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Schwaller Urs · Ständerat · 2010-09-20

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-20

Wortprotokoll

Ich gehöre ja zu den Mitunterzeichnern dieser Motion und habe selbstverständlich auch die Antwort des Bundesrates studiert. Vielleicht zwei oder drei Bemerkungen:

Es stimmt meines Erachtens nicht, dass die geltenden Bestimmungen die geforderten Massnahmen bereits jetzt zulassen. In seiner Antwort geht der Bundesrat überhaupt nicht auf das Problem der einseitigen Rekursmöglichkeit der Pharmaindustrie ein. Heute kann nur die betroffene Pharmafirma bis zum Bundesgericht rekurrieren. Die Krankenkassen und die Patientenorganisationen haben kein Rekursrecht. Das zum Ersten.

Zum Zweiten: Die WZW-Kriterien sind bisher schon regelmässig überprüft worden, wenn auch nicht systematisch und immer in einem Dreijahresrhythmus. Meines Wissens - aber vielleicht weiss der Bundesrat das dann besser - hat das BAG noch kein einziges Mal ein Medikament von sich aus von der Spezialitätenliste gestrichen, weil es die WZW-Kriterien nicht mehr erfüllt. Das BAG wartet immer ab, bis Swissmedic oder der Hersteller ein Medikament vom Markt nimmt. Swissmedic prüft jedoch gerade nur die Wirksamkeit, nicht aber die Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Ein Letztes: Der frühere BAG-Vizedirektor Hans Heinrich Brunner hat in Übereinstimmung mit vielen Kollegen einmal erklärt, dass rund ein Viertel aller Präparate auf der Spezialitätenliste das Erfordernis der Zweckmässigkeit nicht erfüllt.

Der Bundesrat lehnt diese Motion jetzt einfach ab. Ich meine, das Thema sei zu wichtig, und schlage deshalb vor, dass wir es in der Kommission aufnehmen, damit wir uns dort auch diese Fragen stellen und dann im Rat die Diskussion führen können.

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