Lexipedia

Büttiker Rolf · Ständerat · 2010-09-14

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-14

Wortprotokoll

Das Votum von Herrn Schwaller hat mich herausgefordert, jetzt doch auch noch etwas zu sagen. Es ist richtig: Liberal sein bedeutet den ständigen Verdacht, dass auch der andere Recht haben könnte. Ich gebe gerne zu, dass das Verdachtsmoment bei diesen drei Vorstössen für mich auch relativ gross ist, sodass wir uns die Sache sicher nicht zu einfach machen sollten.

Ich bin aber der Meinung, dass die Stellungnahme des Bundesrates überzeugend ist, und zwar aus folgenden Überlegungen heraus: Ich habe noch die Diskussion zum Ausländergesetz hier in diesem Saal in Erinnerung. Da haben wir die Kriterien dafür festgelegt, wann sich jemand korrekt und legal hier aufhält. Wir haben auch lange darüber diskutiert, wie es sich mit dem Nachwuchs, mit den Kindern, verhält. Im Hinblick auf diejenigen, die sich eben legal hier aufhalten, haben wir gesagt, dass die Altersgrenze für den Nachzug von Kindern bei zwölf Jahren liegen müsse, und zwar eben genau aus Integrationsüberlegungen heraus. Deutschland zum Beispiel hat beim Familiennachzug eine Grenze von zehn Jahren, natürlich aus der Überlegung heraus, dass diejenigen, die rechtzeitig nachgezogen werden, dann eben eine Chance auf Integration haben, die Sprache lernen und dann auch normal in ein Lehrverhältnis eintreten können.

Genau im Ausländergesetz haben wir dann auch das Verfahren in Einzelfällen von illegaler Anwesenheit festgelegt, wenn ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegt; so steht es im Gesetz. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, ob eine Person in der Schweiz geboren, aufgewachsen und hier integriert ist und eine Rückkehr ins Herkunftsland unzumutbar ist. Ich meine, Herr Schwaller, damit - Stichwort Integration, wir haben es auch bei der Ausschaffungs-Initiative diskutiert - kann dem Einzelfall optimal Rechnung getragen werden.

Wir haben uns in der Kommission einmal die Zahlen etwas genauer angeschaut. Für 2009 sieht es so aus: Es wurden insgesamt 181 solche Härtefallgesuche gestellt. 88 davon wurden gutgeheissen, also ziemlich genau 50 Prozent; 93 Gesuche wurden abgelehnt. Die Gesuche stammen vor allem aus dem Kanton Genf, nämlich 138 Gesuche, 63 davon gutgeheissen und 75 abgelehnt, und dem Kanton Waadt, nämlich 39 Gesuche, 22 davon gutgeheissen und 17 abgelehnt. Der Kanton Neuenburg und der Kanton Basel-Stadt zum Beispiel, die ja die Standesinitiativen eingereicht haben, haben kein einziges Gesuch gestellt. Der Kanton Jura hat eines gestellt, das gutgeheissen wurde. So viel zu den Zahlen.

Nun möchte ich noch eine Frage aufwerfen, die von mir aus gesehen auch noch von Bedeutung ist; wir haben sie auch in der Kommission aufgeworfen. Ich habe die Medien im Hinblick auf heute aufmerksam studiert. Es ist zum Beispiel kein Fall von jemandem erwähnt worden, der in der Schweiz als Ausländer geboren und aufgewachsen ist, hier die obligatorische Schule besucht und dann ein Härtefallgesuch in Bezug auf einen Lehrvertrag gestellt hat, das abgelehnt worden wäre. Das hat uns in der Kommission auch die Verwaltung so bestätigt, das kann man im Protokoll nachlesen. Es sind keine derartigen Fälle bekanntgeworden, ich habe auch in den Medien nichts von derartigen Fällen, in denen eben genau diese Bedingungen erfüllt worden wären, gelesen. Man kann es auf einen Punkt bringen: Wo die Integration stimmt, hat man eben die Möglichkeit dieser Härtefallgesuche.

Wenn ich jetzt das Ausländergesetz anschaue und mir die Diskussion und die Auseinandersetzungen darum vergegenwärtige, muss ich Ihnen Folgendes sagen: Jemand kommt mit fünfzehn oder sechzehn Jahren als Sans-Papiers illegal in die Schweiz, unter welchen Umständen auch immer, und stellt dann ein Gesuch oder weist einen Lehrvertrag vor; das ist dann die Praxis. In einer kantonalen Verwaltung hat man mir gesagt, die Gesuche würden meistens noch vom lokalen Fussballpräsidenten oder Vorstandsmitglied und vom Juniorenbetreuer unterstützt, das ist auch klar. Wenn dies also so geschieht, ist das nicht korrekt. Denn dieser Gesuchsteller ist nicht integriert, er ist nicht in der Schweiz zur Schule gegangen, kann unsere Sprache nicht. Das Einzige, was er hat, ist ein Lehrvertrag. Das sind dann eben die abgelehnten Gesuche, die muss man ja auch hinterfragen. Herr Schwaller, da muss ich Ihnen sagen: In Anbetracht des Ausländergesetzes ist es doch korrekt, wenn diese Gesuche abgelehnt werden, sonst hebelt man das Ausländergesetz aus.

Jetzt haben wir dann einen Verfassungsartikel zur Integration, Stichwort Ausschaffungs-Initiative. Ich muss Ihnen sagen: Es stimmt nicht mehr, wenn wir das dort hinschreiben und dann hingehen und hier eine Sonderlösung machen. Noch einmal: Ich habe immer gesagt, wenn mir jemand einen Fall nennen kann, bei dem die Integrationsvoraussetzung erfüllt war, das Gesuch um einen Lehrvertrag aber abgelehnt wurde, bin ich gerne bereit, auf diese Vorstösse einzugehen. Ein solcher Fall wurde aber nicht genannt.

Aus all diesen Gründen möchte ich Ihnen doch beliebt machen, diese Vorstösse abzulehnen. Es gibt Bestrebungen - Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf kann das vielleicht dann auch noch bestätigen -, eine Lösung für die Menschen, die es betrifft, zu suchen, aber nicht mit der Aushebelung unserer Gesetzgebung im Ausländerbereich.