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Bieri Peter · Ständerat · 2010-09-21

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-09-21

Wortprotokoll

Ich kann an der Stelle anknüpfen, an der Herr Frick aufgehört hat.

Es gilt festzuhalten, dass der vorliegende Bericht des Bundesrates sehr sorgfältig erarbeitet worden ist und einen guten und sachlichen Überblick über ein Thema gibt, das in der Bevölkerung und vor allem auch in der Politik je nach persönlichem Standpunkt verschieden betrachtet wird. Ich habe die Meinungsvielfalt auch gesehen, als ich das Protokoll der nationalrätlichen SiK gelesen habe. In unserer SiK wurde die Sache eher nüchtern betrachtet. Wir sind, auch wenn die grosse Zahl der Gesuche uns aufgeschreckt hat, zur Überzeugung gelangt, dass es nicht Sinn macht, jetzt voreilig einen Schritt zurück zur früheren persönlichen Darlegung der Gewissensgründe vor einer Kommission zu machen. Auch wenn die Gesamtzahl der Gesuche im früheren System mit rund 1650 bis zu den genannten 1800 pro Jahr wesentlich kleiner war, so gilt es zu bedenken, dass die Anzahl der von der Zulassungskommission akzeptierten Gesuche mit über 90 Prozent schon damals ausserordentlich hoch war.

Offensichtlich hat die neue Lösung mit einem reinen Tatbeweismodell dazu geführt, dass sich nicht nur die Zahl der Gesuche, sondern insbesondere auch der Zeitpunkt der Gesuchstellung verändert hat. Kommt hinzu, dass sich die Armee und deren Auftrag in einem starken Wandel befinden, was zu Verunsicherung bis hin zur Ablehnung der Dienstpflicht führt. Dies kann jedoch nicht alleine die Erklärung sein, dass wir heute eine Vervierfachung der Gesuche haben. Die Gewissen der Wehrdienstpflichtigen können sich bei Lichte betrachtet in einer derart kurzen Zeit auch bei einer offenen und ideologiefreien Sichtweise und unter Beachtung der Rahmenbedingungen nicht derart massiv verändert haben. Es muss andere Gründe geben.

So wenig, wie man als Aussenstehender das Gewissen eines anderen abschliessend prüfen kann, so wenig lässt sich definitiv sagen, ob der Tatbeweis, wie er hier eingefordert wird, in jedem Fall alleine aus einem Gewissensdilemma heraus motiviert ist. Da dürfen wir uns, ganz ehrlich gesagt, nichts vormachen. Die Lösung mit dem alleinigen Tatbeweis ist letztlich allein deshalb zustande gekommen, weil wir eingesehen haben, dass eine abschliessende und objektiv beurteilte Prüfung des Gewissensentscheides eines Menschen nicht möglich ist.

Den Schritt zu einem reinen Tatbeweis haben wir 2007 und 2008 hier intensiv studiert, wohl wissend, dass wir damit bis zu einem gewissen Grad die allgemeine Wehrpflicht ritzen oder zumindest daran kratzen würden. Ich erinnere daran, wie lange Bundesrat und Parlament, aber auch der Souverän zögerten, nur schon einen ersten Schritt in dieser Sache zu tun. Nun, da dieser Schritt getan worden ist, geht es darum, einen Vollzug für den Zugang zum Zivildienst zu entwickeln, der für den Zivildienstpflichtigen nicht unüberwindbare oder schikanöse Hürden enthält, andererseits aber auch nicht dazu verleitet, ein Gesuch aus einer momentanen Frustration oder Enttäuschung heraus zu stellen, aus Bequemlichkeit oder um eine momentan negative Situation abzuwenden.

In Kapitel 4 des Berichtes sind die vom EVD erlassenen Sofortmassnahmen dargestellt. Kapitel 5 zeigt weitere Möglichkeiten auf, wobei diese meiner Meinung nach bei Bedarf und Aussicht auf eine genügende Wirkung nicht nur angedacht, sondern auch umgesetzt werden sollten. Hier sind insbesondere Massnahmen auf Verordnungsstufe zu erwähnen, die ohne Gesetzesänderung relativ rasch in Kraft gesetzt werden können.

Im Laufe der Debatten in der Kommission wurde offensichtlich, dass die Einschätzung des VBS mit derjenigen des EVD nicht ganz deckungsgleich ist, insbesondere was den Verlust an Armeeangehörigen durch den Übertritt in den Zivildienst betrifft. Der Chef VBS hat in der SiK-NR denn auch Vorbehalte vonseiten des VBS gegenüber diesem Bericht geäussert. Im VBS scheint man sich ernsthaft Sorgen zu machen, wie die Armeebestände von dieser Entwicklung betroffen sein könnten, auch wenn im Bericht gesagt wird, die Armeebestände seien zurzeit davon nicht betroffen.

In der SiK-NR wurde darüber debattiert, welche Einsparungen die Armee mit der Zunahme der Zivildienstleistenden mache. Dies scheint mir irgendwie etwas seltsam zu sein. Wenn man damit Einsparungen bewirken würde oder könnte, so könnte man ja den Fehlschluss ziehen, je mehr Angehörige der Armee frühzeitig in den Zivildienst wechseln würden, desto günstiger und besser sei das für die Armee. Das kann ja wohl nicht der Fall sein! Ich meine, die Weiterentwicklung beim Zivildienst einerseits und die Voraussetzungen und Hürden für den Beitritt zum Zivildienst andererseits müssten unabhängig von der Weiterentwicklung der Armee angegangen werden. Beim Beitritt zum Zivildienst geht es um eine reine Gewissensfrage, die Grösse der Armee jedoch ist eine Konsequenz, die sich aus dem Armeeauftrag und der Demografie heraus ergibt. Der Zivildienstzugang kann dabei nicht als Bestandesregulierungsventil dienen. Wenn die SiK unseres Rates zum Schluss gekommen ist, es brauche im Moment keine vorschnelle Gesetzesanpassung, dann geschah das nicht, weil sie die Entwicklung nicht zur Kenntnis nehmen wollte. Wir sind vielmehr überzeugt, dass der Bundesrat jetzt die Massnahmen, die auf der Verordnungsstufe vorhanden sind, gezielt einsetzen sollte, damit sich die Zahl der Gesuche für den Zivildienst wieder auf eine vertretbare Grösse einspielt. In diesem Sinne haben wir diese Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und uns in den nächsten Jahren über den Zustand und die Entwicklung informieren zu lassen.

Ich danke dem Bundesrat für diesen Bericht, und ich hoffe, dass sich die Gesuchszahl auf einer Grösse einspielen wird, die sowohl für den Zivildienst als auch für die Armee vertretbar ist.