David Eugen · Ständerat · 2010-09-21
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-21
Wortprotokoll
Tatsächlich ist es so, dass diese Motion einige Schwierigkeiten macht. Ich war auch in der WAK und habe ein Votum abgegeben, dass ich in dieser Frage den Bundesrat unterstütze. Die Abstimmung hat dann wesentlich später am Abend stattgefunden, weshalb ich nicht unter den Nein-Stimmen erscheine. Aber ich bin eigentlich immer noch der Meinung, dass der Bundesrat gute Gründe hat, diese Motion zur Ablehnung zu empfehlen.
Das Problem liegt eigentlich im Ursprung der Motion. Denn die Motion hatte, wie wir alle wissen, ursprünglich zum Ziel, die Strafe der Unternehmen aufzuheben, wenn sie eine gewisse Compliance erfüllen. Es ist - das muss man klar sagen - ein Generalangriff auf das Kartellrecht; man will die Unternehmen aus der Verantwortung nehmen, die über wettbewerbswidriges Verhalten grosse Gewinne erzielt haben. Im Ursprung dieser Überlegung steht das Urteil der Europäischen Kommission gegenüber den Aufzugsherstellern. Sie hat im Jahr 2007 eine Busse von 990 Millionen Euro gegen vier Aufzugshersteller in Europa verhängt, die ein hartes Submissionskartell gebildet hatten, die die Märkte in Quoten, die Kunden unter sich aufgeteilt hatten. Meistens waren [PAGE 857] dies Städte, öffentliche Organisationen, Spitäler, Verwaltungsgebäude - überall, wo Rolltreppen und Lifte eine Rolle spielen.
Dieser Entscheid wurde von den Betroffenen als unfair betrachtet. Es wurde argumentiert, man habe ja intern alles unternommen, um kein Kartell zu haben. Wenn man den Entscheid der Kommission liest, stellt man fest, dass über viele Jahre - mehr als zehn Jahre lang - in diesen Unternehmen Absprachen getroffen worden sind; auf welcher Stufe das geschah, ist nach meiner Meinung und auch nach der Meinung der EU-Kommission nicht relevant, denn das Unternehmen als solches trägt die Verantwortung, dass solche wettbewerbswidrigen Verhaltenweisen nicht vorkommen.
Die Motion hatte ursprünglich zum Ziel, die Unternehmen selbst als Verantwortungsträger zurückzunehmen. Ich finde die Korrektur, die der Nationalrat vorgenommen hat, in jedem Fall notwendig. Insofern ist die Motion, wie man sagen kann, in der Zielrichtung gegen das Kartellrecht entschärft, aber es bleibt ein deutliches Unbehagen im Hinblick darauf, was jetzt damit geschieht. Was will eigentlich die Motion?
Die Idee, jetzt die natürlichen Personen, das heisst vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu bestrafen, muss sorgfältigst geprüft werden. Das ist der zweite Punkt, den Kollege Schweiger erwähnt hat. Es gibt gute Gründe dafür, hier sehr vorsichtig zu sein und das abzulehnen, wie es der Bundesrat auch macht. Primär geht es darum, dass die Verantwortlichkeit im Kartellrecht beim Unternehmen liegt und dort bleiben soll. Es kann also nicht darum gehen, die Verantwortung auf die Mitarbeiter abzuschieben. Es ist ja so - das kann man nur immer wieder wiederholen -, dass der Vorteil bei den Unternehmen eintritt. Sie haben nachher die Vorteile der überhöhten Preise - und nicht die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen direkt. Das ist das Problem, wenn man die Mitarbeiter bestrafen will: Wo liegt eigentlich der Vorteil? Wo ist der Gewinn, wo ist die Bereicherung? Sie tritt eben nicht beim Mitarbeiter ein, sondern sie tritt beim Unternehmen ein. Genau wegen dieses Punkts haben auch alle Länder, die strafrechtliche Sanktionen vorsehen, Probleme mit der Umsetzung dieser Sanktion.
Wenn man sich auf die Mitarbeiter fokussiert, ist ein weiterer Punkt zu beachten: Man verhindert damit die Aufdeckung von Kartellverhalten. Wenn über den Mitarbeitern das Damoklesschwert der Strafandrohung hängt, die dann primär sie trifft, dann wird es sehr schwierig, die Aufdeckung von kartellwidrigem Verhalten zu erreichen. Der Tatbestand des Kartellverstosses ist eine Absprache, das heisst ein Vorgang, der nicht leicht zu beweisen ist. Es gelingt in den meisten Fällen nur dann, Kartelle aufzudecken, wenn die Mitarbeiter bereit sind, als Zeugen für die Absprachen hinzustehen. Diese Tatsache zeigt, wie wichtig es ist, dass in Bezug auf die Bestrafung überprüft wird, ob sie nicht letztlich die Effizienz des Kartellrechts untergräbt. Das ist das, was der Bundesrat mit Recht unterstreicht.
Schliesslich gibt es ein weiteres Problem - Herr Kollege Schweiger hat es angesprochen -: Wenn nachher zwei Verfahren nebeneinander laufen, wenn also daneben noch ein Strafverfahren läuft, kann das zu einer Vollstreckungsverhinderung des verwaltungsrechtlichen Kartellrechts führen. Das Kartellrecht muss schnell durchgesetzt werden können, sonst verliert es seine ganze Effizienz. Auch diese Gefahr besteht, wenn wir diesem Weg zustimmen und sagen, dass wir neben dem Kartellverfahren zusätzlich noch Strafverfahren eröffnen wollen.
Wenn die Motion angenommen wird, möchte ich den Bundesrat ersuchen, genau zu prüfen, wie der Straftatbestand umschrieben werden muss. Ich könnte mir vorstellen, dass man für harte Submissionskartelle einen Straftatbestand heranzieht, wie es ihn in anderen Staaten gibt - Deutschland beispielsweise hat einen Straftatbestand für Submissionskartelle -, und einen solchen allenfalls in unserem StGB verankert. Wenn man aber die Erfahrung der Deutschen mit diesem Tatbestand anschaut, stellt man fest, dass in den letzten zehn Jahren praktisch nichts passiert ist und dass er insbesondere nichts dazu beigetragen hat, Kartelle zu verhindern. Wichtig ist, dass die Strafbestimmung, die man einführt, das Kartellrecht nicht behindert. Das ist für mich der entscheidende Punkt. Ich bitte den Bundesrat, diesem Gesichtspunkt besondere Beachtung zu schenken, wenn er die Motion umsetzen muss.
Ein letzter Punkt: Ich möchte nicht, dass durch diese Motion die Kartellgesetzrevision verschoben wird, was möglich wäre, weil jetzt ja die Vernehmlassung zum Kartellgesetz läuft. Die Revision des Kartellgesetzes sieht vor allem institutionelle Verbesserungen vor, die im Rahmen der Neuorganisation der Wettbewerbskommission dringend notwendig sind. Diese dringenden Verbesserungen sollten nicht aufgeschoben werden, weil diese Frage geklärt werden muss. Ich bin Kollege Schweiger dankbar, wenn er sich dazu noch äussert und uns sagt, ob er die Motion so versteht, dass der Bundesrat - wenn wir sie annehmen - diesen sehr aufwendigen Fall erneut prüfen, einen Vorschlag unterbreiten und eine Vernehmlassung durchführen muss. Das alles würde die Kartellgesetzrevision, die jetzt ansteht, hinausschieben. Wenn Herr Schweiger die Meinung teilt, dass das in zwei Schritten gemacht werden kann, wäre ein wichtiger Punkt, den man gegen die Motion anführen könnte, beseitigt. Ich bitte ihn, sich dazu noch zu äussern.