Gilli Yvonne · Nationalrat · 2010-12-14
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2010-12-14
Wortprotokoll
Die Wiedereingliederung von Menschen, denen bereits eine Rente zugesprochen wurde, ist ein Wunsch, den wir hier im Saal teilen. Wir teilen ihn mit einer Mehrheit der Rentenbezüger und -bezügerinnen.
Menschen mit Renten haben einen beschwerlichen Weg hinter sich: Viele bemühten sich über mehrere Jahre, im Arbeitsmarkt integriert zu bleiben, viele mussten in äusserst belastender Weise erfahren, dass dies für sie nicht mehr möglich ist. Es folgten monatelange, teils jahrelange Abklärungen und Massnahmen, bis ihnen schlussendlich eine Rente zugesprochen wurde. Danach begann die schmerzliche psychische, physische und soziale Anpassung an ein Leben mit Rente.
Jetzt - spät und mit der Motivation, einen riesigen finanziellen Druck zu beseitigen - wollen wir sie auf ihrem Weg zurück begleiten. Das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, eine Aufgabe, die den individuellen Möglichkeiten und den Möglichkeiten des Arbeitgebers angepasst werden muss. Es ist nicht nur im Sinn der betroffenen Rentenbezüger und -bezügerinnen, sondern auch im Sinn des Arbeitgebers, wenn die Reintegration nicht a priori an der normalen Arbeitsstelle, d. h. im ersten Arbeitsmarkt, durchgeführt werden muss, sondern gestuft erfolgen kann. Damit hat nicht zuletzt der Arbeitgeber die Garantie, dass diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunehmend belastbar und somit integrierbar sind.
Die grüne Fraktion bittet Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Bortoluzzi abzulehnen. Dieser Antrag ist realitätsfremd.
Im gleichen Sinn bitten wir Sie, der Minderheit Weber-Gobet zuzustimmen und die Beratung und Begleitung auch nach geglückter Integration bedürfnisgerecht zu gestalten, das heisst, sie überhaupt zu ermöglichen. Es ist eine Prophylaxe, dass Wiederintegrierte in Krisensituationen im ersten Arbeitsmarkt verbleiben können, und es ist eine Sicherheit für die Arbeitgeber, dass eine allenfalls nötige Begleitung nicht von ihnen allein geleistet werden muss.