Amherd Viola · Nationalrat · 2010-09-30
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-30
Wortprotokoll
Wir sprechen heute über eine Kommissionsmotion Ihrer KVF, die auf ein Kommissionspostulat aus dem Jahr 2009 zurückgeht (09.3012). Mit diesem Postulat verlangte die KVF vom Bundesrat einen Bericht über die Frage der Gebührenpflicht im Zusammenhang mit dem technischen Wandel im Gerätebereich und dem heutigen Inkassosystem der Radio- und Fernsehgebühren über die Billag.
Im Januar 2010 wurde der Bericht veröffentlicht. Der Bundesrat zeigt darin verschiedene Modelle auf. Es sind dies erstens die Finanzierung über den Bundeshaushalt, zweitens eine Abgabe pro Kopf und Betrieb, drittens eine allgemeine Abgabe pro Haushalt und pro Betrieb unabhängig von den Empfangsgeräten und viertens eine allgemeine Abgabe pro Haushalt und Betrieb mit Abmeldemöglichkeit, abhängig von den Empfangsgeräten. Bundesrat und die KVF-NR bevorzugen eine geräteunabhängige Abgabe, da damit die aufgrund der technischen Entwicklungen kaum mehr zu bewältigenden Abgrenzungsprobleme und Kontrollen entfallen.
Das heutige Gebührensystem ist aus folgenden Gründen überholt: Die Digitalisierung und die Vergrösserung der Bandbreite führen dazu, dass Fernsehprogramme heute auch mit dem Laptop, mit i-Phone usw. empfangen werden können. Die Chips, die zum Empfang befähigen, können in irgendein Gerät eingebaut werden. Es ist deshalb nicht mehr eine Frage des Gerätes, sondern der effektiven Nutzung, ob jemand tatsächlich Programme konsumiert. Mit PC und Beamer kann ein eigentliches Heimkino betrieben werden, ohne dass ein Fernsehgerät im Haushalt steht. Die Nutzung löst sich somit immer mehr von der technischen Ausstattung ab, [PAGE 1625] und die diesbezügliche Entwicklung ist noch lange nicht am Ende.
Die erste Konsequenz daraus besteht in einer Rechtsungleichheit. Mein Nachbar, der eine Sportübertragung oder einen Film über Internet schaut, bezahlt nichts. Hingegen ich als Fernsehzuschauerin bezahle für die gleiche Leistung. Zudem wird das Angebot des Kabelnetzbetreibers mit einer Fernsehgebühr pro Jahr belastet, jenes eines Fernsehdienstes über Internet nicht. Dies führt zu einer Marktverzerrung.
Radio und Fernsehen sind heute eine öffentliche Aufgabe. Sie sind nicht mehr Sache einer Minderheit, sie sind Grundlage für Demokratie und Kultur. Die Bundesverfassung enthält eine Bestimmung, die Radio und Fernsehen zur öffentlichen Aufgabe macht und den Bund verpflichtet, ein Radio- und Fernsehsystem zu etablieren, das bestimmte Leistungsaufträge erfüllt. Faktisch hat sich die Gebühr zur Finanzierung einer öffentlichen Aufgabe gewandelt.
Ausgehend davon, dass Radio und Fernsehen als öffentliche Aufgaben angesehen werden, dass eine Anknüpfung an Geräte technisch nicht mehr möglich ist und dass die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt nicht sachgerecht ist, schlägt der Bundesrat eine allgemeine Abgabe für Haushalte und Betriebe vor. Die Kommissionsmotion nimmt diese Variante auf, wobei sie den Bundesrat beauftragt, Ausnahmen von der Gebührenpflicht aus sozialpolitischen Gründen oder für Betriebe vorzusehen. Somit kann die Lösung als sozialverträglich und KMU-freundlich angesehen werden bzw. so ausgestaltet werden.
Was das Gebühreninkasso angeht, haben wir heute die Lösung der zentralen Inkassostelle; diese Aufgabe wird von der Billag wahrgenommen. Das System der zentralen Inkassostelle soll beibehalten werden. Überprüft wurde auch die Möglichkeit des Gebühreneinzugs im Rahmen der Steuerpflicht. Nach Abklärungen mit Kantonen wurde diese Variante fallengelassen, weil der administrative Aufwand und die daraus entstehenden Kosten zu hoch wären. Bleibt also die Variante der zentralen Inkassostelle, die durch ein Ausschreibungsverfahren gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht definiert werden soll.
Die Kommissionsmehrheit beantragt und der Bundesrat empfiehlt Ihnen, diese Kommissionsmotion anzunehmen.