Lexipedia

Wehrli Reto · Nationalrat · 2010-12-14

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-14

Wortprotokoll

Die Verfassung einzuhalten beziehungsweise für deren Einhaltung zu sorgen ist eine der ersten, vornehmsten Aufgaben des Parlamentes in einem Staat, der auf Bundesebene nur eine eingeschränkte Verfassungsgerichtsbarkeit kennt. Zu beachten ist dabei mithin Artikel 41 der Bundesverfassung, wonach sich Bund und Kantone dafür einsetzen, dass jede Person an der sozialen Sicherheit teilhat. Wenn allein pekuniär beurteilt wird, so muss dieses Ziel als erfüllt gelten. Bei einem jährlichen Bruttoinlandprodukt unseres Landes von rund 450 Milliarden Franken wendet der Sozialstaat Schweiz rund 127 Milliarden Franken pro Jahr für sich auf.

Dem allgemeinen Sozialziel eingeschrieben ist die Versicherung jeder Person gegen die wirtschaftlichen Folgen der Invalidität. Die verfassungsmässige Konkretisierung erfolgt in Artikel 112 der Bundesverfassung betreffend die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie in Artikel 112b der Bundesverfassung über die Förderung der Eingliederung Invalider. Ebendies - die Eingliederung Invalider - ist das vorrangige Ziel des ersten Massnahmenpaketes zur 6. IV-Revision. Dass dabei nicht von "Eingliederung vor Rente", sondern von "Eingliederung statt Rente" gesprochen werden soll, ist mehr als eine rhetorische Stilübung, denn damit wird deutlich, dass die Eingliederung die Alternative, das gegenüber der Rente andere und nicht einfach eine der Rente vorgelagerte Phase beschreibt.

Damit sind wir beim Kern der Sache: Schon seit 1960, also seit Inkrafttreten des IVG, gilt der Grundsatz der Wiedereingliederung. Er hatte allerdings zu wenig Durchsetzungskraft, und man ist sich heute einig, dass die IV erst mit der 5. IV-Revision, vielleicht präziser erst im Zusammenwirken von 4. und 5. IV-Revision den Status einer eigentlichen Integrationsversicherung erreicht hat.

Die Bemühungen der 5. IV-Revision waren schwergewichtig auf Früherkennung und Frühintervention, also vorab auf den Verbleib im Arbeitsprozess bzw. das Unnötigmachen neuer Berentungen gerichtet. Auch wenn uns zur Erfolgsbeurteilung dieser am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Revision noch keine langen Zahlenreihen zur Verfügung stehen und das erneuerte System der IV noch nicht konsolidiert ist, lässt sich der grundlegende Erfolg der gesetzgeberischen und operativen Bemühungen nicht bestreiten. Die Zahl der Neuberentungen ist seit dem Referenzjahr 2003 um über 40 Prozent gesunken, und in Ergänzung dazu hat sich ein Mentalitätswechsel in der Öffentlichkeit sowie bei Betroffenen und Anwendern entwickelt. Die IV wird nicht mehr als Schalter verstanden, an dem Rentenbillette abgegeben werden, sondern als eine nun komplexer, individueller, schneller funktionierende Einheit, welche die soziale Vereinzelung, die mit einem Verlust der Arbeitsmarktteilnahme verbunden ist, verhindern kann.

Die 4. und die 5. IV-Revision waren nötig und erfolgreich, weil sie durch die finanzielle Lage der IV ebenso möglich wie geboten waren. Es gab kein Hin- und es gab kein Zusehen mehr angesichts jährlich steigender Aufwandüberschüsse und eines kumulierten Defizits, das ein Abtragen durch jene Generation, die es verursacht hat, als aussichtslos erscheinen liess. Mit den bisherigen Revisionen kann längerfristig eine Reduktion der IV-Ausgaben um jährlich 500 Millionen Franken erreicht werden. Nun, knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten der 5., wird bereits die 6. IV-Revision behandelt. Das ist vielleicht ambitiös, sicher aber rechtlich geboten, weil wir es selber so verlangt haben. Im Bundesgesetz über die Sanierung der IV ist der Bundesrat explizit verpflichtet worden, die Botschaft zur 6. IV-Revision bis Ende des laufenden Jahres vorzulegen. Diese Vorgabe, bei Gelegenheit ihrer Beratung in der Kommission vom Bundesrat und von der Verwaltung für unumsetzbar erklärt, wurde im arithmetischen Mittel der Revisionen 6a und 6b sogar leicht übererfüllt. Wir danken der Landesregierung und den Verantwortlichen der Bundesverwaltung für ihre grosse, engagierte Arbeit.

Dass überhaupt revidiert wird, liegt in der Natur der schweizerischen Sozialversicherungen. Sie sind alle nicht auf Ewigkeit ihrer Einzelnormen angelegt, sondern nehmen gesellschaftliches Wollen und technische Notwendigkeit laufend in ihre Systeme auf. Unsere Sozialversicherungen erzeugen in Permanenz kleine Wunder, indem sie der Idee nach gleichzeitig stabil und doch der laufenden Adaptation fähig sind. Dieses Realwunder funktioniert gut - jedenfalls im internationalen Vergleich.

Was wird denn im Rahmen der IV-Vorlage 6a revidiert? Es sind vier Hauptbereiche zu bezeichnen:

1. Die eingliederungsorientierte Rentenrevision: Sie stellt die wesentliche Ergänzung zur 5. IV-Revision dar. Galt dort das Augenmerk primär der Vermeidung unnötiger neuer Renten, so soll nunmehr die Zahl bestehender Renten verringert werden. Mittel dazu sind persönliche Beratung, Begleitung und weitere spezifische Instrumente; dies alles unter dem Schirm flankierender Massnahmen. Jede Reintegration trägt die Unterschrift eines Arbeitgebers. Macht die Wirtschaft, machen vor allem die Grossunternehmen hier nicht mit, ist das vorgegebene Ziel, 16 000 Rentnerinnen und Rentner zurück in die Arbeit zu führen, nicht erreichbar. Kein Weg führt daran vorbei, dass auch die Grossunternehmen hier mitmachen, sonst ist das erklärte Ziel dieser Revision, die finanzielle Gesundung der IV, eine Unmöglichkeit.

2. Die Neuregelung des Finanzierungsmechanismus: Derzeit sind die Bundesbeiträge an die IV in Prozent der laufenden Ausgaben festgelegt. Gibt die IV 100 Franken aus, so steuert der Bund Fr. 37.50 bei. Das heisst umgekehrt: Senkt die IV ihre Ausgaben, was wir ja wollen, so vermindert sich der Finanzierungsbeitrag des Bundes im erwähnten Umfang. In einem Satz: Spart die IV 100 Franken, so wird sie bloss um Fr. 62.50 entlastet. Und in globo: Will die IV ihr [PAGE 2012] jährliches Defizit von rund 1,1 Milliarden Franken beseitigen, muss sie ihre Ausgaben um 1,7 Milliarden Franken senken. Das ist nach allem, was bereits erzielt worden ist, im Rahmen der Revision 6a und der noch folgenden Revision 6b ein Ding der Unmöglichkeit. Der Anteil des Bundes an der Finanzierung der IV soll deshalb von den laufenden Ausgaben der IV entkoppelt werden. Damit soll erreicht werden, dass die IV ihre Rechnung um den gleichen Frankenbetrag, den sie weniger ausgibt, verbessert.

3. Preissenkungen im Hilfsmittelbereich, durch die wir uns jährliche Minderaufwendungen der IV von 30 bis 50 Millionen Franken erhoffen: Das Stichwort dazu lautet "Mehr Wettbewerb". Wie genau dieser stattfinden soll, wird einer der in der Detailberatung zu diskutierenden Punkte sein.

4. Der sogenannte Assistenzbeitrag als ein neues Instrument: Damit sollen Menschen mit einer Behinderung, welche für die Hilfe zur Alltagsbewältigung Drittpersonen anstellen, eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Die Botschaft verheisst für die IV-Rechnung Kostenneutralität. Ob diese erreicht wird, ob sie überhaupt erreichbar und ob sie wünschbar ist, wird, zusammen mit einer Ergänzung der Subventionierungsleistungen auch für Familienangehörige, die Diskussion bestimmen.

Mit all dem werden zwei Hauptziele anvisiert: die Komplettierung der IV als Integrationsversicherung sowie eine Verbesserung ihrer Jahresrechnung um rund 350 Millionen Franken. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit müssten wir das erreichen, damit die IV auf ihrem Gesundungspfad vorankommen kann - einem Pfad übrigens, dessen Ende noch nicht sichtbar ist. Die Revision 6b und die Bewältigung des Schuldenbergs auf mittlere Sicht stehen uns bekanntlich unmittelbar bevor. Die substanzielle Verbesserung der IV-Rechnung ist nicht nur vernünftig, sie ist auch politisch geboten. Mit dem Ja von Volk und Ständen zur IV-Finanzierung hat dieses für die Sozialinfrastruktur unseres Landes unabdingbare Sozialwerk neuen Sauerstoff erhalten, aber mit einer Befristung von nur sieben Jahren. Bis dahin haben wir die Pflicht und die Aufgabe, die IV auf neue, gute Geleise zu bringen. Dazu gehört namentlich ihre finanzielle Gesundung. Die IV wurde während Jahren wahlweise zum Sorgenkind gemacht oder als Sündenbock mit all dem beladen, was sie politisch gerade noch zu tragen imstande war, und das unverdientermassen, wie man wieder einmal festzuhalten hat. Denn die IV ist das einzige grosse Sozialwerk, bei dem wir in den letzten Jahren substanzielle Fortschritte und Verbesserungen erzielt haben. Das war nicht so bei der Militärversicherung, nicht so bei der AHV, höchstens teilweise im Krankenversicherungsgesetz, und die Ergänzungsleistungen warten draussen vor der Tür.

Sorgen wir nun also für eine zügige, erfolgreiche Beratung und Umsetzung des ersten Massnahmenpaketes der 6. IV-Revision, das die Kommissionsmehrheit Ihnen mit 17 zu 9 Stimmen zur Beratung empfiehlt.