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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2001-03-13

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-13

Wortprotokoll

Kollege Dick Marty hat mit seiner Interpellation ohne Zweifel ein Problem aufgezeigt. Indes, betroffen von der umschriebenen Entwicklung sind nicht nur die Kantone der westlichen Landeshälfte und - so nehme ich an - der Kanton Tessin, sondern eben auch Kantone der Deutschschweiz. Wenn ich dies am Beispiel des von Kollege Stadler und mir vertretenen Kantons Uri sagen darf, so befinden wir uns trotz Wahrnehmung der Eigenverantwortung wirtschaftlich gesehen und damit auch mit Blick auf den Zustand der Finanzen in einer äusserst schwierigen, ja kritischen Situation.

Die Gründe für diese schlechte, ja geradezu katastrophale Finanzlage beruhen auf einer ganzen Reihe von Faktoren. Es sind zwar auch, Herr Bundesrat Villiger, diejenigen, die in der Antwort des Bundesrates erwähnt werden, nämlich das, was man als Vorwirkung des neuen Finanzausgleichs bezeichnen könnte, sowie die Zunahme der Divergenz gerade in Zeiten des Aufschwunges.

Aber es sind eben nicht nur diese Faktoren. Vielmehr fallen auch ganz spezifische Gründe, wie insbesondere die folgenden, ins Gewicht:

Wir sind erstens - und dies gilt eben für den ganzen Kanton - von der Lage und den topographischen Gegebenheiten her einfach nicht dazu prädestiniert, ein blühender Wirtschaftsstandort zu sein.

Zweitens sind wir in hohem, ja höchstem Masse durch einen substanziellen Abbau von Bundesarbeitsplätzen betroffen, den angemessen zu kompensieren wir schlicht und einfach nicht in der Lage sind.

Auf der anderen Seite - dies darf auch erwähnt werden - erbringen wir überdurchschnittlich viele Leistungen im übergeordneten nationalen wie internationalen Interesse, die mit vielen Nachteilen und Beeinträchtigungen verbunden sind und für die wir nur ungenügend abgegolten werden.

Trotzdem - ich sage das klar - vertrete ich die Meinung, dass die vom Bundesrat in seiner Antwort erklärte Stossrichtung richtig ist. Es müssen jetzt alle Kräfte darauf verwendet werden, den neuen Finanzausgleich so schnell wie möglich und so gut wie möglich zu realisieren. Hierzu bedarf es nicht nur der Anstrengungen des Bundes, sondern - da schliesse ich mich einigen Vorrednern an - eben auch der Solidarität der Kantone; vor allem derjenigen, die, bildhaft gesprochen, eher auf der wirtschaftlichen Sonnenseite liegen. Es wäre gewiss falsch, dieses Ziel nun durch Bestrebungen im Hinblick auf eine wie immer geartete generelle Regelung im Sinne einer Zwischenlösung durchkreuzen zu wollen.

Indes sei nicht unerwähnt, dass sicher auch der Glaube, der neue Finanzausgleich würde alles richten, falsch ist. Es bedarf zum einen auch der vollen Wahrnehmung der Selbstverantwortung der Kantone und zum andern eines Überdenkens der Regionalpolitik. Denn das Ziel muss folgendes sein: Nach Ausschöpfen des Spielraums für die Eigenverantwortung - wozu natürlich auch eine zunehmend engere Zusammenarbeit zwischen den Kantonen gehört -, sollen alle Glieder in unserem Bundesstaat in die Lage versetzt werden, auf eigenen Füssen zu stehen. Diese Feststellungen - dies ist mein Fazit - schliessen mit Blick auf die Thematik dieser Interpellation nicht aus, dass der Bund in begründeten Ausnahmefällen bestrebt sein muss, im Verhältnis zu einzelnen betroffenen Kantonen zu angemessenen Ausnahmeregelungen zu kommen.