Plattner Gian-Reto · Ständerat · 2001-03-14
Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-03-14
Wortprotokoll
Es geht wieder um eine Klarstellung. Die Fragen, die sich hier stellen, wenn man nur den Gesetzestext liest, lauten: Wie ist dieser berichtigte Höchstbetrag zu berechnen? Ist er nach der Formel gemäss Artikel 24a zu berechnen? Oder ist zu berücksichtigen, dass das Parlament in freiem Ermessen vielleicht 1 Milliarde Franken aufgestockt hat und diese dann nicht dem Ausgleichskonto belastet werden müssen? [PAGE 89]
Der Text sagt es nicht, der Verfassungsartikel sagt es besser. Dort wird vom Höchstbetrag nach Absatz 2 oder Absatz 3 geredet, wobei das auch dort meines Erachtens sprachlich nicht sehr klar ist. Wenn Absatz 2 zutrifft, aber Absatz 3 nicht, dann ist die Situation eben eine andere. Ich finde, auch dort müsste man die sprachliche Klarheit noch einmal prüfen.
Mir geht es darum, mit diesem Antrag darauf hinzuweisen, dass eine Erhöhung durch die Bundesversammlung nicht dazu führt, dass dem Ausgleichskonto etwas belastet wird. Deshalb habe ich den Satzteil "unter Berücksichtigung einer Erhöhung durch die Bundesversammlung" eingeschoben.
Nun haben der Kommissionspräsident und vorher schon Herr Bundesrat Villiger bestätigt, dass dies eigentlich die Meinung sei. Ich ziehe deshalb den Antrag zurück, würde aber raten, dass man das - genau wie vorher bei der Frage der Einnahmen - sprachlich noch einmal prüft und so klar formuliert, dass es alle Leute beim ersten Lesen verstehen.
Ich weise darauf hin, dass die von mir zitierte KOF - immerhin Leute mit einem gewissen Sachverstand - es vollkommen falsch verstanden hat, denn die sagt sehr deutlich, dass ein solcher Beschluss, eine vom Parlament festgelegte Überschreitung des Ausgabenplafonds, dem Ausgleichskonto belastet werde. Ich meine, das sei ein Missverständnis, auf das sogar die KOF hereingefallen ist, und man müsste es deshalb wirklich besser formulieren.