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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-08

Wortprotokoll

Im geltenden Aktienrecht kann jede Gesellschaft für ihre Konzernrechnung ihre eigenen Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze aufstellen, weil das geltende Recht nur vorsieht, dass die Konzernrechnung gemäss den Grundsätzen der ordnungsgemässen Rechnungslegung zu erfolgen hat. Das hat in der Praxis zum "standard picking", d. h. zu Eigenkreationen, geführt. Solche Konzernrechnungen sind weder aussagekräftig, noch ist die Vergleichbarkeit von Konzernrechnungen unterschiedlicher Gesellschaften möglich.

Der Entwurf des Bundesrates bzw. der Beschluss des Ständerates sieht für die Konzernrechnung zwingend die Anwendung eines anerkannten Standards zur Rechnungslegung vor. Nur so ist gewährleistet, dass die Konzernrechnung frei von stillen Reserven erstellt wird und die Vergleichbarkeit gewährleistet ist. Das ist für die Eruierung der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage einer Unternehmensgruppe absolut unabdingbar. Ich gehe davon aus, dass Sie es nachvollziehen können, dass es im Interesse verschiedener Akteure in diesem Bereich ist, die wirtschaftliche Lage einer Unternehmensgruppe kennen zu können.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass mit Swiss GAAP FER 30 bereits seit Jahren ein anerkannter Standard speziell für kleinere und mittlere Unternehmen vorhanden ist, der sich in der Praxis auch bewährt hat. Zudem gilt es, in Erinnerung zu behalten, dass bereits der Ständerat die Schwellenwerte im Bereich der Konzernrechnung angehoben hat. Das Konsolidierungsrecht ist folglich als überaus KMU-freundlich anzuschauen. Des Weiteren gibt es keinerlei sachliche Gründe für eine unterschiedliche Regelung der Konsolidierung von Publikumsgesellschaften und grossen Rechtseinheiten einerseits und von den übrigen Unternehmen andererseits.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, den vorliegenden Minderheitsantrag anzunehmen. Der Entscheid Ihrer Kommission für Rechtsfragen ist ein klarer Rückschritt; er führt hin zu einer wenig aussagekräftigen Konzernrechnung. Er widerspricht moderner Rechnungslegung, und er beinhaltet ein nicht zu unterschätzendes Missbrauchspotenzial.

Auf Ihre Frage, Frau Leutenegger Oberholzer, kann ich selbstverständlich sagen: Der Bundesrat wird diese anerkannten Standards im Rahmen einer Verordnung festlegen. Selbstverständlich werden die entsprechenden Kreise vorher auch konsultiert - so, wie das immer gemacht wird.