Plattner Gian-Reto · Ständerat · 2001-03-14
Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-03-14
Wortprotokoll
Ich habe wieder eine Frage, weil mir wiederum etwas nicht klar scheint. Wir haben in der Eintretensdebatte und in der Debatte über die Rückweisung viel darüber gehört, dass diese Ausnahmeregel existiere, nach welcher das Parlament in Notlagen, in schwierigen Situationen jederzeit höhere Beträge beschliessen könne, ohne dass diese der Schuldenbremse unterliegen würden.
Nun kommen wir zu Artikel 24e Absatz 3. Hier wird geregelt, was geschieht, wenn der Ausgleichsfonds einmal 6 Prozent eines Jahresumsatzes des Bundes erreicht hat. Da plötzlich - so interpretiere ich das jetzt - fällt diese Ausnahmeregel weg, weil man nun an das, was immer der Bundesrat vorschlägt, gebunden ist; er selber kann die Ausnahmeregel zwar beantragen, aber nicht beschliessen.
Das würde also heissen, dass wir, sobald im Ausgleichsfonds 6 Prozent Schulden sind, die Ausnahmeregel, die vorher als Deus ex machina für diese Probleme beschrieben wurde, gar nicht in Anspruch nehmen könnten - auch wenn eine Naturkatastrophe einträte, wenn gerade eine Rezession einsetzte oder wenn sonst ein Notfall wäre!
Nun ist entweder meine Interpretation falsch, und dieser Artikel gilt nur für das, was über eine allfällige Ausnahme gefordert wird, oder meine Interpretation ist richtig. Dann allerdings halte ich diese Vorschrift für viel zu scharf, weil sie uns dann in echte Schwierigkeiten bringen könnte. Wir hätten dann einen Notfall, hätten uns aber selber den Weg zum Türchen "Ausnahmeregel" verbaut.
Ich bitte um Aufklärung, welche der beiden Interpretationen richtig ist, und möchte jetzt schon sagen: Wenn die offensichtliche richtig ist - dass die Ausnahmeregel ausser Kraft gesetzt wird -, dann dürfen Sie diesem Satz nicht zustimmen.