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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2010-09-30

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-30

Wortprotokoll

Die Schlüsselfrage in der ganzen Debatte ist die nach dem zielführendsten Ansatz zur Entschärfung des Konfliktes zwischen Schutz- und Nutzinteressen. Wir haben heute in der Schweiz primär einen Konflikt zwischen Schafhaltern und dem Wolf.

Weil die Bestände von geschützten Grossraubtieren wie Luchs, Wolf und neu auch Bär wachsen, müssen Schafe und Ziegen im gesamten Alpen- und Voralpenraum geschützt werden. Ungeschützte Schafe sind selbstverständlich ein gefundenes Fressen für die Grossraubtiere; besonders der Wolf reisst oft viele Tiere, denn Schafe zeigen kein natürliches Fluchtverhalten. Wenn sich ein Wolf an die leichte Beute gewöhnt, kann er zum Problemtier werden und muss geschossen werden. Der Aufwand für den Abschuss des Walliser Wolfes 2006 wurde mit 210 000 Franken beziffert, die Vergrämung und der Abschuss des Bündner Bären mit 250 000 Franken. Im Verhältnis zum Vorkommen des Wolfes haben wir in der Schweiz eine äusserst hohe Anzahl von Abschüssen. Das ist ökonomisch nicht sinnvoll und auch nicht mit unseren gesetzlichen Grundlagen zu vereinbaren.

Die Schafhalter müssen sich also zwingend an die neue Situation anpassen. Etwa die Hälfte der Schafe in den Schweizer Alpen ist aber nach wie vor unbehirtet, im Wallis ist es sogar die Mehrheit. Die Schafe werden nur sporadisch kontrolliert, und etwa 25 Prozent der Sömmerungsbeiträge werden an Schafhalter von unbehirteten Herden bezahlt. Diese Haltungsart ist aber ökologisch, ethisch und ökonomisch bedenklich. Die wichtigsten ökologischen Nachteile sind Verbiss an Jungwald, Unter- und Übernutzung von Weiden mit teilweiser Auslösung von Erosion und die Konkurrenzsituation zu Wildtieren. Eine wichtige und äusserst bedenkliche Folge ist auch die Übertragung von Krankheiten von unbehirteten Schafen auf Wildtiere; ein Beispiel dafür ist die Gamsblindheit. Vermutlich sind nicht nur die Jäger unter Ihnen bestens mit den traurigen Bildern dieser Krankheit vertraut.

Ethisch bedenklich ist die unbehirtete Haltungsform, weil ein grosser Teil der jährlich zwischen 8000 und 10 000 sogenannten natürlichen Abgänge durch Unfälle und Krankheiten eine direkte Folge der fehlenden Betreuung sind. Dabei stürzen die Schafe z. B. über Felswände oder verletzen sich sonst. Im Vergleich dazu sind die Schäden durch den Wolf mit zwischen 100 und 350 Fällen pro Jahr absolut gering.

Der Tod der Tiere im Rahmen dieser sogenannt natürlichen Abgänge, wenn sie also zum Beispiel über Felswände stürzen oder auch erfrieren, ist oft durch langes und qualvolles Leiden begleitet. Das ist eine Tatsache, die gerne verschwiegen wird. Die Kosten für diese vermeidbaren und mit Selbstverständlichkeit in Kauf genommenen Verluste an Schafen belaufen sich auf schätzungsweise 2 Millionen Franken pro Jahr. Meines Erachtens ist der Tierschutzgedanke bei dieser unbehirteten Haltungsform und ihren Konsequenzen wesentlich angebrachter als im Zusammenhang mit den Wolfsrissen, insbesondere dann, wenn die Wolfsrisse noch durch geeignete Herdenschutzmassnahmen verhindert werden könnten. Es ist schlicht eine Tatsache, dass ausschliesslich jene Schafzüchter Wolfsrisse zu beklagen haben, die ihre Herden nicht schützen.

Damit die notwendigen Veränderungen geschehen, müssen aber auch die Subventionen zielgerichteter eingesetzt werden. Nur so entstehen auch die richtigen Anreize. Ich fordere deshalb mit meiner Motion eine Anpassung der Sömmerungsbeitragsverordnung. Sie soll so angepasst werden, dass die Direktzahlungen künftig primär an Halter oder Alpgenossenschaften von behirteten und/oder umzäunten Schafherden ausgerichtet werden. Der freie Weidegang soll in Zukunft nicht mehr subventioniert werden. Die Mittel aus dem Topf der Direktzahlungen werden dabei aber nicht gekürzt. Ich will schlicht eine stärkere Anpassung der Anreize an die aktuelle Situation.

Es ist richtig, dass nicht alle Herden umzäunt oder behirtet werden können. Es gibt Weiden, die trotz schwierigen Bedingungen bewirtschaftet werden müssen. Das ist aber sicherlich nicht bei der Hälfte der Schafherden der Fall, wie wir das heute haben. Heute wird immer noch die Hälfte der Schafherden nicht behirtet bzw. nicht umzäunt.

Ich betone deshalb nochmals, dass ein Nebeneinander zwischen Nutz- und Grossraubtieren möglich ist. Unsere Nachbarländer haben funktionierende Herdenschutzprogramme realisiert - sie haben zudem deutlich mehr Wölfe als wir -, und all das im Rahmen der Berner Konvention.

Ich beantrage Ihnen deshalb, einen Schritt zur Entschärfung des Konfliktes zwischen Nutz- und Schutzinteressen zu tun und meine Motion anzunehmen.