David Eugen · Ständerat · 2010-09-20
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-20
Wortprotokoll
Die Schweinegrippe war vor einem Jahr bis in den Winter hinein ein hochaktuelles Thema. Sie löste auf der Ebene von Bund und Kantonen wie auch bei allen Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, umfangreiche Aktivitäten aus. Wenn man auch noch über die Landesgrenze hinausschaut, sieht man, dass insgesamt viele Milliarden aufgewendet wurden, um diese Epidemie zu bekämpfen.
Die Schweinegrippe war auch ein Medienereignis. Wenn ich meinen Eindruck zusammenfasse, muss ich sogar sagen, dass sie vor allem ein Medienereignis war, sowohl in Phase 1, als die Grippe ins Bewusstsein der Bevölkerung gelangte, als auch in Phase 2, als das Gefahrenpotenzial akzentuiert wurde und immer von grossen Zahlen von Toten oder möglichen Toten die Rede war.
Ausgelöst hat diese grosse Aktivität eigentlich die WHO - die Schweiz ist, wie die meisten anderen Länder auch, Mitglied der WHO. Diese Organisation hat am 11. Juni 2009 weltweit den Pandemiealarm ausgelöst. Im Nachhinein haben dann verschiedene Evaluationen stattgefunden. Mir ist die Evaluation aufgefallen, die im "British Medical Journal" vorgenommen wurde. Dieses Journal ist eine hochstehende medizinische Zeitschrift in Grossbritannien, die sich mit den Vorgängen um die Auslösung des Schweinegrippealarms auseinandergesetzt hat. Die Fachleute vom "British Medical Journal" kamen zum Schluss, dass die Auslösung dieses Alarms untersucht werden müsse, dass man prüfen müsse, ob nicht eine relativ kleine Gruppe von Experten, denen man nicht ohne Weiteres Unabhängigkeit bescheinigen könne, die Verantwortung für diesen grossflächigen Alarm trage. Es war - das ist ein Teil des Problems - auch nicht bekannt, wer eigentlich genau in dieser Gruppe war, die den Alarm ausgelöst hat.
Im Nachhinein wurden dann die Medikamente ja zum grossen Teil entsorgt, vernichtet - Hunderte von Millionen Franken, weltweit sind das riesige Beträge -, ein Teil wurde in andere Länder geschickt. Im Endeffekt sind an der Bekämpfungsfront der Schweinegrippe eigentlich sehr geringe Einsätze erfolgt.
Wenn wir die Situation in der Schweiz anschauen, stellen wir auch fest, dass sich ein erheblicher Widerstand auch bei der Bevölkerung gezeigt hat, auf diese Impfalarme einzugehen, und die Bereitschaft, hier mitzumachen, war nicht besonders gross. Für das medizinische Personal war angeordnet worden, dass man es zwangsweise impfen müsse. Ich habe von Fällen gehört, bei denen sich beim medizinischen Personal wegen dieser Impfung nachher Probleme ergeben haben, das heisst, dass Krankheiten aufgetreten sind. Es gibt also ein ganzes Bündel von Fragen, die es rechtfertigen, dass sie genau untersucht werden.
Der Bundesrat hat seine Antworten nach heutigem Stand gegeben. Die wichtigste Antwort, die ich daraus entnehme, ist, dass die Abklärungen im Gang sind und dass die WHO ihre Abklärungen noch nicht abgeschlossen hat. Das Zweite, was uns der Bundesrat sagt, ist, dass er uns ein revidiertes Epidemiengesetz vorlegen wird. Ich sehe es auch so wie der Bundesrat, nämlich dass im Rahmen der Botschaft zum Epidemiengesetz eine genaue Evaluation in Bezug darauf erfolgen muss, was auf internationaler Ebene, also bei der WHO, läuft: Was hat das für eine Bedeutung für die Schweiz? Wie kann die Schweiz dafür sorgen, dass in der WHO Transparenz und auch Objektivität bei der Alarmierung herrschen? Wer kontrolliert die Alarmierenden in der WHO? All das muss im Rahmen des Epidemiengesetzes diskutiert werden. Nachher müssen wir uns auch fragen: Wie reagieren wir in der Schweiz, wenn wirklich solche Epidemiewarnungen kommen? Es ist damit zu rechnen, dass alle zwei, drei Jahre so ein Alarm kommt. Ich glaube schon, dass wir uns wegen der Kostenfolgen für das Gesundheitswesen, aber auch wegen der Befindlichkeit der Bevölkerung ernsthaft damit auseinandersetzen müssen.
Insofern betrachte ich diese Antwort auf meine Interpellation als einen Zwischenschritt, entsprechend schreibt es auch der Bundesrat in Ziffer 4 seiner Antwort. Wir müssen dann beim Epidemiengesetz wirklich genau eruieren: Sind die Abläufe, die Übernahme der Alarme und der Einsatz der Mittel adäquat geregelt?
In diesem Sinne danke ich dem Bundesrat für diese erste Berichterstattung. Ich werde mich dann wieder an der Diskussion beteiligen, wenn dieses Gesetz dem Rat vorgelegt wird.