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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2010-12-01

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-01

Wortprotokoll

Namens der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen, bei allen drei Abstimmungen der Mehrheit der Finanzkommission und damit auch der Linie des Bundesrates zu folgen.

Dieses Budget ist insgesamt geprägt von Abbaumassnahmen unter dem Konsolidierungsprogramm; kein Bereich darf dieser Opfersymmetrie entgehen - auch die Landwirtschaft nicht. Wir erreichen bei Bildung, Forschung, Innovation im Budget 2011 längst nicht die 6 Prozent, welche das Parlament beschlossen hat; wir erreichen bei diversen Sozialverpflichtungen und Sozialaufgaben, wie wir sie gerade beim vorhergehenden Block diskutiert haben, die gesetzlichen Voraussetzungen auch nicht.

Der Antrag der Minderheit Grin ist abzulehnen. Es geht dabei um die Bearbeitung der Kompatibilität im Bereich der Pflanzenschutzmittel. Eine Streichung, wie sie die Minderheit Grin anvisiert, würde diese Äquivalenzzulassungen verunmöglichen und die Schweizer Chemie wirtschaftspolitisch schädigen.

Zum Antrag der Minderheit Kunz betreffend die Milchwirtschaft und die Verkäsungszulagen: Es wurde schon von meiner Vorrednerin Kleiner sehr gut ausgeführt, dass die Vergangenheit durch eine Erhöhung der Direktzahlungen geprägt war, z. B. in den Jahren 1999 und 2000 bei der gestuften Einführung der Verkäsungszulagen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass 2007 die Einführung der Milchkuhprämie von 200 Franken erfolgte. Vorher waren die Milchkühe von den Direktzahlungen an die raufutterverzehrenden Tiere ausgenommen, weil der Milchpreis selbst stark gestützt wurde. Im Rahmen der AP 2011 erfolgte im Parlament eine Erhöhung der Direktzahlungen um 200 Millionen Franken. Das Parlament entschied damals, die Verkäsungszulage von 15 Rappen und die Siloverzichtszulage von 3 Rappen bis 2011 weiterzuführen. Das Parlament stockte den Zahlungsrahmen für Produktion und Absatz 2008-2011 um 357 Millionen Franken auf. Es reduzierte den Zahlungsrahmen für die Direktzahlungen um 207 Millionen Franken. Netto resultierte aber eine Aufstockung über alle diese Zahlungsrahmen hinweg von 150 Millionen Franken.

Die gesetzliche Grundlage für die Kürzung, die jetzt der Bundesrat - aus Sicht der SP-Fraktion begründeterweise - vorgenommen hat, bilden die Artikel 38 und 39 des Landwirtschaftsgesetzes, wonach der Bundesrat die Höhe der Verkäsungszulage unter Berücksichtigung der Mengenentwicklung und nach Massgabe der bewilligten Kredite anpassen kann. Beide Bedingungen sind erfüllt. Unser neuer Bundesrat Schneider-Ammann hat in der Finanzkommission ausgeführt, dass insbesondere das Stützungsgleichgewicht zwischen Milchvieh und Ackerbau von Bedeutung ist.

Die SP unterstützt ein nachhaltiges Direktzahlungssystem; sie hat dies immer unterstützt. Wir wünschen dort aber bekanntlich auch eine stärkere Ausrichtung auf den Biolandbau, auf ökologische Mehrleistungen, und wir sind auch immer offen für spezielle Massnahmen zugunsten der Berggebiete. Keinen Grund für höhere Zulagen kann aber die Exportsituation bilden - da nehme ich Bezug auf das Votum von Kollegin Häberli-Koller -: Alle Exportbranchen, Uhrenindustrie, Maschinenbau, Elektronik, haben genau die gleiche Problematik. Sie haben keine Zulage für ihre Produktionen, wie auch immer sich die Währungen und der Kurs des Schweizerfrankens entwickeln werden. Auch in den Branchen Uhrenindustrie, Maschinenbau und Elektronik gibt es ganz direkte Einwirkungen auf die Einkommen der Produzierenden.

Die SP-Fraktion bittet Sie, die Anträge der Mehrheit der Finanzkommission und somit den Entwurf des Bundesrates anzunehmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.