor. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Auflagen betreffend die Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag gemäss [PAGE 1553] Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c des Postgesetzes erst mit der totalen Marktöffnung in Kraft träten.
Ich bitte Sie, bei Artikel 42 in erster Linie die Minderheit IV und allenfalls die Minderheit II oder die Minderheit I zu unterstützen.