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Hess Hans · Ständerat · 2001-03-15

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-15

Wortprotokoll

Nur kurz: Der Motionstext liegt Ihnen vor. Im Wesentlichen verlangt die Motion vom Bundesrat wirkungsvolle Massnahmen zum Schutz vor unverlangten elektronischen Massenwerbesendungen. Das Problem - oder mindestens ein ähnliches - der unerwünschten Werbung ist in ähnlicher Art bereits in früheren Jahren im Zusammenhang mit unbestellter Faxwerbung aufgetaucht. Das Problem der unerlaubten Faxwerbung hat sich durch die rasante Entwicklung der Technik beinahe selbst erledigt, und es hat sich nun auf den Bereich Internet verlagert. Beim Internetbereich glaube ich nicht - ich bin allerdings Laie auf diesem Gebiet -, dass sich das Problem durch neue Techniken so schnell selbst erledigen wird.

Es geht der Motionärin darum, illegale, sinnlose und unseriöse Werbung im Internet zu verbieten. Die Motionärin erklärt in ihrer Begründung ausdrücklich, dass es nicht Ziel ihres Vorstosses sei, die legitime, sinnvolle und seriöse Werbung im Internet zu erschweren oder zu verbieten. Das Bakom plant, das Anliegen der Motionärin mit der Änderung des Fernmeldegesetzes zu realisieren. Bei dieser Änderung ist dann auch darauf zu achten, dass, so hoffe ich, die unerwünschte Werbung mittels Telefon ebenfalls verboten wird. Genauso lästig wie die unerwünschte Internetwerbung ist auch die unerwünschte Telefonwerbung, die insbesondere Börsengeschäfte und Weine aus der ganzen Welt an die Frau bzw. an den Mann bringen will. Im Ausland haben bereits mehrere Staaten solche Verbote eingeführt, die Schweiz wird also hier kein Neuland beschreiten müssen. Der Nationalrat hat die Motion einstimmig überwiesen. Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Im Namen der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen ebenfalls, die Motion zu überweisen.