Rutschmann Hans · Nationalrat · 2010-09-30
Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-30
Wortprotokoll
Eine starke Minderheit der UREK lehnt diese Motion ab. Dabei schliessen wir uns weitgehend der Argumentation des Bundesrates an, welcher ebenfalls die Ablehnung beantragt. Ein Systemwechsel beim Anmeldeprozedere für die kostendeckende Einspeisevergütung würde unseres Erachtens nicht zu einer Verbesserung, einer Beschleunigung und einem Abbau der teilweise langen Wartelisten führen. Ein Systemwechsel würde einfach zu weiteren Nachteilen und teilweise zu Ungerechtigkeiten führen.
Die Motion fordert im Wesentlichen, dass nur Projekte mit einer rechtmässigen Baubewilligung oder mit einer Realisierungszeit von maximal zwölf Monaten angemeldet werden dürfen. Dadurch wären jedoch grössere Projekte mit langfristigen, teilweise mehrjährigen Projektierungs- und Bewilligungsverfahren benachteiligt, beispielsweise Wasserkraft- oder Windanlagen, also komplexere Anlagen, welche verschiedene planerische Voraussetzungen erfüllen müssen und dadurch einen grösseren zeitlichen Vorlauf, aber auch mehr finanzielle Vorleistungen benötigen als beispielsweise eine Fotovoltaikanlage.
Damit würde man ausgerechnet diejenigen Technologien benachteiligen, welche günstiger und teilweise auch verlässlicher Strom produzieren. Viele sinnvolle Projekte könnten damit wegen zu grosser Planungs- und Investitionsrisiken nicht in Angriff genommen werden. Das Ziel, mit der KEV vermehrt alternative Energien zu fördern, würde damit verfehlt. Sodann hat der Bundesrat das heutige Anmeldesystem bereits optimiert. So wird heute ein mehrstufiges Anmeldesystem angewandt, welches technologiespezifische Fristen festlegt. Damit wird ebenfalls verhindert, dass [PAGE 1629] nichtrealisierbare Projekte die zur Verfügung stehenden Fondsgelder unnötig blockieren.
Die Kommissionsmotion bringt also keinerlei Verbesserungen, im Gegenteil. Ich bitte Sie namens der Kommissionsminderheit, die Motion abzulehnen.