preparatory:AB 11339
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-14
Wortprotokoll
Es ist nicht üblich, dass man nach dem Bundesrat spricht, aber Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich das Bedürfnis habe, doch noch einige Ausführungen zu machen.
Ich sage es offen, Herr Kollege Plattner: Es hat mich etwas befremdet, dass Sie - zwar nicht wörtlich, aber sinngemäss - gesagt haben, man habe von der Finanzkommission nichts vernommen als ein billiges fünfminütiges Eintretensreferat. Manchmal ist es besser, wenn man nur kurz spricht. Ich glaube aber, dass mein Eintretensreferat zumindest in zeitlicher Hinsicht angemessen war.
Ich habe beim Eintreten immerhin gesagt, ich würde jetzt nur generell zu Ihrem Rückweisungsantrag Stellung nehmen. Ich glaube, es geziemt sich, dass zunächst der Antragsteller seinen Antrag begründen kann. Es wäre dann meine Absicht gewesen, zu Ihren Fragen Stellung zu nehmen. Das hat Herr Bundesrat Villiger nun gemacht.
Dass Ihre Fragen berechtigt sind, hat sich ja daran gezeigt, dass Sie im Nachhinein festgestellt haben, dass diese Fragen eigentlich deckungsgleich sind mit den Fragen der KOF. Aber eben: Es wurde wiederholt gesagt, und ich habe auch schon darauf hingewiesen, dass die Finanzwissenschaft und die Ökonomie andere Bereiche sind als beispielsweise die von Ihnen vertretenen Naturwissenschaften. Es sind Wissenschaften, die in erster Linie auf der Erfahrung, auf [PAGE 85] der Empirie, beruhen. So ist nur zu unterstreichen, was Kollege Fünfschilling gesagt hat: Sie werden immer wieder Experten finden, die zu konkreten Fragen so oder anders Stellung nehmen.
Ich sage es nochmals: In einer Situation wie dieser, wo das Fachwissen das Wissen vieler Kommissionsmitglieder übersteigt, ist es die Pflicht der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, sich namentlich in den Kommissionen zu vergewissern, dass alles gründlich ausgeleuchtet wurde.
Zwei Stichworte möchte ich noch erwähnen, die Sie vor allem im Zusammenhang mit der kritischen Stellungnahme der KOF erwähnt haben: Zur Konjunkturverträglichkeit, zum Hinweis auf den Konjunkturartikel, darauf, dass dieser sogar verletzt sei - ich möchte es nochmals unterstreichen; ich habe das schon beim Eintreten schon gesagt -: Wir haben in der Verfassung nicht nur den Konjunkturartikel, sondern auch Artikel 126; er wurde im Detail zitiert. Diese Bestimmung ist natürlich strikter als die Schuldenbremse; dafür gibt es aber keinen entsprechenden Mechanismus.
Sie haben im Weiteren unter Hinweis auf die KOF gesagt, die Schweiz gehöre zu jenen Ländern, die im internationalen Vergleich punkto Schuldenquote sogar gut daständen. Das ist richtig, Herr Kollege Plattner, das gebe ich gerne zu. Aber vergessen Sie nicht, dass diese Schuldenquote in einem kurzen Zeitraum von neun bis zehn Jahren in einem höchst bedenklichen Ausmass angestiegen ist, was eben nach entsprechenden Korrekturen ruft.
Wir hatten die enorm schwierige Übung mit dem "Haushaltziel 2001"; Herr Bundesrat Villiger hat darauf hingewiesen. Ich möchte nochmals betonen: Wir haben das "Haushaltziel 2001", diese Bestimmung auf Verfassungsebene besteht nach wie vor. Sie ist nicht befristet und besteht so lange, bis wir eben ein ablösendes Instrumentarium beschliessen. Ein solches wollen wir nun mit dieser Schuldenbremse schaffen.
Die entscheidende Frage lautet, ob wir politisch gewillt sind, dieses Instrumentarium, das die Stabilisierung der Schulden über einen Konjunkturzyklus zum Ziel hat, auch zu verwirklichen. Haben wir den politischen Willen dazu? Darum bitte ich Sie.
Eine letzte Bemerkung betreffend die Simulationen: Ich habe natürlich Verständnis dafür, dass man stutzig wird, wenn man die Tabelle auf Seite 4704 der Botschaft anschaut. Die sicher nicht unberechtigte "Frage" von Herrn Plattner - es ist eigentlich nicht eine Frage, es ist eine Feststellung - lautet, dass das politisch gar nicht möglich gewesen wäre, wenn wir die Schuldenbremse damals schon gehabt hätten. Dazu ist natürlich schon zu sagen, dass nicht unterstellt werden kann - aber der Rückweisungsantrag Plattner unterstellt dies -, dass diese Ausgaben alle erforderlich waren. Das muss natürlich bestritten werden. Wir haben über unsere Verhältnisse gelebt. Das ist eine Feststellung, die wir machen müssen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf zwei nicht ganz unwesentliche Punkte hinweisen. In den Simulationsberechnungen ist das so genannte Ausgleichskonto, das im Instrumentarium der Schuldenbremse natürlich ein wesentlicher Faktor ist, nicht berücksichtigt. Auch allfällige Mehrausgaben sind nicht berücksichtigt, die wir aufgrund dieser so genannten "Escape-Klausel", wie Herr Merz sie erwähnt hat, machen könnten. Das scheinen mir zwei wesentliche Faktoren zu sein, die ich in diesem Zusammenhang noch gerne erwähnen wollte.
Im Übrigen darf ich Sie nochmals bitten, auf die Vorlage einzutreten, das ist ja unbestritten, und den Rückweisungsantrag Plattner abzulehnen.