Kaufmann Hans · Nationalrat · 2010-12-06
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-06
Wortprotokoll
Ich bin schon etwas erstaunt, dass dieser Minderheitsantrag ausgerechnet von einem Vertreter der Randregionen kommt. Dort leben Leute, die eigentlich froh sein müssten, dass man einen gut funktionierenden Internethandel hat. Wir haben ja auch schon viel Geld in den Ausbau des Internetzugangs investiert. Wir sind ja auch daran, die Poststellen zu erhalten, damit eben jedermann Zugang zu günstigen Büchern hat.
Nun, ich stelle einfach fest: Dieser Antrag ist völlig realitätsfremd. Stellen Sie sich das doch einmal in der Praxis vor! Jemand bestellt ein Buch über das Internet im Ausland. Jetzt [PAGE 1842] kommt es an den Zoll. Der Zöllner muss das Paket öffnen und erst einmal feststellen, ob es ein neuwertiges Buch ist oder vielleicht schon Transportschäden hat. Dann würde es schon nicht mehr darunterfallen. Dann muss der Zöllner feststellen, welche Sprache im Buch überwiegt, denn es betrifft ja nur die Landessprachen. Und dann kommt die ganz schwierige Sache: Der Zöllner muss feststellen, ob schon irgendein Importeur in den letzten anderthalb Jahren dieses Buch importiert hat und damit dieser Preis gültig ist. Können Sie sich die Administration vorstellen, die wir hier unserem Zoll aufhalsen?
Aber damit haben Sie ja noch gar nichts gewonnen. Denn der Kunde in der Schweiz bezahlt diese Bücher ja in Euro. Und er wird den Europreis bezahlen, der auf dem Buch aufgedruckt ist, und Sie wissen so gut wie ich, dass dieser Preis 15 bis 25 Prozent niedriger ist als der Frankenpreis. Damit kommt das Problem: Wenn man dann das Buch im Internethandel im Ausland billiger kaufen kann als im Internethandel in der Schweiz, werden Arbeitsplätze in der Schweiz zerstört. Das ist doch nicht gewollt. Dass Sie Arbeitsplätze beim Schweizer Versandhandel zerstören wollen, begreife ich jetzt wirklich nicht.
Es wurde hier einfach so behauptet, das solle im Einklang mit dem Freihandelsabkommen sein. Es gibt auch ein anderes Urteil, Herr Hassler, das Sie vielleicht berücksichtigen sollten. Man darf bei Büchern die Sprachen nicht diskriminieren. Es gibt dazu ein Urteil, weil die Belgier die Bücher in ihrer Landessprache anders besteuern wollten als fremdsprachige Bücher.
Das Cassis-de-Dijon-Prinzip - da spreche ich jetzt die CVP an - hat die CVP forciert. Aber wenn es dann ums eigene Portemonnaie geht oder ums Portemonnaie des Kommissionssprechers, der ja Präsident der Einkaufsgenossenschaft der Bibliotheken ist, ausser das wäre nicht mehr der Fall, dann vergisst sie das Cassis-de-Dijon-Prinzip sehr leicht.
Noch kurz zu den andern beiden Anträgen: Mein Kollege Oskar Freysinger hat, glaube ich, noch nicht realisiert, dass wir schon seit vier oder sechs Jahren einen liberalisierten Büchermarkt haben. Ja, die Bücherpreise sind runtergekommen, ja, es wurden mehr Bücher verkauft - und das fördert die Kultur.
Was den Antrag Rennwald anbetrifft, muss ich sagen: So etwas Illusorisches habe ich noch nie gesehen! Wie will der Zoll kontrollieren, welches elektronische Buch ich herunterlade? Und wie will der Zoll feststellen, ob schon in den letzten anderthalb Jahren jemand in der Schweiz so ein Buch heruntergeladen hat? Das ist doch schlicht und einfach unmöglich. Sie können doch nicht etwas in ein Gesetz aufnehmen, was man nie und nimmer kontrollieren kann. Ich könnte das übrigens auch leicht umgehen: Ich schicke mein Buch in meine Internetstation in Wien und von Wien in die Schweiz, und dann ist es passiert. Sie können das gar nicht umsetzen.
Überhaupt unterschätzen Sie die technische Entwicklung. Noch in der Botschaft sprach man von einem Marktanteil des Internethandels von 9 Prozent, inzwischen sind es 30 Prozent. Also, wenn Sie wirklich das Rad der Zeit zurückdrehen und Arbeitsplätze in der Schweiz vernichten wollen, dann müssen Sie der Minderheit zustimmen. Wenn Sie aber das Buch fördern wollen, dann sollten Sie die Mehrheit unterstützen - dann haben wir auch keine Differenz mehr zum Ständerat.