Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-09-21
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-09-21
Wortprotokoll
Ich beantrage namens des Bundesrates die Ablehnung der Motion - hoffentlich mit mehr Herz als vielleicht in der Antwort, aber der Ablehnungsantrag ist eben trotzdem fundiert.
Es ist immer tragisch, wenn Brände zu Schäden führen, seien es solche menschlicher Natur, seien es solche immaterieller und materieller Natur. Das ist für die Betroffenen immer eine sehr schwierige Situation. Es stellt sie nicht nur finanziell, sondern sicher auch für die Zukunft ihres Geschäfts vor schwierige Situationen. Dafür habe ich viel Verständnis - nur kann der Staat die Risiken von höherer Gewalt wahrscheinlich nicht auf sich nehmen. Es gehört zum Geschäften, dass man Risiken tragen muss und dass man sich durch entsprechende Versicherungen usw. dagegen absichern kann. Im Fall von Bränden, wo Fleisch verdirbt bzw. zu Schaden kommt, ist das nicht anders, als wenn Sie etwas anderes importieren und die Ware kaputt geht. Sie müssen neu importieren, wenn Sie Ersatz brauchen.
Ein Neuimport war auch hier, im Fall des Frigo St. Johann in Basel, der Weg. Proviande hat sofort Antrag gestellt, die Kontingentsmengen zu erhöhen, und das wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft auch rechtzeitig bewilligt. Bereits am 27. April wurde aber ein Gesuch um Wiederzuteilung der Kontingentsmengen wegen Warenverlust abgewiesen. Man hat die Proviande-Kontingentsmengen grundsätzlich erhöht; das war richtig. Es gab am Markt nie einen Versorgungsmangel, es war genügend Fleisch vorhanden. Für die Betroffenen war die Schwierigkeit die, dass sie nicht selber importieren konnten, sondern alles wieder über grössere Importeure beziehen mussten. Das ist sicher keine einfache Situation, dafür habe ich Verständnis. Aus Sicht des Staates aber war die Versorgung mit Fleisch in der Schweiz nicht gefährdet. Man hat sofort die Kontingente erhöht, damit die Betroffenen eine Chance hatten, eine neue Zuteilung zu erhalten.
Problematisch ist an der Motion auch Folgendes, Herr Ständerat Büttiker: Stellen Sie sich denselben Fall vor unter der Annahme, dass nicht importiertes Fleisch, sondern Inlandware durch einen Brand kaputtgeht. Was sagen Sie dann diesem Metzger?
Er hat wegen des Brandes dasselbe Problem: Er hat seine Ware nicht mehr, sie ist vernichtet, er muss neue Ware besorgen. Auch das ist in der Praxis ein Hindernis für ihn, ein Hindernis, das man aber nicht durch die Ersatzpflicht des Staates ausräumen kann. Deshalb glaube ich, dass die in der Motion erwähnte Bevorzugung von Importfleisch keine Lösung ist.
Sie haben das Geflügel erwähnt. Proviande kann während des Quartals eine zweite Zuteilung beantragen. Auch hier kann die Situation also entschärft werden. Deshalb bin ich der Meinung: Auch wenn die Situation im Einzelnen schwierig ist, so sind die Schwierigkeiten doch lösbar. Die heutige Situation ist ausgewogen und auch praxiskonform; entsprechend muss ich bei meinen Antrag auf Ablehnung der Motion bleiben.