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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-01

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-01

Wortprotokoll

Zuerst zum Amtshilfegesuch betreffend die UBS, also zur Auferlegung der Kosten: Der IRS hat, das wurde gesagt, die Eidgenössische Steuerverwaltung im Juli 2008 und im August 2009 um Amtshilfe ersucht. Er hat zahlreichen amerikanischen Kunden der UBS zu Recht vorgeworfen, Einkünfte und Erträge aus Vermögensverwaltungsgesellschaften ausserhalb der USA nicht offengelegt zu haben. Infolge der besonderen Umstände im Zusammenhang mit dem Verhalten der UBS, die zur Einreichung der beiden Amtshilfegesuche geführt haben, rechtfertigt es sich, die angefallenen Kosten der UBS in Rechnung zu stellen. Wir haben dafür keine rechtliche Grundlage, das ist Ihnen bekannt, und wir wollen keine freiwillige Geldleistung der UBS annehmen, um uns nicht dem Vorwurf auszusetzen, wir seien gegenüber der UBS befangen. Wir schlagen Ihnen daher diesen Bundesbeschluss vor, der diesen Einzelfall jetzt regeln kann.

Zur Motion 10.3883 der Finanzkommission, "Kostenverrechnung für systemrelevante Unternehmungen", eine Vorbemerkung: Es wurde heute verschiedentlich die Frage gestellt, was der Bundesrat alles falsch gemacht habe, welche Schritte im Zusammenhang mit dieser ganzen UBS-Angelegenheit falsche gewesen seien. Ich denke, wenn man das Resultat anschaut, kann man sagen, dass es nicht schlecht ist. Wenn man den Weg anschaut, wie wir zu diesem Resultat gekommen sind, dann kann man immer im Nachhinein sagen, man hätte auch noch andere Schritte machen können. Aber ich meine, es ist nicht verboten - auch politisch nicht verboten - zuzugestehen, dass das Resultat im Vergleich zu dem, was in anderen Ländern abgelaufen ist, auf jeden Fall nicht schlecht ist.

Die Finanzkommission beantragt mit ihrer Motion, einen Gesetzentwurf zu präsentieren, der es erlauben soll, systemrelevanten Unternehmen die aus dem normalen Rahmen fallenden Kosten, welche sich aus der unmittelbaren Verteidigung ihrer Interessen ergeben, in Rechnung zu stellen. Wir gehen davon aus, dass die Kosten, die aus dem normalen Rahmen fallen, solche Kosten sind, die nicht durch die ordentliche Gebühr für eine Verfügung abgedeckt sind. Im Fall der UBS gibt es zwei Arten solcher Kosten: Zum Ersten sind es die Kosten, welche der Eidgenossenschaft für die Unterstützung der UBS im Zivilverfahren entstanden sind. Die Kosten dieser Dienstleistungen werden durch die Gebührenverordnung in Rechnung gestellt, also auch entsprechend der Gebührenverordnung abgegolten. Wir werden nun dem Parlament eine Botschaft zur "Too big to fail"-Problematik unterbreiten - wir werden das spätestens Anfang Jahr machen - und werden dort Massnahmen vorschlagen, die aus unserer Sicht künftig solche Dienstleistungen für grosse Finanzdienstleister unnötig machen sollen. Wir erwarten hier eine spannende Diskussion, und ich gehe auch davon aus, dass Sie das, was in den letzten Monaten von Ihrer Seite bereits gesagt wurde, wiederholen und uns helfen werden, eine gute und vernünftige "Too big to fail"-Regelung zu schaffen.

Der zweite Bereich sind die Kosten für die Erbringung von Amtshilfe in Steuersachen. Für die Überwälzung dieser Kosten besteht keine Rechtsgrundlage. Wir schlagen Ihnen vor, im Falle der UBS die Kostenüberwälzung durch einen Bundesbeschluss zu ermöglichen, und wir werden jetzt auch im Steueramtshilfegesetz eine Rechtsgrundlage für zukünftige Fälle schaffen, um dann allenfalls den betreffenden Personen, den Informationsinhabern, die Kosten aufzuerlegen. Amtshilfeverfahren an sich müssen ja kostenlos sein, aber wir werden Ihnen Vorschläge machen, wie wir die Informationsinhaber und allenfalls betroffene Personen hier ins Recht fassen können.

Weil wir bereits an der Arbeit sind, möchten wir Ihnen die Ablehnung dieser Motion empfehlen.