Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2010-12-06
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2010-12-06
Wortprotokoll
Es ist schwierig, eine genaue Zahl zu nennen; es hängt stark mit der Situation und der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zusammen. Erfreulicherweise zeichnet sich hier seit Anfang Jahr eine Verbesserung ab. Das Seco geht davon aus, dass am 1. April 2011 aufgrund der Gesetzesrevision rund 10 bis 12 Prozent der auf den Arbeitsämtern gemeldeten Personen ihren Anspruch auf weiteres Arbeitslosengeld verlieren könnten. Die tatsächliche Zahl der Aussteuerungen hängt davon ab, wie viele der erwerbslosen Personen bis zu diesem Zeitpunkt eine Stelle finden.
Wer den Anspruch auf Arbeitslosengeld verliert, wird im Übrigen nicht automatisch ausgesteuert und von der Sozialhilfe abhängig. Die Erfahrung zeigt, dass etwa 15 Prozent der ausgesteuerten Personen nach zwei Jahren Sozialhilfe beziehen. Die anderen haben also wieder Aufnahme in den Arbeitsprozess gefunden. Die meisten Personen werden sich rechtzeitig auf die neue Situation einstellen und nicht warten, bis sie ihre Ansprüche verlieren. Um den Betroffenen ausreichend Zeit einzuräumen, sich auf die neue Rechtslage vorzubereiten, hat der Bundesrat das Gesetz auf den 1. April 2011 und nicht schon auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.
Das Parlament hat im neuen Avig keine Übergangsbestimmungen vorgesehen. Deshalb läuft am 1. April 2011 die Bezugsdauer für diejenigen Erwerbslosen aus, die die maximale Taggelddauer gemäss neuem Gesetz bereits beansprucht haben. Personalberaterinnen und -berater in den RAV stehen den Betroffenen beratend bei und unterstützen sie bei der Stellensuche.
[PAGE 1822]