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Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2010-12-15

Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-15

Wortprotokoll

Der Gesamtbundesrat ist gegen diese Motion. Leider hielt sich der damalige Bundesrat Moritz Leuenberger nicht ans Kollegialitätsprinzip und sprach sich gegen den Gesamtbundesrat aus. Im Ständerat begründete Moritz Leuenberger sein Wohlwollen für die Motion unter anderem damit, dass er als Kind im Kinderspital Basel gewesen sei und keinen Fernseher gehabt habe: Er habe den Rheinschiffen zugeschaut und diese seien zu seinen Freunden geworden. Sein Herz werde wärmer, sagte er, wenn er daran denke, dass der Ständerat der Motion entgegen dem Willen des Bundesrates doch noch zustimmen könnte. All das können Sie im Amtlichen Bulletin des Ständerates vom 2. Juni 2010 nachlesen. Ich meine, so geht es nicht; auch in der Kommission wurde Kritik laut.

Moritz Leuenberger sagte aber auch, warum der Gesamtbundesrat die Motion ablehnte: wegen der finanziellen Folgen. Genau darum geht es. Die Motion fordert im Titel die Mitfinanzierung der Rheinhafen-Infrastruktur durch den Bund. In der Kommission wurde von der Minderheit gesagt, es gehe nicht um die eigentliche Finanzierung, sondern nur darum, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Die Kommissionsmehrheit war da anderer Ansicht: Warum eine Grundlage schaffen für etwas, von dem man vorgibt, es gar nicht zu wollen? Die Verwaltungsvertreter erklärten in der Kommission, dass aus Sicht der Verwaltung in den Schweizer Rheinhäfen kein eigentlicher Notstand herrsche und die Basler Rheinhäfen keine roten Zahlen schrieben. Zudem macht der Bund heute schon einiges für die Basler Rheinhäfen. So fliesst etliches an Bundesmitteln in die Unterstützung der Infrastrukturmassnahme Hafenbahn. Es werden auch Terminals für den Umschlag vom Schiff auf die Bahn unterstützt sowie, im Rahmen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, die Schweizer Rheinhäfen.

Während die Kantone Baselland und Basel-Stadt bei Annahme der Motion von Kosten zwischen einer und zehn Millionen Franken pro Jahr sprechen, konnte die Verwaltung die Kosten eines Gesuches nicht beziffern. Die Verwaltungsvertreter sagten, dass die Voraussetzungen für ein solches Gesuch gar nicht erfüllt seien.

Aus all diesen Gründen ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass es die Motion nicht braucht. Es ist nicht sinnvoll, Gesetze zu produzieren, wenn gar kein Handlungsbedarf besteht. Die Kommission ist der Meinung, dass die Schifffahrt im Allgemeinen wichtig und umweltfreundlich ist und dass die Rheinschifffahrt im Speziellen eine grosse Bedeutung für die Volkswirtschaft hat. Es ist sehr erfreulich, dass die Unternehmen erfolgreich wirtschaften und schwarze Zahlen schreiben. Aus diesem Grund und weil der Bund schon wesentliche Beiträge leistet, sind keine weitere Finanzierung durch den Bund und keine Gesetzesanpassung notwendig.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.