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Frick Bruno · Ständerat · 1999-12-13

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-13

Wortprotokoll

Soweit Herr David Widerstand gegen die Politik anführt, wie sie Adtranz und andere an den Tag gelegt haben, unterstützen wir ihn vollauf. Aber die Absätze 5 bis 7 - insbesondere Absatz 5 - liegen nicht auf dieser Linie. Ich habe aus seiner Argumentation und aus dem Votum von Frau Brunner klar die Angst herausgehört, der Bundesrat erhalte die Carte blanche, ganze Bereiche, grosse Teile der Verwaltung, allenfalls ganze Unternehmungen wie die SBB oder die Post vom BPG auszunehmen. Die Angst ist unbegründet. Ich möchte das in vier Punkten begründen.

1. Der Bundesrat kann nicht willkürlich einzelne Personalkategorien dem OR unterstellen, sondern eine Kann-Vorschrift bedeutet immer ein pflichtgemässes Ermessen. Es müssen besondere Gründe vorliegen - genau wie sie beim Aushilfspersonal, bei Praktikanten und im Ausland rekrutiertem und angestelltem Personal vorliegen -, um eine weitere Kategorie von der Unterstellung auszunehmen.

2. Der Bundesrat - vergessen wir das nicht - muss nach Artikel 5 jährlich darüber Bericht erstatten, welche Personalpolitik er in der Umsetzung steuert. Er muss also dem Parlament gegenüber klar begründen, warum er eine weitere Personalkategorie dem OR unterstellt und vom BPG ausgenommen hat. Das Parlament hat also eine direkte, wenn auch nur nachträgliche Einflussmöglichkeit.

3. Der für uns in der Kommission wichtigste Grund ist die Praktikabilität. Absatz 5 lautet in der nationalrätlichen Fassung: "Der Bundesrat kann Angestellte in begründeten Einzelfällen dem OR unterstellen." Was heisst das? Jede Anstellung eines Praktikanten, eines Aushilfsmitarbeiters muss dem Bundesrat vorgelegt werden. Das ist doch kaum praktikabel! Wir haben nach Lösungen gesucht. Dort, wo eine Personalkategorie nach allgemeiner Auffassung dem OR unterstellt werden soll - deren drei sind beispielhaft angeführt -, soll darüber nicht der Bundesrat im Einzelfall entscheiden müssen. Er hat andere - ich meine sogar noch wichtigere - Geschäfte zu erledigen.

4. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dem OR unterstellt sind, sind nicht schutzlos; für die ganze Privatwirtschaft gilt das OR. Für einen grossen Teil davon gibt es keinen Gesamtarbeitsvertrag. Diese leben in der Regel nicht schlechter. Auch die privaten Arbeitgeber sind in aller Regel sozial und nehmen ihre Verantwortung wahr. Darum ist die Angst nicht begründet, von welcher Frau Brunner und Herr David gesprochen haben. Ich möchte aber in einem Punkt konzedieren, dass die Angst vielleicht - daher die politische Sensibilität - entstehen kann.

Wenn man die Formulierung ohne Hintergründe liest, kann sie zu den Annahmen verleiten, wie wir sie gehört haben. Wenn der Nationalrat den Antrag der Kommission des Ständerates ergänzen würde, d. h., wenn er die Unterstellung an sachliche Voraussetzungen knüpfen und sie deutlicher als Ausnahmebestimmung formulieren würde, hätte ich nichts dagegen. Aber wegen der sachlichen Gründe, die ich angeführt habe, muss eine Differenz zum Nationalrat geschaffen werden. Wenn unsere Lösung verbesserungsfähig ist - das schliesse ich in dieser Frage nicht absolut aus -, dann kann der Nationalrat die Verbesserung vornehmen. Seine Kommission wird noch darübersitzen.

Darum bitte ich Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.