Fiala Doris · Nationalrat · 2010-12-06
Fiala Doris · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-06
Wortprotokoll
Mit dem einen Bericht entspricht der Bundesrat dem von Nationalrätin Christa Markwalder eingereichten Postulat 09.3560. Es beauftragte ihn, die Vor- und Nachteile der europapolitischen Instrumente zu evaluieren sowie einen Prioritätenkatalog mit konkreten Massnahmen für die künftige Europapolitik der Schweiz vorzulegen. Eine ähnliche Zielrichtung verfolgte das Postulat David 08.3141. Eugen David forderte eine Analyse der heutigen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den europäischen Agenturen, zu den Einflussmöglichkeiten der Schweiz betreffend deren Tätigkeit sowie zur Strategie und zu Massnahmen des Bundesrates im Hinblick auf ihre zunehmende Bedeutung.
Die Aussenpolitische Kommission hat die zwei vom Bundesrat verabschiedeten Berichte zur Europapolitik diskutiert. Sie hat dazu Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen, Vertreter von Economiesuisse und Avenir Suisse sowie Herrn Professor Thomas Cottier angehört.
Der Bericht zum Postulat Markwalder ist eine schonungslose, aber faktenreiche Analyse. Er nennt die Defizite, vor allem jene institutioneller Art, die in den letzten Jahren entstanden sind, und er zeigt auch die Chancen und Risiken im künftigen Verhältnis der Schweiz zur EU auf. Er thematisiert namentlich die Erosion des Handlungsspielraumes der Schweiz. Die Schweiz muss EU-Recht oft automatisch nachvollziehen, und die EU will mit der Schweiz nur noch auf der Grundlage des Acquis verhandeln. Zudem hat sich die EU stark verändert. Der bilaterale Weg ist mit der EU mit 27 Ländern anders als noch im Jahre 1972 oder zu Beginn der Neunzigerjahre, als 3 unserer Nachbarstaaten zu den 12 EU-Mitgliedstaaten gehörten. [PAGE 1856]
Der Bericht des Bundesrates bewertet die Beibehaltung des Status quo, das heisst die Weiterführung des bilateralen Wegs ohne neue Abkommen, als unhaltbar. Der Bundesrat anerkennt, dass für die Fortführung des bilateralen Wegs Lösungen im Bereich Rechtsübernahme nötig sind. Er lässt Optionen wie EWR- und EU-Beitritt offen.
Im Bericht wird die Idee eines Rahmenabkommens erwähnt, ohne aber zu präzisieren, was genau der Mehrwert eines solchen Abkommens sein soll. Der Bundesrat hat zusammen mit der EU-Kommission eine Arbeitsgruppe gebildet, welche ihre Schlussfolgerungen erst im kommenden Jahr abgeben wird. Man mag die Haltung des Bundesrates teilen oder nicht: Der Bundesrat hat zumindest eine Auslegeordnung vorgenommen. Das Parlament und der Souverän mögen es anders sehen.
Ich komme kurz auf die Agenturen zu sprechen. In den letzten Jahren sind die Agenturen zu einem festen und unverzichtbaren Bestandteil der institutionellen Wirklichkeit der EU geworden. Zugleich sind sie die Konsequenz der immer komplexeren Staatsaufgaben und somit Ausdruck einer auf Expertenwissen aufbauenden Governance. Die grosse Heterogenität der europäischen Agenturen erfordert eine Differenzierung im Hinblick auf deren Bedeutung für die Schweiz. Ein möglicher Einfluss auf die Schweiz - das dürfte Sie interessieren - entsteht zum Beispiel bei Agenturen mit verbindlicher, marktrelevanter Entscheidungsbefugnis und direkten oder indirekten Auswirkungen auf die schweizerischen Wirtschaftsteilnehmer und bei in erster Linie wissenschaftlichen Agenturen, die in gewissen Fällen de facto grossen Einfluss auf die europäische Gesetzgebungs- und Zulassungspraxis haben. Die Schweiz ist auch aufgrund ihrer geografischen Lage betroffen, zum Beispiel bezüglich Verkehrsinfrastruktur oder der Teilnahme an einem europäischen Förderungsprogramm.
Gewisse Gelegenheiten zur Einflussnahme der Schweiz auf die Arbeitsweise der Agenturen ergeben sich in der Regel erst bei der Wahrnehmung von allfälligen Kooperations- und Beteiligungsmöglichkeiten. Mit Ausnahme der Agentur Frontex kommt der schweizerischen Delegation auch bei einer formalisierten Beteiligung kein Stimmrecht zu. Umso grösser ist die Bedeutung des einzelfallorientierten Ansatzes. Den Experten der Schweiz bzw. deren Qualität kommt erste Bedeutung zu.
Die Kommission ist der Meinung, dass die Berichte eine gute Lagebeurteilung der schweizerischen Europapolitik abgeben. Eine Kommissionsminderheit kritisiert jedoch, dass der Bundesrat darauf verzichtet hat, eine Gesamtstrategie zu entwerfen. Eine Gesamtstrategie würde unter anderem die Vernetzung der Überlegungen der Aussenpolitik, der Sicherheitspolitik, der Wirtschaftspolitik und der Migrationspolitik beinhalten. Die Kommission ist ausserdem der Ansicht, dass die schweizerische Europapolitik in den nächsten Wochen und Monaten in diesem Rat vertieft debattiert werden muss.
Wir beantragen Ihnen, diese zwei Berichte zur Kenntnis zu nehmen.