Gutzwiller Felix · Ständerat · 2010-09-14
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-14
Wortprotokoll
Wir haben jetzt schon sehr viel gehört, aber ich gestatte mir auch noch, zwei, drei Worte zu meiner Position zu sagen. Herr Kollege Frick hat eigentlich gut zusammengefasst, wie auch ich die Debatte erlebe. Auf der einen Seite gibt es diejenigen, die vor allem auf das Recht auf Bildung setzen. Auf der anderen Seite gibt es diejenigen, die in keiner Art und Weise das jetzt gültige Ausländerrecht ritzen möchten; da stimme ich überein. Was ich nicht verstehe, ist, weshalb es da nicht eine Lösung gibt, die die beiden Dinge zusammenbringt; eine solche Lösung scheint mir jedoch auf der Hand zu liegen.
Das Bildungsprimat ist auch für mich absolut zentral, Sie kennen unseren Grundsatz "Kein Abschluss ohne Anschluss". Das ist in der Schweiz seit über zehn Jahren ein bildungspolitischer Grundsatz; er steht auch im neuen Bildungsbericht der Schweiz. Wir haben dort die Zielsetzung, dass praktisch alle Schweizer Jugendlichen bis 2015 über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen. Das ist die Voraussetzung, die für eine gelungene Arbeitsmarktkarriere nötig ist. Es ist auch klar, dass das die beste Grundlage für eine langfristige ökonomische Unabhängigkeit ist. Herr Marty hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es hier nicht um Bauchgefühle geht, wie gesagt wurde, sondern durchaus um ganz nüchterne, auch ökonomische Überlegungen.
Wenn man dieses bildungspolitische Postulat, das in der Schweiz absolut zentral ist, mit dem Ausländerrecht verbinden will, dann scheint es mir als Nichtmitglied der Kommission eigentlich klar, dass wir hier das Gesetz anpassen müssen. Ich habe nämlich auch von den Gegnern dieser Vorstösse gehört, sie wollten gern eine Lösung. Herr Briner hat das durchschimmern lassen, und bei Herrn Büttiker hat man es heraushören können. Ich verstehe jetzt nicht ganz, weshalb die Lösung, die ja eigentlich ziemlich offensichtlich ist, nicht auf dem Tisch liegt. Wenn ich es richtig verstehe, können wir das Ausländergesetz anpassen, Artikel 30, und zwar eigentlich genau mit dem Wortlaut der Standesinitiative und der Motion Barthassat. Man könnte nämlich in die entsprechende Liste, auf welcher die Zulassungsvoraussetzungen aufgeführt sind, hineinschreiben - dies mein Vorschlag -: "... Personen ohne gesetzlichen Aufenthaltsstatus, die ihre Schulbildung in der Schweiz absolviert haben, den Zugang zur beruflichen Grundbildung zu ermöglichen." Das ist fast buchstäblich der Text der Standesinitiative und der Motion Barthassat. Das wäre eine Gesetzesänderung, zugegeben, aber es gäbe eine einheitliche und klare Lösung.
Eine zweite Variante wäre allenfalls die Härtefallregelung. Über die wurde viel gesprochen. Es wurde aber nicht gesagt, dass das Problem ja gerade ist, dass man als Einzelner vor dem 18. Altersjahr eben kein Gesuch stellen kann. Man ist vorher immer in der Familie; die Familie muss integriert sein. Dieser Weg wäre also nicht sehr sinnvoll, denn man müsste ja eigentlich vor Beginn der Lehre als Individuum ein Härtefallgesuch stellen können. Das ist heute nicht möglich. Das wäre allenfalls auch eine Variante.
Es gibt also doch offensichtlich klare Varianten, wie man den Konflikt zwischen der bildungspolitischen Zielsetzung und der ausländerpolitischen Zielsetzung auflösen könnte. Denn anerkannt wird, das höre ich aus diesem Plenum, dass die Sache geklärt werden muss; das sagen auch die Gegner dieser Vorstösse.
Jetzt frage ich mich Folgendes, vielleicht habe ich ja etwas verpasst: Wenn ich die Texte von Herrn Barthassat und aus dem Kanton Neuenburg lese - bei der Motion Hodgers hat es noch ein anderes Element -, dann sehe ich, dass da ja nichts anderes gesagt wird, als dass wir eine Lösung brauchen, und zwar eine bundesrechtliche Lösung. Wenn wir jetzt zu diesen beiden Vorstössen Ja sagen, dann sagen wir nichts anderes, als dass Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf gebeten ist, zum Beispiel zu klären, ob man das Ausländergesetz in Artikel 30 mit diesem Zusatz bei den Zulassungsvoraussetzungen anpassen kann. Ist es gescheiter, die Härtefallregelung zu spezifizieren? Es gibt doch offensichtlich Raum für Lösungen.
Wenn wir jetzt zu den Vorstössen von Herrn Barthassat und aus dem Kanton Neuenburg Ja sagen, dann sagen wir nichts anderes, als dass wir eine auch ausländergesetzlich taugliche Lösung für dieses bildungspolitische Primat [PAGE 791] wollen. Für mich liegt nach dieser Debatte also auf der Hand, dass wir die Motion Barthassat annehmen und der Standesinitiative Neuenburg Folge geben. Das ist ein Auftrag, dieses Problem zu lösen. Die Wege zur Problemlösung liegen einigermassen auf der Hand, würde ich sagen. Ich bin überzeugt, dass wir so zu einer Lösung kommen.
Ich werde deshalb diese beiden Vorstösse unterstützen.