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Cathomas Sep · Nationalrat · 2010-09-29

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-29

Wortprotokoll

Die CVP/EVP/glp-Fraktion lehnt die Volksinitiative "für menschenfreundlichere Fahrzeuge" ab.

Nach dem Wortlaut der Initiative sollen die negativen Auswirkungen von Motorfahrzeugen durch weiter gehende Vorschriften verringert werden. Im Fokus der Initiative steht eine Reduktion der Umweltbelastungen durch ein Zulassungsverbot für schwere Personenwagen und für Personenwagen mit einem hohen CO2-Ausstoss. Gleichzeitig wird auch ein Zulassungsverbot verlangt für alle Motorfahrzeuge, welche Velofahrer, Fussgänger oder andere Verkehrsteilnehmer übermässig gefährden. Motorfahrzeuge, welche vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen oder im Ausland zugelassen worden sind, werden einer Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit unterstellt.

Dass durch die stets steigende Anzahl von Personenwagen und durch die mit fossilen Brennstoffen betriebenen Motoren eine hohe Umweltbelastung verursacht wird, ist allgemein anerkannt. Bestrebungen zur Reduktion der entsprechenden Emissionen sind auch in unserem Rat im Zusammenhang mit der Behandlung des Gegenvorschlages zur Volksinitiative "für ein gesundes Klima" und mit der Revision des CO2-Gesetzes in der vergangenen Sommersession grossmehrheitlich unterstützt worden. Ich bin auch überzeugt, dass alle im Verlauf der letzten Jahre unternommenen Bemühungen zur Minderung der von Motorfahrzeugen verursachten Unfälle die volle Unterstützung unseres Rates geniessen und auch anerkannt werden.

Die Fragen, die wir uns im Zusammenhang mit der zur Behandlung stehenden Volksinitiative "für menschenfreundlichere Fahrzeuge" stellen müssen, lauten: Warum bringen die Annahme der Initiative und deren Umsetzung eine stärkere Entlastung der Umwelt und einen verbesserten Schutz für Fussgänger? Was wurde bis heute im Bereich der Verkehrssicherheit durch die bereits eingeführten Regelungen und Massnahmen erreicht? Was haben die Bestrebungen der Automobilindustrie für neue Technologien an die Verminderung der Umweltbelastung und die Steigerung der Verkehrssicherheit beigetragen? Bringt die Initiative in diesen Bereichen eine wesentliche Verbesserung mit sich? Sind die in der Initiative verlangten Einschränkungen und Forderungen in den Bereichen Schadstoffausstoss, Zulassungsgewicht, Verkehrssicherheit usw. in Übereinstimmung mit den von der Schweiz abgeschlossenen internationalen Abkommen zu bringen? Als Beispiele seien genannt das WTO-Homologationsabkommen, das Freihandelsabkommen Schweiz-EWG und bei den Bilateralen I die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Vorschriften.

Gemäss den Auswertungsresultaten des Bundesamtes für Strassen, des Astra, ist die Wirkung der Volksinitiative in den Bereichen Umwelt und Sicherheit gering. Die Kosten und die internationalen Auswirkungen dagegen sind recht hoch. Die umweltrelevante Wirkung bei einer Einschränkung der Neuzulassung von Personenwagen mit einem Gewicht von 2,2 Tonnen und mit einem CO2-Grenzwert von 250 Gramm pro Kilometer ist im Verhältnis zur Gesamtflotte der in der Schweiz immatrikulierten Personenwagen sehr gering. Die kumulierte Wirkung für die Zeit von 2011 bis 2018 wird mit jährlich 200 000 Tonnen CO2-Reduktion angegeben, was gerade 1,7 Prozent der gesamten CO2-Emissionen aller in der Schweiz zugelassenen Personenwagen ausmacht.

Wenn hier der Vorschlag des Bundesrates gemäss der Vorlage zur laufenden Revision des CO2-Gesetzes der Initiative gegenübergestellt wird, ergeben sich grosse Differenzen. Bei einer Begrenzung des durchschnittlichen CO2-Ausstosses für alle Personenwagen mit dem Ziel eines durchschnittlichen CO2-Ausstosses von 130 Gramm pro Kilometer aller erstmals in Verkehr gesetzten Fahrzeuge bis 2015 resultiert [PAGE 1589] in den Jahren 2012 bis 2020 im Durchschnitt eine Reduktion der CO2-Emissionen von mindestens einer Million Tonnen pro Jahr; ab dem Jahr 2020 wird mit einer Reduktion von 1,7 Millionen Tonnen pro Jahr gerechnet. Die Wirkung ist um das Fünf- bis Achtfache grösser als mit der Annahme der Initiative.

Fast keinen Einfluss auf die Senkung des Russpartikelausstosses hat der Grenzwert von 2,5 Milligramm Partikel pro Kilometer, weil der Durchschnittswert aller Personenwagen in der Schweiz bis heute bereits auf etwa 0,6 Milligramm pro Kilometer gesenkt werden konnte. Zusätzlich muss auch festgehalten werden, dass ein Grenzwert des CO2-Ausstosses von 250 Gramm pro Kilometer und die Gewichtslimitierung auf 2200 Kilo keine Personenwagen mit einem Ausstoss von 249 Gramm pro Kilometer verhindern können. Zum Beispiel ist ein Porsche Cayenne mit 2160 Kilo und 244 Gramm CO2-Ausstoss pro Kilometer von der Initiative nicht betroffen, dies trotz des grossen CO2-Ausstosses und nicht gerade geringen Gewichtes. Also kann die Initiative zur angestrebten Reduktion der Umweltbelastung zu wenig beitragen.

Ein ähnliches Resultat wird auch im Bereich der Verkehrssicherheit festgestellt. Die Forderung der Initiative wird keine Auswirkung auf einen besseren Schutz für Velofahrer, Fussgänger oder andere Verkehrsteilnehmer haben. Die Fussgängerschutz-Richtlinie der EU, die seit dem Jahr 2005 Bestandteil des schweizerischen Rechts bildet, ist die Grundlage für die Formulierung und Gestaltung besonderer Bestimmungen. Diese gelten für die Karosseriepartien aller Personenwagen, die mit einem besonderen Verletzungsrisiko für Fussgänger behaftet sind. Die Übernahme der ausgedehnten EU-Regelung für Personenwagen mit einem Gewicht über 2,5 Tonnen ab dem Jahr 2015 ist für die Schweiz geplant. Zudem werden in vielen neuen Modellen, insbesondere bei den schweren Personenwagen, Fahrassistenzsysteme wie Bremsassistenten usw. eingebaut, die effizientere Bremswirkungen ermöglichen und den Bremsweg respektive die Aufprallgeschwindigkeit deutlich verringern und wesentlich zum Fussgängerschutz beitragen.

Ebenso wenig sinnvoll ist die Begrenzung der maximalen Geschwindigkeit auf 100 Kilometer pro Stunde für die bereits immatrikulierten oder im Ausland zugelassenen Personenwagen, welche den Anforderungen an Gewicht und Schadstoffausstoss der Initiative nicht entsprechen. Erstens gilt diese Massnahme nur auf Nationalstrassen, wobei die Frage der entsprechenden Kontrollen noch nicht geklärt ist; dies wird nicht einfach sein. Zweitens muss auch festgehalten werden, dass unterschiedliche Geschwindigkeiten potenziell gefährlicher sind.

Als letzter Punkt muss noch erwähnt werden, dass die Schweiz keine Insel ist und keine eigene Automobilindustrie hat. Das vorhandene Angebot wird durch den Import bestimmt und entspricht den internationalen Normen, welche von der Schweiz in verschiedenen internationalen Abkommen ratifiziert worden sind. Bei der Festlegung von eigenen Normen müsste die Schweiz den Nachweis erbringen, dass die entsprechenden internationalen Reglemente unwirksam oder ungeeignet sind. Gelingt dies nicht, könnte dies unter Umständen als Vertragsbruch gewertet werden. Zudem könnten zusätzliche Kosten für Sonderanfertigungen und entsprechende Typenkontrollen entstehen, was wenig an die von den Initianten angestrebte Verringerung der Umweltbelastung und wenig zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen würde.

Aufgrund der gründlichen Prüfung der Vorlage und nach Abwägung der Vor- und Nachteile der von der Initiative zugunsten menschenfreundlicherer Fahrzeuge angestrebten Auswirkungen muss festgestellt werden, dass die Initiative das Ziel bei Weitem verfehlt. Die bereits getroffenen Regelungen und die bei der Revision des CO2-Gesetzes in Erarbeitung stehenden Massnahmen sind konkreter und zielführender. Sie entsprechen den internationalen Normen. Zudem könnten sie mit den Vereinbarungen koordiniert werden, die die Schweiz in Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen, Freihandelsabkommen usw. bereits eingegangen ist.

Aus all diesen Gründen lehnt die CVP/EVP/glp-Fraktion die Initiative "für menschenfreundlichere Fahrzeuge" dezidiert ab.

Beim indirekten Gegenentwurf des Bundesrates betreffend die Ergänzung des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen unterstützt die CVP/EVP/glp-Fraktion grossmehrheitlich den Antrag der BDP-Fraktion. Der indirekte Gegenentwurf des Bundesrates ist wortwörtlich in die laufende Revision des CO2-Gesetzes übernommen worden. Wie Sie alle wissen, hat unser Rat in der vergangenen Sommersession das vom Bundesrat vorgeschlagene Reduktionsziel für den Durchschnitt aller im Jahre 2015 zugelassenen Personenwagen von 130 auf 150 Gramm pro Kilometer erhöht. Die CVP/EVP/glp-Fraktion will nach wie vor die Massnahmen zur Reduktion der Emissionen des motorisierten Verkehrs in der laufenden Revision des CO2-Gesetzes regeln. Sollte dieses Verfahren jedoch zu viel Zeit in Anspruch nehmen, wäre es sinnvoll und im Hinblick auf die Abstimmung über die Initiative auch nützlich, auf den indirekten Gegenentwurf des Bundesrates zurückgreifen zu können.

Aus diesem Grunde unterstützt die CVP/EVP/glp-Fraktion den Antrag der BDP-Fraktion.