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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2010-09-14

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-14

Wortprotokoll

Die Motion Barthassat verlangt ebenso wie die Standesinitiative des Kantons Neuenburg, dass jugendlichen Sans-Papiers der Zugang zu einer Berufslehre ermöglicht werde. Die Motion Hodgers will in diesem Zusammenhang, dass die Kinderrechtskonvention eingehalten werde, die in Artikel 2 Absatz 2 vorsieht, dass jedes Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status oder der Tätigkeiten seiner Eltern oder Familienangehörigen geschützt wird.

Diese Geschäfte waren in der letzten Session in diesem Rat schon einmal traktandiert. Mit Beschluss des Ständerates vom 14. Juni 2010 wurden sie aber an die SPK zurückgeschickt mit dem Auftrag, das Anliegen noch einmal vertieft zu prüfen. Das hat die Kommission am 30. August 2010 getan. Sie empfiehlt Ihnen - im Gegensatz zum ersten Mal - mit 6 zu 5 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben und die Motion Barthassat abzulehnen, und mit 7 zu 4 Stimmen, auch die Motion Hodgers abzulehnen.

Jedes Kind, das in der Schweiz lebt, kann unabhängig vom Rechtsstatus seiner Eltern die Grundschule absolvieren. Die Ausbildung kann heute bis zum Eintritt in die Berufswelt ohne gültigen Aufenthaltsstatus erfolgen. Dann braucht man einen gültigen Arbeitsvertrag, dann braucht es auch eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Hier ist das geltende Recht also klar. Der Eintritt in die Berufswelt bedeutet nicht nur Ausbildung, sondern eröffnet auch den Zugang zu unseren Sozialversicherungen: AHV, IV, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Das ist denn auch der Grund, weshalb man nicht einfach aus einem Bauchgefühl heraus sagen kann, es sei doch gut, wenn alle Jugendlichen möglichst gut ausgebildet würden; man muss sich auch mit den Folgen eines solchen generellen Entscheides befassen.

Die Kommission hat es sich nicht leicht gemacht. Es geht um etwa 7000 bis 8000 Kinder: Kinder von illegal in der Schweiz lebenden Ausländern, Kinder von Eltern mit legalem Aufenthaltsstatus, denen der Familiennachzug verweigert wurde, Kinder von Asylsuchenden mit Nichteintretensentscheid oder abgelehnten Asylgesuchen. Sie sollen gemäss den Forderungen der drei Vorstösse generell eine Lehre machen können, weil sie ja nichts dafür könnten, dass ihre Eltern illegal hier seien. Das tönt auf Anhieb eigentlich recht verständlich, aber damit lösen wir das Problem dieser Jugendlichen nicht. Wir verschieben es einfach um drei bis vier Jahre. Wenn wir ihnen eine Berufslehre ohne Rechtsstatus ermöglichen, bleibt ihnen eine Arbeitsbewilligung danach immer noch verwehrt.

Die bestehende Gesetzgebung sieht in den Augen der Mehrheit der Kommission einen besseren Weg vor: Wer hier aufgewachsen ist, wer hier integriert ist, kann ein Gesuch als Härtefall stellen. Nach ausdrücklicher Aussage der zuständigen Behörden funktioniert das gut. Die Kriterien nach Artikel 31 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit zur Beurteilung von Härtefällen umfassen insbesondere das Beherrschen einer Landessprache, den Willen zur Teilhabe am Wirtschaftsleben und die soziale Integration. Nach Gutheissen eines Härtefalls - im vergangenen Jahr waren es 88 - haben die Jugendlichen einen Lehrvertrag, aber nicht nur das, sondern auch einen gültigen Aufenthaltsstatus, und zwar, weil die Kinder nichts dafür können, dass ihre Eltern illegal hier sind. Es war noch interessant zu hören, dass der Kanton Neuenburg kein einziges Gesuch gestellt hat.

Zurzeit sind viele Berichte von Einzelschicksalen in den Zeitungen. Jeder Fall berührt. Aber wir haben ein gültiges Gesetz mit der nötigen Flexibilität. Im Nationalrat liegt eine Motion Perrinjaquet (10.3375) vor, die verlangt, dass Sans-Papiers eine Lehre machen können, allerdings ohne Umgehung der gültigen Rechtssituation. Das könnte vielleicht eine Verbesserung bringen.

Dieses Thema ist im Parlament nicht neu. Wir haben schon verschiedene Male über den Status der Sans-Papiers debattiert, auch über das Problem der Jugendlichen. Auch im Rahmen des vor noch nicht allzu langer Zeit totalrevidierten Ausländergesetzes haben wir uns intensiv mit diesen Fragen auseinandergesetzt. Der Bundesrat, die Mehrheit des Parlamentes und die grosse Mehrheit der Kantone haben es aber abgelehnt, den Status der Sans-Papiers generell zu verändern. Das Gesetz sagt klar, wer in diesem Land eine rechtmässige Aufenthaltsbewilligung hat und wer nicht. Die bestehende Gesetzgebung sieht aber vor, dass man als Härtefall einen Rechtsstatus erhalten kann.

Jedes Gesetz kann im Einzelfall ungerecht erscheinen. Aber dazu, dass diese Jugendlichen illegal hier sind, haben die Eltern auch ein wenig beigetragen.

Das waren die Überlegungen der Kommissionsmehrheit. Ich bitte Sie im Namen dieser Mehrheit, der Standesinitiative keine Folge zu geben und die beiden Motionen abzulehnen.