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Huber Gabi · Nationalrat · 2010-12-07

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-07

Wortprotokoll

Ich vertrete den Ordnungsantrag als Sprecherin des Büros. Der Bundesrat hat dem nationalrätlichen Büro am 3. Dezember 2010 einen Brief geschrieben und darum gebeten, dass die Vorlage zu den Neuen Kreditvereinbarungen sowie die IWF-Sonderhilfe noch in der Wintersession zu traktandieren und abschliessend zu behandeln seien. Das Nationalratsbüro hat heute Morgen mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, Ihnen einen Ordnungsantrag zur abschliessenden Beratung dieser zwei Vorlagen, die auf dem Antrag mit den Geschäftsnummern bezeichnet sind, zu unterbreiten.

Mit der IWF-Sonderhilfe soll ein Beitrag zur Überbrückung der knappen IWF-Mittel geleistet werden, bis die Neuen Kreditvereinbarungen und die Erhöhung der regulären Mittel des IWF ratifiziert werden können. Diese Vorlage für die Gewährung einer Kreditlinie der Schweizerischen Nationalbank an den IWF über bis zu 10 Milliarden US-Dollar wurde vom Ständerat verabschiedet und ist seit Sommer 2009 im Nationalrat hängig. Mit der Reform der Neuen Kreditvereinbarungen soll das multilaterale Regelwerk des IWF für Krisenzeiten ausgebaut und modernisiert werden. Diese Vorlage ist im regulären Verfahren für den 13. Dezember im Ständerat [PAGE 1891] und für das Frühjahr im Nationalrat traktandiert. Die Ratifizierung dieser Vorlage ist nun aber dringlich geworden, weil eine Aktivierung der Neuen Kreditvereinbarungen aufgrund der Verschlimmerung der Lage im Euro-Raum in den kommenden Monaten notwendig werden könnte, und deswegen hat sich der Bundesrat an das Nationalratsbüro gewandt.

Damit die Neuen Kreditvereinbarungen in Kraft treten können, müssen alle bisherigen Mitglieder, die eine Erhöhung ihres Beitrages in Aussicht gestellt haben, den revidierten Neuen Kreditvereinbarungen zustimmen. Bisher nicht ratifiziert haben neben der Schweiz Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen und Schweden. All diese Länder haben eine Ratifizierung noch bis Ende Jahr in Aussicht gestellt. Wenn die Schweiz dieses Geschäft also nicht rechtzeitig behandelt, übt sie eine Art Vetorecht aus, weil dann eben alle anderen Staaten auch nicht handeln können.

Der Ordnungsantrag beinhaltet beide Vorlagen. Die Sonderhilfe würde nur so lange greifen, bis die Neuen Kreditvereinbarungen aktiviert sind. Sie könnte dem IWF deshalb sofort nach der Verabschiedung durch die Räte zur Verfügung gestellt werden.

Würde nun die Aktivierung der Neuen Kreditvereinbarungen bereits in den kommenden Monaten notwendig, würde die Schweiz, wie schon gesagt, mit einer Nichtratifizierung andere Länder daran hindern, den Schutzschild zu aktivieren. Dem Büro des Nationalrates ist es ein Anliegen, dass unser Rat im Wissen um die Lage darüber entscheidet, ob man das Geschäft dann beraten soll, wenn wir ohnehin in Bern tagen, oder ob man will, dass jemand anders, sprich der Bundesrat, die Verantwortung übernehmen soll, wenn es eng wird.

Das Büro ist mehrheitlich oder, wie gesagt, mit dem Stichentscheid des Präsidenten - zum Schluss gekommen, Sie zu bitten, das Geschäft zu traktandieren und in dieser Session zu beraten.

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