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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-11-30

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-11-30

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst zum Antrag der Minderheit Wyss Ursula zum Bundesamt für Kultur sprechen und dann zum Antrag, der das Alpine Museum betrifft. Ich möchte Sie bitten, beim Bundesamt für Kultur die Mehrheit zu unterstützen und beim Alpinen Museum die Minderheit - das wird Sie nicht überraschen.

Zum ersten Antrag: Das Parlament hat den Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege in den letzten Jahren mehrfach gestärkt und mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet. Im Jahr 2007 waren es rund 20 Millionen Franken, 2009 bzw. 2010 wurde um 9 Millionen Franken auf 30 Millionen Franken aufgestockt. Wir sind nun an einem Punkt angelangt, wo es nicht mehr zielführend ist, jedes Jahr solche Aufstockungen vorzunehmen. Durch Verzögerungen in der Planung und letztendlich auch in der Realisierung der Projekte bekundet der Bund - Sie haben es gehört - zunehmend Mühe, die eingestellten Mittel überhaupt zu verwenden. So wird denn auch der aufgestockte, vom Parlament bewilligte Voranschlagskredit 2010 einen grossen Rest aufweisen. Sie werden das dann bei der Rechnung sehen.

Der Bereich wird derzeit durch Reformen im Bereich der Programmvereinbarungen gestärkt. Es soll ja inskünftig so sein, dass nicht mehr Einzelsubventionierungen ergehen, sondern die Kantone Globalsubventionen erhalten. Damit ist es dann auch einfacher, solche Kredite über eine längere Zeit wirklich zu brauchen. Es hat nicht mehr den gleichen zeitlichen Einfluss. Wir haben im System des NFA gewechselt, darum sind die Vergleiche mit den Zahlen der Jahre vor 2008, die man immer wieder bringt, nicht so relevant. Man hat gewechselt, und es wäre verhängnisvoll, wenn Sie den Verpflichtungskredit 2008-2011 einfach aufstocken würden. Es ist heute so, dass man mit den Kantonen Vereinbarungen über bestimmte Aufgabenbereiche abschliesst, die Kantone daneben aber auch Selbstverantwortung tragen, gerade im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege. Ein Teil ist Verbundaufgabe, ein Teil ist Aufgabe der Kantone, und einen Teil können die Kantone mit den Mitteln finanzieren, die sie aus dem Ressourcenausgleich erhalten. Gerade der Kanton Bern erhält einen grossen Betrag aus dem Ressourcenausgleich: frei zur Verfügung stehende Mittel, die nicht mehr gebunden sind. Das System hat eben geändert; früher waren es Finanzkraftzuschläge und Beiträge an bestimmte Projekte, heute hat jeder Kanton mehr Handlungsspielraum und die Möglichkeit, solche Mittel im Kulturbereich einzusetzen.

Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Minderheit Wyss Ursula abzulehnen, weil er mit dem neuen System, das wir in diesem Bereich jetzt mit den Kantonen haben, nicht in Übereinstimmung steht.

Zum Alpinen Museum: Was zugesichert wurde, Herr Schwander? Es wurde nichts zugesichert, was uns in diesem Bereich beschäftigen müsste. Es sind die üblichen Beiträge, die gesprochen werden. Sie werden jedes Jahr wieder neu festgelegt. Es ist so, wie es gesagt wurde: In den Jahren 2008 und 2009 hat das UVEK dem Alpinen Museum jährlich 231 000 Franken zukommen lassen; das sind 11,2 Prozent respektive 12,8 Prozent des Budgets des Alpinen Museums. Man hat dann im Jahr 2010 einen Betrag von 520 000 Franken gesprochen, und zwar, wie Sie zu Recht gesagt haben, im Sinne einer Übergangsmassnahme. Diese war auch ausdrücklich als solche deklariert. Mit dem Voranschlag 2011 geht die Zuständigkeit jetzt vom UVEK ans EDI über - nicht zuletzt auch, weil man dort das Kulturförderungsgesetz ausarbeitet und eine einheitliche gesetzliche Grundlage für die Zusprechung solcher Beiträge kreieren möchte. Auf der Basis des Kulturförderungsgesetzes wird das EDI dann mit Ihnen, dem Parlament, zusammen bestimmen, wie die Beiträge an verschiedene Institutionen ausbezahlt werden sollen.

Es wurde darauf hingewiesen, der Kanton Bern habe gesagt, er sei nicht bereit, die notwendigen Mittel zu sprechen. Hier gilt: Der Kanton Bern hat heute nach dem NFA - wie die anderen Kantone auch - frei verfügbare Mittel und ist selbst verantwortlich dafür, wo diese eingesetzt werden. Der genannte Hinweis ist also als Argument nicht stichhaltig.

Ich möchte Sie daher bitten, dem Minderheitsantrag Loepfe zu folgen.