Lexipedia

Teuscher Franziska · Nationalrat · 2010-09-30

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2010-09-30

Wortprotokoll

Die Schweiz ist das Land der vielen Gewässer. Flüsse durchziehen unser ganzes Land, und Seen sind verbindende Elemente. Flüsse und Seen sind wichtige Gebiete für die Natur; sie sind aber auch Anziehungspunkte für uns Menschen. An schönen Sommertagen findet man an vielen Gewässern keinen Platz mehr, weil überall Leute sich vergnügen, baden oder bräteln.

Leider sind die See- und Flussufer vielerorts in unserem Land nicht frei zugänglich. Die Bevölkerung kann nur einen Drittel der Ufer in der Schweiz nutzen und sich dort vergnügen. Zwei Drittel befinden sich in Privateigentum. Dem ZGB gemäss sollten allerdings die Gewässerufer bereits seit hundert Jahren öffentlich sein. Die Realität ist aber eben eine andere.

Die parlamentarische Initiative verlangt, dass die Ufer von Seen und Flüssen frei zugänglich sein sollen. Die Kommissionsminderheit unterstützt dieses Anliegen, weil wir der Meinung sind, dass es für die Schweizer Bevölkerung wichtig ist, dass sie nicht nur Zugang zum Wald hat, sondern auch Zugang zu den See- und Flussufern.

Als Vorlage für die Ausarbeitung eines Gesetzes in den beiden Räten kann das See- und Flussufergesetz des Kantons Bern gelten. Der Kanton Bern kennt schon seit Jahrzehnten ein Gesetz, wonach die See- und Flussufer für die Bevölkerung zugänglich sein müssen. Als Bernerin kann ich sagen: Wir haben gute Erfahrungen mit diesem Gesetz gemacht. Vielerorts sind Freizeitplätze geschaffen worden. Die Bevölkerung, die Familien können sich in diesen Naherholungsgebieten unter der Woche und am Wochenende vergnügen.

Selbstverständlich ist auch die Umsetzung dieses Gesetzes im Kanton Bern nicht ohne Konflikte über die Bühne gegangen. Aber es hat sich gezeigt, dass es wichtig ist, dass wir nicht nur den Grundsatz der freien Zugänglichkeit von See- und Flussufern haben wollen, sondern diesen Zugang für die Bevölkerung auch umsetzen wollen, und dass es da immer Lösungen gegeben hat, um die Konflikte zu entschärfen. Es geht, wie meine Vorrednerin gesagt hat, nicht darum, dass man bei jedem kleinsten Bächlein den Zugang ermöglichen will, sondern es geht darum, dass wir die grösseren Flüsse und Seen in der Schweiz eben auch als Naherholungsgebiete nutzen können.

Selbstverständlich wird dem Naturschutz und dem Landschaftsschutz bei dieser parlamentarischen Initiative Rechnung getragen. Selbstverständlich müssen Ufer nicht zugänglich gemacht werden, wenn das Gelände dies nicht ermöglicht. Die Minderheit ist aber davon überzeugt, dass der Grundsatz der freien Zugänglichkeit nicht nur auf dem Papier bestehen soll, sondern auch in der Natur.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Minderheit, dieser parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben, d. h., wir sagen: "Ja, der Grundsatz der freien Zugänglichkeit zu den See- und Flussufern ist für uns wesentlich." Wir sind dann frei, die verschiedenen Wege zur Umsetzung zu diskutieren, und anschliessend die beste Wahl zu treffen.