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Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-12-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-12-15

Wortprotokoll

Auch wenn Sie langsam in Weihnachtslaune sind, bitte ich Sie, keine unnötigen Geschenke zu machen und auch nicht Gesetze auf Vorrat zu beschliessen, sondern diese Motion abzulehnen. Wir haben schon in der ständerätlichen Beratung angekündigt, dass wir halt sonst, im Sinne eines Eventualantrages, die Umwandlung in ein Postulat empfehlen. Weshalb? Es wurde auch von den Kommissionssprechern dargelegt: Es gibt keinen Notstand in den Basler Rheinhäfen - es gibt ihn nicht! Sie schreiben nicht rote Zahlen, und sie haben zurzeit auch genügend Kapazität.

Der Bundesrat hat im Oktober 2009 einen Bericht über die Schifffahrtspolitik der Schweiz publiziert und darin auch die Situation der Rheinhäfen dargelegt. Die sind wichtig für die Schweiz, das ist völlig unbestritten; sie sind auch ein wesentliches Element für die Containertransporte. Herr Nationalrat Giezendanner hat danach gefragt, und ich kann Ihnen diese Zahl natürlich sagen: Schon heute beteiligt sich der Bund, weil diese Infrastrukturanlagen durchaus wichtig sind, mit einem Beitrag von 16,5 Millionen Franken beispielsweise am Bau von zwei trimodalen Umschlagterminals in Basel oder auch an der Bahnzufahrt zu den Häfen. Dort haben wir tatsächlich ein Interesse, dass diese Terminals, die Containertransporte in den Rheinhäfen unterstützt werden. Aber das, was der Motionär verlangt, geht natürlich weit darüber hinaus. Wenn schon, muss das zwingend in eine gesamtheitliche Schifffahrtspolitik eingeordnet werden.

Der Bericht, der Ihnen bekannt ist, wurde ohne grosse Diskussion in beiden Kommissionen zur Kenntnis genommen; es wurde also kurze Zeit vorher nicht der geringste Handlungsbedarf für den Bund gesehen, und ich glaube nicht, dass sich jetzt, in diesem Jahr, etwas daran geändert hat. Der Schifffahrtsbericht enthält Massnahmen zugunsten der Basler Rheinhäfen - ich habe soeben zwei davon dargelegt -, auch wenn er nicht direkt auf die Forderungen der Motion eingeht.

Wichtig erscheint mir auch - das hat Frau Nationalrätin Lachenmeier falsch dargelegt -: Es ist eben nicht so, dass die Rheinschifffahrt einen wesentlichen Beitrag zur Verlagerungspolitik leistet. Es besteht zwar ein Potenzial, aber gerade betreffend den alpenquerenden Güterverkehr und die Verlagerung auf die Schiene ist diese Aussage falsch. Zu diesem Schluss kommt die neueste Studie "Rheinschifffahrt und Schweizer Verlagerungspolitik" vom 30. Juni 2010, die vom Bundesamt für Verkehr und den Schweizerischen Rheinhäfen in Auftrag gegeben worden war. Sie ist zu diesem klaren Fazit gelangt. Nur schon dieser Aspekt wäre ein guter Grund, diese Gesetzesgrundlage nicht zu schaffen.

Ich bitte Sie, die Motion entsprechend dem Antrag des Bundesrates abzulehnen. Wenn Sie weiteren Klärungsbedarf sehen, dann überweisen Sie halt ein Postulat.

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