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preparatory:AB 113570

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2010-12-01

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit will erreichen, dass der Kredit zur Förderung der gemeinnützigen Bauträger gegenüber dem Vorjahr nicht gekürzt, sondern auf dem Niveau von 2010, bei 30 Millionen Franken, belassen wird. Meine Interessenbindung: Ich bin Präsident des Schweizerischen Verbands für Wohnungswesen.

Der Bundesrat begründet die Kürzung im Wesentlichen mit den Kompensationen der im Jahr 2009 vorgezogenen Investitionen. Diese Argumentation hält die Minderheit für nicht hinreichend. Vorab besteht beim gemeinnützigen Wohnungsbau generell ein objektiver Bedarf. In immer mehr Gemeinden und Agglomerationen mangelt es an [PAGE 1768] preisgünstigen Wohnungen. Diesen Bedarf können im Grunde nur die Gemeinnützigen und die Genossenschaften decken, da sie nicht gewinnstrebig arbeiten. Mit der Kürzung des Kredits für den Fonds de Roulement kann dieses Anliegen nicht im nötigen Mass realisiert werden.

Zu beachten ist, dass die Bundesverfassung in Artikel 108 das Engagement des Bundes ausdrücklich vorsieht. In Absatz 2 dieses Artikels heisst es: "Er (der Bund) fördert insbesondere die Beschaffung und Erschliessung von Land für den Wohnungsbau, die ... Verbilligung des Wohnungsbaus sowie die Verbilligung der Wohnkosten." Genau dafür wurde der Fonds de Roulement eingerichtet. Dazu kommt, dass viele der Liegenschaften in gemeinnützigem Besitz energetisch auf Vordermann gebracht werden müssen. Dafür wurde der Kredit im Jahr 2009 auf 50 Millionen Franken erhöht. Diese Kadenz müsste wenn möglich in den nächsten Jahren aufrechterhalten werden. Auch von daher rechtfertigt sich eine Kreditkürzung nicht. Schliesslich ist zu bemerken, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Kompensation der Fondskredite in den Jahren 2006 bis 2008 vorgezogen wurde. In diesen Jahren wurde der Förderkredit auf Eis gelegt. Die Kompensation hat gewissermassen schon stattgefunden.

Nun sehe ich aber doch ein Argument, das in dieser Session im Sinne eines einmaligen Verzichts auf die Wiederaufstockung stechen kann. In der dritten Sessionswoche ist die Botschaft für einen Kredit zugunsten der Emissionszentrale der gemeinnützigen Wohnbauträger traktandiert. Dieser Kredit ist wichtig; er zeigt, dass der Bundesrat dem Geist der Verfassung nachleben will und den gemeinnützigen Wohnbau wertschätzt. Die vorberatende Kommission hat ihn im Sinne des Bundesrates gutgeheissen.

Ich ziehe deshalb den Antrag der Minderheit zum Voranschlag 2011 zurück.