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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2010-09-29

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2010-09-29

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, Ihnen nochmals die Position des Bundesrates darzulegen. In unserer Botschaft gehen wir davon aus, dass in diesem Gesetz das Prinzip der Marktöffnung beschlossen werden soll. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes soll dem Parlament ein Bundesbeschluss unterbreitet werden, in welchem dann die vollständige Öffnung vorgesehen wird. Gegen diesen Bundesbeschluss kann ein fakultatives Referendum ergriffen werden. Wir haben im Bundesrat natürlich darüber diskutiert: Soll diese Frist ein Jahr sein, soll sie drei Jahre sein? Wir haben uns dann mehrheitlich für ein Jahr entschieden, im Wissen, dass es auch andere Fristen gibt, dass das Parlament vielleicht dann drei Jahre hineinnehmen wird.

Ich betone: Wenn wir dem Parlament einen solchen Bundesbeschluss nach unserem Konzept unterbreiten, dann hat das Parlament alle Möglichkeiten in der Hand. Es kann z. B. sagen: Wir wollen einen Bericht; wir wollen einen Zusatzbericht; wir wollen statt eines Jahres drei Jahre. Das Parlament hätte also bei der Behandlung dieses Bundesbeschlusses sehr viele Möglichkeiten in zeitlicher Hinsicht und mit dem Anfordern von Abklärungen, was die bisherige Marktöffnung tatsächlich ergeben hat. Wir sind bei der Wahl dieses Prinzips den Erfahrungen bei der Elektrizitätsmarktöffnung und beim nachfolgenden Stromversorgungsgesetz gefolgt. Auch dort haben wir diese Etappen vorgesehen. Die vollständige Strommarktöffnung wird erst später kommen, wenn der Bundesrat dann mit einem solchen Antrag kommt. Auch dort bestehen alle Möglichkeiten.

Nun haben wir nach Abschluss der Arbeiten Ihrer Kommission im Bundesrat nochmals ausführlich darüber diskutiert, und zwar haben wir gesehen, dass die Marktöffnung einen sehr schweren Stand hat. Im Plenum des Ständerates ist die Mehrheit nur gerade mit einer einzigen Stimme Unterschied zustande gekommen und dem bundesrätlichen Konzept gefolgt, und in Ihrer Kommission gibt es jetzt eine Mehrheit mit einem anderen Konzept.

Zu diesem Konzept möchte ich Folgendes sagen: Sie schlagen einmal einen Evaluationsbericht nach drei Jahren vor. Was der Unterschied zwischen einem Jahr und drei Jahren angeht - das habe ich Ihnen bereits gesagt -: Es ist eine Ermessenssache. Auch wenn wir Ihnen nach unserem Konzept nach einem Jahr einen Bundesbeschluss vorlegen, hat es das Parlament noch immer in der Hand, das hinauszuziehen. Ich möchte vor allem noch Folgendes sagen: Wenn wir im Bundesrat nach dem Konzept der Mehrheit nach drei Jahren einen Evaluationsbericht machen können, dann kann der Bundesrat ihn, wenn er will, mit dem Antrag auf eine Marktöffnung kombinieren. Er kann sagen: Wir sind der Meinung, der Markt solle jetzt geöffnet werden. Er kann Ihnen also - wenn er will! - auch dann einen Gesetzentwurf unterbreiten. Wenn er es nicht will, lässt er es sein. Von daher habe ich beim Eintreten gesagt - ich wiederhole es jetzt -: Der Unterschied zwischen den beiden Konzepten ist nicht so gewaltig.

Der formelle Antrag des Bundesrates ist verpflichtender; das ist klar. Wir sehen vor, dass die Öffnung nach einem Jahr erfolgen soll. Sie haben dann aber die Möglichkeit, das zu bremsen. Umgekehrt kann mit der Fassung der Mehrheit ein marktöffnungswilliger Bundesrat, wenn er will, später ohne Weiteres diesen Antrag stellen. Dann hat das Parlament immer noch alles in der Hand; es kann auf den Antrag des Bundesrates eingehen oder nicht.

Ich sage das aus folgendem Grund: Wenn Sie dem Antrag der Mehrheit folgen sollten, wird der Bundesrat im Ständerat sicher darauf einschwenken. Es geht ja auch ein bisschen darum zu entscheiden, ob wir mit diesem Gesetz selber eine Chance behalten wollen. Die Befürchtungen gegenüber einer sofortigen Marktöffnung wollen wir politisch ernst nehmen.

Formell bleiben wir bei unserem Antrag, der jetzt von einer Minderheit aufgenommen worden ist; das ist nach wie vor die Position des Bundesrates. Der Bundesrat signalisiert aber, dass es für ihn keinen so gewaltigen Unterschied macht, wenn Sie sich dem Antrag der Mehrheit anschliessen.