Walter Hansjörg · Nationalrat · 2010-12-14
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-14
Wortprotokoll
In unserem Parlamentsressourcengesetz haben wir einen offenen Punkt, der nicht geregelt ist, nämlich die Entschädigung von Ratsmitgliedern mit Wohnsitz im Ausland.
Wie wir alle wissen, können unsere Auslandschweizer nicht nur an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen, sondern sie sind auch wählbar. Im Hinblick auf die bevorstehenden Parlamentswahlen 2011 nehmen verschiedene Auslandschweizer an den Wahlen teil; sie beteiligen sich, und es wird Listen geben. Deshalb ist es ratsam, dass wir jetzt eine Regelung treffen, damit allfällige Interessenten auch die Möglichkeit haben, sich zu überlegen, wie das finanziell aussieht. Die Verwaltungsdelegation hat deshalb dem Büro des Nationalrates empfohlen, hier einen Vorstoss zu machen, damit wir das Problem lösen können.
Wir halten fest, dass nur diejenigen gewählten Personen Anspruch auf eine Entschädigung haben, bei denen bei der Wahl auch deklariert ist, dass sie im Ausland wohnen; sie sollen zudem nicht nur den Wohnsitz im Ausland haben, wenn sie gewählt sind, sondern auch, wenn die Wahl angemeldet wird, damit die Wähler sehen können, wo dieser Kandidat oder diese Kandidatin wohnt. Unsere Welt ist ja gross, und es ist daher nicht so leicht, eine einfache Einteilung vorzunehmen. Es war der Wille vor allem der Verwaltungsdelegation, dass wir vorerst einmal eine einfache Regelung anwenden. Wir haben unsere Welt deshalb in ein grenznahes Ausland, in das übrige Europa und in die übrige Welt aufgeteilt; wir haben ferner Schätzungen vorgenommen, wie hoch dann die zusätzlichen Spesen pro Ratsmitglied sein würden: grenznahes Ausland 5000 bis 15 000 Franken, übriges Europa 20 000 bis 40 000 Franken, übrige Welt 40 000 bis 80 000 Franken.
Wir bewegen uns hier in einem Bereich von Mutmassungen. Ob das kommen wird oder nicht, ist völlig offen. Aber es ist nicht auszuschliessen, dass wir einmal eine Kollegin oder einen Kollegen mit Wohnsitz im Ausland, also eine Auslandschweizerin oder einen Auslandschweizer, hier in unserem Rat begrüssen können.
Deshalb möchte ich Sie bitten, diesem Vorschlag so zuzustimmen, damit wir auch diesen offenen Punkt im Parlamentsressourcengesetz geregelt haben.