Frick Bruno · Ständerat · 2010-09-21
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-21
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich dem Büro unseres Rates danken, dass es dem Wunsch unserer SiK stattgegeben und diesen Bericht mit dem Titel "Auswirkungen der Tatbeweislösung beim Zivildienst" traktandiert hat. Wir sind überzeugt, dass heute der richtige Zeitpunkt ist, uns mit diesem Thema zu befassen. Denn die Zahl der Zivildienstgesuche ist von 1800 im letzten Jahr auf über 8000 angestiegen, und es sind im Nationalrat starke Bestrebungen im Gange, das Zivildienstgesetz sofort wieder zu ändern. Anhand dieses Berichtes können wir in Ruhe und in Kenntnis der Tatsachen eine Standortbestimmung vornehmen und die künftige Marschrichtung festlegen.
Am Anfang stand eine Gesetzesänderung; sie ist seit 2008 in Kraft. Wir schafften die Gewissensprüfung zugunsten des sogenannten Tatbeweises ab; das heisst, die blosse Bereitschaft, den zeitlich 50 Prozent längeren Zivildienst zu leisten, genügt, um vom Militärdienst in den Zivildienst überzutreten. In der Botschaft und während der Beratung rechneten der Bundesrat und beide Räte mit einer Erhöhung der Gesuche von damals etwa 1800 jährlich auf rund 2500 pro Jahr. Doch es kam ganz anders: 8500 waren es im ersten Jahr. Die Situation in den ersten Tagen unter der neuen Gesetzesägide war bizarr. Nach der Kommandierung zur Sonntagswache oder nach Drucksituationen in der Rekrutenschule ergriffen viele die sofortige Flucht in den Zivildienst.
Das beunruhigte National- und Ständerat sehr; Sie erinnern sich an die Beratung im letzten Frühjahr. Auf Vorschlag Ihrer SiK stimmten beide Räte einer Motion zu, welche den Bundesrat zum sofortigen Handeln verpflichtete. Das erste Produkt dieser Motion ist der vorliegende Bericht des Bundesrates vom 23. Juni dieses Jahres. Wir danken dafür, dass der Bundesrat den Bericht sehr schnell ausgearbeitet hat. Die SiK würdigt diesen Bericht als gründlich, ausgewogen und als tragfähige Grundlage für die weitere Arbeit. Er ist eine ausgezeichnete Analyse und Basis für die weiteren Entscheidungen.
Lassen Sie mich auf diesen Bericht eingehen. Die Bestände der Armee sind kurzfristig nicht gefährdet. Aber wenn die Situation mehrere Jahre anhält, sind sie es, auch wenn die Armee gemäss den neuen Plänen des VBS und des Bundesrates weiter reduziert wird: Wenn 8500 Angehörige der Armee jährlich zum Zivildienst wechseln - das sind fast 50 Prozent eines Jahrganges junger Männer, welche die Rekrutenschule absolvieren -, sind die Bestände der Armee auf Dauer gefährdet. Darum müssen wir Gegenmassnahmen treffen, die rasch greifen.
Im Bericht wurden die Gründe, weshalb Schweizer vom Militärdienst in den Zivildienst wechseln oder von Anfang an den Zivildienst wählen, sehr vertieft analysiert. So hält der Bericht klar fest, dass es einerseits Gründe sind, welche den Zivildienst attraktiv machen und die Leute zum Zivildienst hinziehen. Im Bericht werden sie "Pushfaktoren" genannt. Viele Männer sind überzeugt, dass der Zivildiensteinsatz sinnstiftend und sinnvoll ist. Es ist aber auch die flexible Einsatzzeit, welche den Zivildienst attraktiv macht. Der Zivildienst wird teilweise sogar als Berufspraktikum angerechnet. Die Arbeitsbedingungen sind häufig zivile Arbeitsbedingungen, und die Spesenentschädigung ist teilweise recht grosszügig. Es besteht die Möglichkeit, zu Hause zu übernachten. Meistens ist keine Arbeit in Kälte und Nässe zu leisten, und bei vielen Schweizern besteht auch die Erwartung, dass Zivildiensteinsätze nicht anforderungsreich sind.
Neben diesen Argumenten hält der Bericht aber auch jene Faktoren fest, welche die Armee für die Angehörigen der Armee wenig attraktiv machen, also welche sie von der Armee wegstossen. Im Bericht werden sie "Pullfaktoren" genannt. Das sind etwa die grossen physischen und psychischen Belastungen, die im Militärdienst häufig sein müssen. Es sind die hierarchischen und autoritären Strukturen, ohne die keine Armee auskommt. Es sind aber teilweise auch ungenügendes Material und Mängel im Dienstbetrieb, die den Leuten den Militärdienst verleiden.
Das Zusammenspiel dieser Pull- und Pushfaktoren und die ursprüngliche Möglichkeit, sofort nach dem Gesuch den laufenden Dienst zu beenden, haben zur grossen Zahl der Gesuche geführt.
Was gilt es zu tun, nachdem die Analyse vorliegt? Die Massnahmen lassen sich in drei Gruppen einteilen:
Zur ersten Gruppe gehören die vom Bundesrat bereits getroffenen Massnahmen. Der Bundesrat hat entschieden, dass ein Gesuch nicht zur sofortigen Beendigung des Militärdienstes führt; der WK ist fertig zu leisten. Wird das Gesuch in der Rekrutenschule oder in einem Beförderungsdienst gestellt, so wird es erst nach vier Wochen behandelt. Damit entfallen viele Spontangesuche; Sonntagswache und Frust über den Dienstbetrieb sind nicht mehr Anlass, den Dienst sofort zu quittieren.
Zur zweiten Gruppe: Der Bundesrat hat die Möglichkeit, weitere Massnahmen auf dem Verordnungsweg zu treffen und damit die Attraktivität des Zivildienstes gegenüber dem Militärdienst zu senken. Wir erwarten, dass der Bundesrat diese Massnahmen, die er selber aufgelistet hat, ergreift, beispielsweise die Verlängerung der Mindesteinsatzzeit im Zivildienst, die Einschränkung der Einsatzwahlmöglichkeit für Zivildienstpflichtige, der Verzicht auf die Möglichkeit, zu Hause zu übernachten, die Anhebung der ordentlichen Tagesarbeitszeit von heute acht Stunden auf mehr Stunden, die Einführung eines Anreizes für Langzeiteinsätze usw. Mit diesen Massnahmen sollen die Unterschiede zwischen Militär- und Zivildienst verkleinert werden. Der Bundesrat führt in seinem Bericht aus, er werde all diese genannten und weitere Massnahmen prüfen. Die Kommission erwartet, dass er diese wohl prüft, aber dann auch ergreift und immer dann ergreift, wenn dem keine zwingenden rechtlichen Gründe entgegenstehen.
Daneben gibt es aber weitere Massnahmen, welche die Kommission als tauglich erachtet und die über das hinausgehen, was der Bundesrat vorschlägt. So regt die Sicherheitspolitische Kommission an, dass der Bundesrat Zivildiensteinsätze auch in Verbänden leisten lässt; das wird angesichts der hohen Zahl der Zivildienstleistenden unumgänglich sein. Heute sind es in aller Regel Einzeldienstleistungen. Es ist auch zu prüfen, ob einzelne Hilfeleistungen zugunsten ziviler Behörden auch Zivildienstverbänden übertragen werden können; heute sind sie der Armee übertragen. Beispielsweise ist denkbar, dass Umwelteinsätze oder Infrastrukturleistungen für Grossanlässe in unserem Land von Zivildienstverbänden geleistet werden. Auch das sind Massnahmen, die der Bundesrat in eigener Kompetenz treffen kann.
Zur dritten Gruppe gehören Massnahmen, für die nach heutiger Erkenntnis eine Gesetzesänderung unumgänglich ist. Der Bundesrat schlägt vor, dass er diese prüft und dem Parlament vorlegt. Wir glauben, dass dies nötig sein wird, und wir bitten den Bundesrat, es zu tun. Wir erwarten auch eine gute Zusammenarbeit der beiden betroffenen Departemente, Volkswirtschaftsdepartement und Verteidigungsdepartement. Diese Zusammenarbeit ist, um es zurückhaltend [PAGE 853] auszudrücken, ganz bestimmt noch um mehrere Grade steigerungsfähig.
Nun zur Frage, welches der Fahrplan ist. Der Bundesrat schlägt zwei Fixpunkte vor: Der erste Fixpunkt ist Ende 2010. Bis dahin will der Bundesrat alle Massnahmen beschliessen, die er in eigener Kompetenz auf dem Verordnungsweg treffen kann. Der zweite Fixpunkt ist Ende 2011, also Ende des nächsten Jahres. Bis dahin will der Bundesrat die Situation weiter evaluieren, will er auch die getroffenen Massnahmen evaluieren und noch nötige Gesetzesänderungen vorschlagen.
Dieser Zeitplan überzeugt die Kommission. Sie ist der Ansicht, dass, entgegen dem Plan der angenommenen Motion, keine rascheren Massnahmen nötig sind. Wir verzichten auf eine sofortige Änderung des Gesetzes. Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Zahl der Zivildienstgesuche auf längere Zeit um einiges höher sein wird als in der Vergangenheit. Die Zahl wird höher sein als 1800, wie dies noch vor drei, vier, fünf Jahren üblich war; die Zahl wird steigen. Wir erwarten, dass der Bundesrat nun die Massnahmen in eigener Kompetenz trifft und uns Ende des nächsten Jahres die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorschlägt.
In diesem Sinne danken wir dem Bundesrat für den Bericht. Er ist eine gute Handlungsgrundlage mit einem überzeugenden Fahrplan, und wir unterstützen die weitere Marschrichtung des Bundesrates.