David Eugen · Ständerat · 2010-09-14
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-14
Wortprotokoll
Ich möchte bei der Beratung dieses Berichtes die Gelegenheit benutzen, auf zwei Punkte hinzuweisen, die vor allem die Europapolitik betreffen.
Zunächst geht es um die Frage, wie wir in Zukunft Europarecht übernehmen. Da geht es eigentlich nicht um die in der Schweiz immer wieder diskutierte Frage, ob wir einen Alleingang machen, den bilateralen Weg gehen, oder ob wir der EU oder dem EWR beitreten. Es geht ganz einfach um Folgendes: Wie übernehmen wir das immer umfangreicher werdende europäische in das schweizerische Recht?
Der Bundesrat hat uns mit dem letzten Abkommen, das wir auch hier behandelt haben, Vorschläge unterbreitet, wie man das tun soll. Ich bin der Meinung, dass das noch keine guten, endgültigen Lösungen sind, insofern, als uns der Bundesrat insbesondere vorschlägt, dass er als Bundesrat vorzeitige Rechtsübernahmen durchführen kann, dass die Rechtsetzung primär durch die Verwaltung erfolgt - nämlich im Rahmen dieser Verträge und Abmachungen - und auch die Rechtsanwendung primär durch die Verwaltung erfolgt. Diese Entwicklung ist nicht gut, wenn sie sich weiter fortsetzt. Wenn wir sie geschehen lassen, höhlt sie letztlich sowohl das Demokratieprinzip wie auch die Gewaltentrennung aus.
Jetzt kann man sagen, das seien unwichtige Bereiche und Abkommen, die wir bis jetzt abgeschlossen haben. Aber es ist ein Fakt, dass sich der Rechtsbereich laufend ausdehnt und immer grössere Bereiche beschlägt. Daher ist es dringend, dass wir uns spätestens im Rahmen des Europaberichtes, der ja jetzt vom Bundesrat verabschiedet werden sollte, einmal wirklich vertieft damit auseinandersetzen.
Für mich gibt es drei Punkte, die erfüllt sein müssen:
1. Die Schweiz sollte durch die Umsetzung des europäischen Rechts in der Schweiz nicht schlechter fahren als ein Mitgliedstaat. Wir sollten also auch das europäische Recht nicht einfach per Vertrag bei uns einsetzen, sondern durch eigene Gesetze. Das tun alle Mitgliedstaaten. Diese setzen die Richtlinien der EU in eigenes Recht um, in eigene Gesetze, und die Bürgerinnen und Bürger der Länder müssen sich nachher an die nationalen Gesetze halten. Wir haben mit einer Praxis begonnen, bei der wir alles in die Verträge [PAGE 780] schreiben und die Bürger nachher an die Verträge gebunden sind. Ich finde das keine gute Entwicklung, wir müssten den anderen Weg einschlagen.
2. Unsere Leute, also die Unternehmen und die Bürger, müssen beim Rechtsschutz, soweit es das Binnenmarktrecht betrifft, das wir übernehmen, mit EU-Mitgliedern gleichgestellt sein. Das ist heute nicht so: Der Rechtsschutz ist zwar im Inland noch gewährleistet, allerdings ist er auch da nur begrenzt gültig. Aber im EU-Binnenmarkt ist er nicht in gleicher Weise gewährleistet wie für Unternehmen und Bürger der Mitgliedstaaten der EU.
3. Schliesslich bin ich auch der Meinung, dass eine vorzeitige Rechtsanwendung, wie es der Bundesrat vorsieht, wonach er selber sofort Recht anwenden kann, letztlich nur in absoluten Ausnahmefällen zum Zuge kommen darf. Wir haben das auch schon diskutiert, und ich finde, dass der Bundesrat hier mit seinem Vorhaben zu weit geht.
Ich bin der Meinung, dass wir erstens diese Punkte bezüglich der künftigen Entwicklung des Europarechts in der Schweiz auch in der APK und nachher hier im Plenum mit dem Bundesrat vertieft diskutieren müssen. Zweitens ist unsere Vertretung in Brüssel heute zu schwach - es ist schade, dass die Frau Aussenministerin nicht hier ist -; es sind sehr gute Leute dort, aber die Vertretung ist mit Blick auf die Entwicklung, die wir haben, einfach zu schwach dotiert. Halten wir uns vor Augen, dass die Schweiz im Unterschied zu den Mitgliedsländern nicht automatisch in diesen Gremien drin ist, nachher aber trotzdem einen grossen Teil des Europarechts übernehmen muss. Unter dieser Voraussetzung muss garantiert sein, dass wir in Brüssel rechtzeitig am rechten Ort und mit den richtigen Instrumenten intervenieren und uns an den Entscheidprozessen beteiligen können - soweit es uns als Nichtmitgliedstaat eben möglich ist -, um unsere Interessen wahrzunehmen.
Die von der Vizepräsidentin der Delegation referierte Geschichte bezüglich des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs zwischen der Schweiz und Deutschland, bezüglich der Handwerker, die herüberkommen und zum Teil dann nicht damit zufrieden sind, wie die Regeln sind, ist für mich ein Beispiel: Ich hatte den Eindruck, dass wir, jedenfalls auf der Parlamentsstufe, letztlich eher zufällig auf die Tatsache gestossen sind, dass sich der EU-Binnenmarktausschuss damit befasst, und zwar in ziemlich harter Art und Weise, dass ein Unterausschuss unter dem Präsidium eines polnischen EU-Abgeordneten gebildet wurde und die Schweiz dort doch relativ deutlich ins Visier genommen wurde. Ich denke, solche Entwicklungen, die auf europäischer Ebene stattfinden, müssen frühzeitig erkannt und dann auch frühzeitig in entsprechenden Diskussionen mit den Beteiligten aufgearbeitet werden. Das ist nachher noch gelungen, wie es die Frau Vizepräsidentin gesagt hat. Ich habe aber den Eindruck, die heutige Ausstattung in Brüssel genüge eigentlich nicht. Das ist natürlich auch eine Aufforderung ans Parlament, im Rahmen des Budgets zu beachten, dass wir hier besser vertreten sein müssen.
Die Frau Vizepräsidentin hat auch gesagt, dass das Europäische Parlament seit dem 1. Januar 2010 eine wesentliche Rolle spiele. Dass es sich gerade im ersten Jahr, in welchem das so ist, mit der Schweiz befasst und einen grossen Bericht über die Beziehungen zur Schweiz macht, muss uns auch in dem Sinne beschäftigen, dass wir die Beziehungen zum Europäischen Parlament wirklich intensivieren müssen, damit dieses unsere Meinung kennenlernt und die Probleme, die bestehen, jeweils wieder auf die richtige Grössenordnung redimensioniert werden. Mich hat es ehrlich schockiert, dass es einem süddeutschen Abgeordneten alleine gelungen ist, das Problem des grenzüberschreitenden Handwerkerverkehrs zu einem EU-Problem zu machen. Er hat es in den Binnenmarktausschuss gebracht; nachher wurde dort eine Kommission gebildet und vom ganzen Ausschuss ein riesiger Bericht gemacht; nachher ging die ganze Geschichte bis ins Plenum. Das hat eigentlich ein einziger Abgeordneter ausgelöst - natürlich, andere waren auch dieser Meinung. Wenn wir rechtzeitig mit diesem Abgeordneten eine bessere Beziehung aufgebaut hätten, wäre es vielleicht anders herausgekommen.
Diese zwei Punkte möchte ich hier für die Europa-Diskussion deponieren, die dann vermutlich in der Wintersession weitergeführt wird.