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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2010-12-14

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2010-12-14

Wortprotokoll

Die IV wurde als Sozialversicherung konzipiert, das heisst, es gibt ein Recht der Betroffenen auf die verschiedenartigen Leistungen, die die IV anbietet. Es handelt sich also nicht um eine Almosenabgabe. Sie ist da zur individuellen Unterstützung von Menschen mit Behinderung, egal welche Behinderung sie haben. Sie setzt sich das Ziel der Integration und der gleichberechtigten Partizipation der Menschen mit Behinderung.

Die Vorlage, die wir jetzt beraten, stellt eine Verabschiedung von der Grundidee der IV dar, und zwar durch den Ausschluss ganzer Gruppen von behinderten Menschen, durch einen massiv erschwerten Zugang zu den Leistungen und, einmal mehr, durch ein deftiges Sparziel. Die Haltung hat sich in der letzten Zeit drastisch verändert. Wir sind nun bei einem Diskurs rund um das Sparen und vor allem rund um den Missbrauch. Die Vorlage ist jetzt sowohl ethisch wie medizinisch, aber auch finanzpolitisch nicht vertretbar. Es wurde in den letzten Jahren - wir haben das vorhin gehört - schon viel gekürzt, und gegenüber 2003 haben wir einen Rückgang der Neurenten um 44 Prozent. Dann kam die 5. IV-Revision, sie war einmal mehr eine happige Sparübung, und jetzt, ohne eine Evaluation der 5. IV-Revision, sind wir bereits bei der 6. Revision. Mit der Revision 6a werden wir noch einmal 500 Millionen Franken sparen, mit der Revision 6b etwa 800 Millionen Franken. Die Frage drängt sich da auf: Für wen ist die IV überhaupt noch bestimmt?

Natürlich, wir haben ein Defizit, und es braucht Lösungen. Aber statt immer nur die Frage zu stellen, wo abgebaut werden kann, sollte die Frage sein: Wie soll die IV finanziert werden, damit die Leistungen für die Betroffenen nach wie vor gewährleistet sind? Beim gerade gehabten Bankencrash beispielsweise war sofort klar: Das Loch wird gestopft - mit Milliarden von Franken. Warum dieser Gedanke nicht bei der IV?

Es ist kein Zufall, dass gerade bei der IV derart gespart werden kann. Invalidität ist nach wie vor ein Tabuthema, und nur Minderheiten sind davon betroffen. Ein spezielles Tabu, und die Betroffenen schämen sich oft dafür, sind die unklaren Krankheitsbilder: Schmerzen, Schleudertraumata, psychische Krankheiten. Es ist kein Zufall, dass gerade diese Gruppen von Betroffenen von der Rente ausgeschlossen werden sollen: Sie sind auf den ersten Blick nicht krank, sie sind sogenannt normal, und sie werden von der Gesellschaft stigmatisiert als Simulantinnen und Simulanten, als Scheininvalide. Davon zeugt auch die neue Haltung der IV, die da lautet: Die Leute sind vorübergehend krank und wieder integrierbar, sie müssen nur wollen; deshalb gibt es keine Renten.

Betroffen von der Überprüfung und Streichung sind langjährige Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger, etwa 18 000 Menschen, und der grosse Teil hat keine Chance auf Reintegration in die Arbeitswelt. Es wird eine Überwälzung auf die Sozialhilfe sein, was für die Betroffenen noch weniger Leistungen bedeutet, entwürdigend ist und für die Gemeinden und Städte Zusatzkosten bedeutet. Das ist keine Kosteneinsparung, sondern eine Kostenverlagerung.

Natürlich ist die Reintegration in den Arbeitsmarkt sinnvoll. Aber es ist eigentlich eine Frechheit, das jetzt so zu formulieren, als ob es eine neue Idee wäre. Schon seit Beginn der IV ist das erste Ziel die Reintegration und nicht die Berentung. Schon in der 5. IV-Revision war das der grosse Slogan, und trotz enormem Aufwand ist der Erfolg bis jetzt sehr mässig. Die Realität ist, dass die Handicapierten ausgegrenzt wurden, obwohl ihr Wille zur Arbeit da wäre, weil die Arbeitgeber nicht wollen, weil es zu wenig Jobs hat. Ich hatte als langjährige Betriebssozialarbeiterin selbst immer wieder Gesuche auf dem Tisch, die Leute seien doch bitte bei der IV anzumelden, weil der Arbeitgeber sie nicht mehr beschäftigen wollte. Heute sind wir eine extreme Leistungsgesellschaft. Das fordert hundertprozentige Leistungsfähigkeit, topqualifizierte Leute, und das lässt für Behinderung keinen Platz. Es braucht deshalb klare Quoten, eine verbindliche Verpflichtung der Arbeitgeber, statt dass der Druck auf die Behinderten übertragen wird.

Die Minderheit der SGK sagt deshalb klar Nein zum Eintreten. Wir wollen eine neue Vorlage, wenn die 5. IV-Revision evaluiert ist. Wir wollen eine Vorlage mit einem Sanierungsplan auf der Basis einer IV für alle - für alle Leiden, ob medizinisch erkannt oder nicht, ob psychisch oder physisch -, zur Unterstützung einer grösstmöglichen Partizipation an der Gesellschaft.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, nicht auf diese Vorlage einzutreten.

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