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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-03-14

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-03-14

Wortprotokoll

Das ist so. Nehmen Sie an, es kommen x Milliarden Franken aus der Teilprivatisierung der Swisscom. Das kann dann nicht in den "Topf" hineinkommen und dort ein Reservepolster schaffen, so dass während zwanzig Jahren eine Schlendrianpolitik betrieben und immer wieder aufgefangen werden kann. Der Sinn der Bestimmung ist der, dass diese ausserordentlichen Mittel wirklich zur Schuldentilgung genutzt werden.

Das Gegengewicht ist die Ausnahmeklausel: Wenn Sie in einer Rezession irgendetwas Besonderes beschliessen - ein besonderes Impulsprogramm -, wird das beim "Topf" auch nicht berücksichtigt. Sie schaffen zwar trotzdem irgendwo eine gewisse Reserve, aber rein rechnerisch wird das nicht berücksichtigt. Was aber z. B. berücksichtigt wird: Wenn die Ausschüttung der Nationalbank erhöht wird - etwas, das jedes Jahr kommt -, ist das eine Einnahme wie jede andere. Es mag hier irgendwo einmal einen Graubereich geben, wo man sich streitet. Aber im Grossen und Ganzen - das haben wir mit den Versteigerungen der UMTS-Lizenzen gesehen - ist es doch eine klare Regelung.