Stadler Hansruedi · Ständerat · 2001-03-08
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-08
Wortprotokoll
Eine kurze Vorbemerkung: Wir befinden uns im Kanton Tessin. Herr Bundespräsident, ich hatte gestern Kontakt mit der verantwortlichen Person für die Umsetzung der LSVA an der Grenze in Chiasso. Ich danke und gratuliere dem Bundesrat für den professionellen Start an der Grenze.
Jetzt zu diesem Geschäft. Wir haben vielleicht zum Teil eine gewisse verkehrspolitische Stimmung. Aber die Bürgerinnen und Bürger wissen zwischen dieser Initiative und der Initiative "für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Ausnahmen" wohl zu unterscheiden. Ich anerkenne, dass die vorberatende Kommission einen indirekten Gegenentwurf für zwei autofreie Sonntage geprüft und sogar in die Vernehmlassung geschickt hat. Ich bedaure es, dass die Kommission dann anscheinend der Mut verlassen hat und uns heute kein indirekter Gegenentwurf für eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vorgelegt wird. Ich hätte es begrüsst, wenn uns mindestens eine Variante mit einem autofreien Sonntag vorgelegt worden wäre. Dies kann, muss aber nicht der Bettag sein. Denn beim Anliegen der vorliegenden Initiative müssen wir sicherlich keine fundamentale verkehrspolitische Diskussion führen. Auch ist uns allen die Bedeutung der Mobilität bestens bekannt und bewusst. Zum Ziel der schweizerischen Verkehrspolitik im Sinne einer nachhaltigen Mobilität stehen wir.
Die Anliegen dieser Initiative sind mir sympathisch. Zu diesem Punkt darf man doch stehen, ohne dass wir alles wieder unter vielen "Ja, aber" begraben. Die Initiative wird gerade auch von vielen Jugendlichen mitgetragen. Die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen hat in der Vernehmlassung autofreie Sonntage und auch den indirekten Gegenentwurf unterstützt. Wie wir mit Initiativen umgehen, die wie erwähnt vor allem von vielen Jugendlichen mitgetragen werden, prägt auch deren Staatsverständnis.
Es trifft zu, dass jede Münze zwei Seiten hat. Es gibt auch bei dieser Volksinitiative Vor- und Nachteile. Der Bundesrat hat sie in seiner Botschaft aufgelistet. Ich möchte jetzt nicht auf alle Bedenken eingehen. Aber meine Würdigung führt zu einem anderen Resultat. Ich sehe keine Gründe als so schwerwiegend an, dass man nicht zu einer Versuchsphase - ich betone: Versuchsphase - für ein bis zwei autofreie Sonntage stehen könnte. Auch der Bundesrat hätte einen indirekten Gegenentwurf unterbreiten können.
Es gibt von den Kantonen auch nicht nur ablehnende Stellungnahmen zum indirekten Gegenentwurf. So schreibt zum Beispiel der Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden: "Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden will mit seiner Befürwortung von autofreien Sonntagen ein Zeichen setzen für sein Engagement für Lebensqualität, für umweltgerechtes und umweltschonendes Verhalten, und gleichzeitig auf unkonventionelle Weise ermöglichen, sich des Verhältnisses zur Natur und der Abhängigkeit von unbeschränkter Mobilität zu besinnen. Es trifft natürlich zu, dass bei der Umsetzung die Kantone anzuhören und einzubeziehen sind."
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Man kann auch argumentieren, dass eine solche Regelung nicht auf Verfassungsstufe gehört. Dieser Beurteilung kann ich voll beipflichten. Den Initianten steht für ihr Anliegen aber nun einmal nur dieses Instrument zur Verfügung - dem Bundesrat und uns dagegen wäre es möglich, eine Regelung auf der richtigen Gesetzesstufe einzuführen.
Ein vom Staat verordneter autofreier Sonntag ist eine Einschränkung. Ist sie aber wirklich so wesentlich? Wird die persönliche Freiheit so unverhältnismässig eingeschränkt? Ich meine: nein. Es wird kritisiert, dass durch diese Volksinitiative die Randregionen wieder besonders betroffen seien. Bei einem bis zwei autofreien Sonntagen pro Jahr kann man aber nicht behaupten, dass diese Betroffenheit so matchentscheidend sei - eine gute Regionalpolitik ist viel matchentscheidender.
Auch eine unverdächtige Zeugin in Sachen Regionalpolitik, nämlich die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB), teilt meine Beurteilung. Ich zitiere aus ihrer Stellungnahme in der Vernehmlassung: "Der leitende Ausschuss der SAB vertritt die Auffassung, dass zwei autofreie Sonntage pro Jahr auch für das Berggebiet zahlreiche Vorteile hätten, welche die wirtschaftlichen Nachteile überwiegen würden." Gegen einen bis zwei autofreie Sonntage können wir auch nicht den Tourismus anführen, wenn man bei der Festlegung des zweiten Sonntags neben dem Eidgenössischen Bettag auf die Tourismussaison Rücksicht nehmen würde. Seien wir auch realistisch: Die Kleinheit und die Siedlungsstruktur unseres Landes gebieten eine einheitliche Lösung und sprechen gegen jegliche Insellösung.
Schlussendlich sind ein bis zwei autofreie Sonntage mit gutem Willen auch durchführbar. Durchsetzungsprobleme wurden angesprochen - meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern habe ich immer gesagt: "Probleme sind zum Lösen da", oder: "Das Leben gibt uns die Nüsse, knacken müssen wir sie aber selber."
Wie wäre bei einem autofreien Sonntag das Gefühl auf der Strasse? Ich erinnere mich nicht mehr so gut an das Jahr 1973, seit gestern aber kann ich mir dies vorstellen. Es wäre ganz ähnlich wie gestern Abend, als unser geschätzter Herr Bundespräsident hier in Lugano die Chagall-Ausstellung eröffnet hat und die Strasse am See entlang vorübergehend gesperrt war. Einige Kollegen haben plötzlich festgestellt, dass es an dieser Strasse ja zwitschernde Vögel gibt, dass man die Worte des Bundespräsidenten auch ausserhalb des Zeltes nicht nur hörte, sondern auch verstand. Und wenn man das wunderschöne Bild von Chagall betrachtet, das als Ausstellungsplakat dient, hat man einen Eindruck, als höre man diesen Cello- oder Geigenspieler.
So weit, so gut. Auch dies sind jetzt nur schöne Worte. Warum aber habe ich heute keinen Antrag eingereicht? Ich habe einen ausformulierten indirekten Gegenvorschlag für einen autofreien Sonntag mit einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes hier. Da die Volksinitiative aber auf eine Verfassungsänderung abzielt, kann dieser indirekte Gegenvorschlag, der lediglich eine Gesetzesänderung zum Gegenstand hat, heute aus formellen Gründen nicht zur Diskussion gestellt werden - es sei denn als direkter Gegenvorschlag, der ebenfalls auf die Änderung der Verfassung abzielt; aber dies ist aus meiner Sicht nicht die zweckmässige Regelungsstufe.
Es hätte noch eine zweite Möglichkeit gegeben: Vielleicht hätte es sich gerechtfertigt, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen mit der Bitte, einen indirekten Gegenvorschlag für einen autofreien Sonntag vorzulegen. Dieser Weg hätte durchaus eine bestimmte Berechtigung, denn beim Entscheid der Kommission betreffend den indirekten Gegenvorschlag für zwei autofreie Sonntage hat sich die Hälfte der Kommissionsmitglieder der Stimme enthalten. Dies werte ich als Zeichen dafür, dass man eigentlich dem Anliegen der Initianten gerne entgegengekommen wäre. Aber gegen eine solche zusätzliche Runde spricht auch die Behandlungsfrist für die vorliegende Initiative, und man hätte mir sicher auch geantwortet, dass - auch wenn in der Kommission kein entsprechender formeller Antrag vorlag - diese Frage trotzdem angesprochen wurde.
Der dritte Weg wäre eine entsprechende Parlamentarische Initiative. Dieser Weg steht in Zukunft noch offen.
Somit richtet sich mein Votum auch an die vorberatende Kommission des Nationalrates, mit dem Ziel, dass mein Vorschlag für mindestens einen autofreien Sonntag - dies könnte, aber muss nicht der Bettag sein - in der vorberatenden Kommission im Sinne eines indirekten Gegenvorschlages geprüft wird. Ich könnte es mit den Worten unseres Bundespräsidenten sagen: "Ich hoffe, dass damit Träume auch vieler Jugendlicher doch noch zu Traktanden werden oder dass wir nicht nur in Sonntagsreden über die Anliegen der Sonntags-Initiative sprechen."
Ich werde, da heute keine Alternative vorliegt, die Initiative zur Annahme empfehlen. Damit möchte ich zum Ausdruck bringen, in welche Richtung ein Vorschlag auszuarbeiten ist.