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Scherer Marcel · Nationalrat · 2010-12-02

Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-02

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Dunant, deren Begründung ich an dieser Stelle übernehme, fordert etwas, das eigentlich das Selbstverständlichste auf der Welt sein sollte. Mit der Initiative soll das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) dahingehend geändert werden, dass die Versicherungsträger periodisch voraussetzungslos IV-Renten und andere Dauerleistungen einer Überprüfung und Neufestlegung unterziehen können. Dies soll durch eine Ergänzung in Artikel 17 des ATSG erfolgen.

Am 12. März 2004 fällte das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid, wonach somatoforme Schmerzstörungen nur unter ganz eingeschränkten Umständen rentenbildend sein können. Seither werden Renten mit dieser Begründung kaum noch gesprochen; allerdings werden die vor dem 12. März 2004 gesprochenen, nach heutiger Praxis nicht mehr angezeigten Renten weiterhin ausgerichtet. Im Jahr 2009 hat nun das Bundesgericht einen vorinstanzlichen Entscheid aufgehoben, welcher eine nach heutiger Rechtsprechung zu Unrecht gesprochene Rente einstellen wollte. Das Bundesgericht begründete sein Urteil damit, es liege am Gesetzgeber, also an Ihnen, die Aufhebung solcher Renten vorzusehen. Genau dies will dieser Vorstoss tun.

Die IV befindet sich in einem äusserst desolaten Zustand. Wir sollten mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten dafür sorgen, dass Renten, die nach dem heutigen Recht nicht mehr ausbezahlt würden, wenigstens überprüfbar werden.

Geben Sie bitte der parlamentarischen Initiative Folge. Sie fordert die Überprüfung von Renten, was, wie gesagt, eine Selbstverständlichkeit sein müsste. Mit der vorgesehenen Änderung im ATSG würden Sie dies ermöglichen.