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Bänziger Marlies · Nationalrat · 2010-12-01

Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2010-12-01

Wortprotokoll

Mit der Minderheit beantrage ich Ihnen, die Position "Kredit für besondere Personalkategorien" um 8 Millionen Franken aufzustocken. Was sind besondere Personalkategorien? Es handelt sich um Lernende, es handelt sich um Fachhochschul- und Hochschulpraktikanten, und es geht um Stellen im Bereich der beruflichen Integration. Diese Stellen sind nicht auf die einzelnen Departemente verteilt, sondern sie sind beim Personalamt unter "Besondere Personalkategorien" zentral eingestellt. Der Gesamtbetrag für diese besonderen Personalkategorien beläuft sich auf rund 36 Millionen Franken: 15 Millionen für Lernende, knapp 9 Millionen für Fachhochschul- und Hochschulpraktikanten und 12 Millionen für die berufliche Integration.

Vorweg ein Lob: Im Bereich der Lehrstellen macht die Bundesverwaltung unter der Leitung des Bundesrates ihre Arbeit ausgesprochen gut. Sie erreicht nämlich das Soll, die Anzahl an Lehrstellen, die man im Vergleich zur Gesamtwirtschaft zur Verfügung stellen sollte. Im Personalamt ist dies bekannt. Man freut sich und weiss, dass es wichtig ist, Lehrstellen zu schaffen. Hingegen hat es nicht annähernd genügend Attestlehrstellen. Sie kennen die Thematik der [PAGE 1759] Attestlehrstellen: Jugendliche mit einem nicht besonders gut gefüllten Schulrucksack haben in aller Regel Mühe, eine passende Lehrstelle zu finden. Die Attestlehren bieten hier eine Anschlussmöglichkeit. Nur ist es eben so, dass in der Bundesverwaltung praktisch keine Attestlehrstellen zu haben sind. Die Nachfrage beim Personalamt hat ergeben, dass man selbstverständlich bereit ist, solche Stellen zu schaffen, dass es aber nicht ganz einfach ist, weil man sie nicht gleichmässig über die Departemente wird verteilen können. Ein Teil der von der Minderheit beantragten Aufstockung, nämlich 3 Millionen der beantragten 8 Millionen Franken, würde zur Verfügung gestellt, um genau diese Attestlehrstellen zu schaffen.

Ein zweiter Punkt ist die berufliche Integration. Für die berufliche Integration, also für Stellen für Menschen mit Behinderung, die bei der Bundesverwaltung in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen, sind 12 Millionen Franken eingestellt. Bei diesen Stellen für die berufliche Integration ist es wie bei den Attestlehrstellen: Der Plafond wird nicht erreicht. Eigentlich könnten wir genau wie bei den Lehrstellen berechnen, wie viele Stellen die Bundesverwaltung für die berufliche Integration zur Verfügung stellen müsste, nur ist sie hier weit davon entfernt, ihr Soll auch tatsächlich zu erreichen.

Sie kennen die Diskussionen, die wir bei der 5. IV-Revision geführt haben und die wir auch bei der 6. IV-Revision führen, die Sie mehrheitlich umgesetzt haben möchten; Sie streben ja an, die 6. IV-Revision auch tatsächlich umzusetzen. Ein zentraler Punkt dieser IV-Revisionen ist die Anzahl zu schaffender Stellen im Bereich der beruflichen Integration. Selbst bei der 5. IV-Revision sind wir weit vom Ziel entfernt. In einer Kommission unseres Parlamentes wurde der Vorschlag erarbeitet, man solle die Wirtschaft dazu verpflichten, die notwendige Anzahl Stellen zu schaffen. Nur, die Wirtschaft zu verpflichten ist das eine, die eigene Verantwortung wahrzunehmen ist das andere. Stocken wir den Betrag von 12 Millionen Franken für die Schaffung von Stellen für die berufliche Integration um 5 Millionen Franken auf, so heisst das, dass die Bundesverwaltung ihr Soll, ihren Plafond erreichen und so ihre Verantwortung in diesem Bereich wahrnehmen könnte. Anders gesagt: Wer gewillt ist, die 5. IV-Revision umzusetzen, und wer auch die 6. IV-Revision umsetzen will, ist eigentlich gehalten, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.