Bieri Peter · Ständerat · 2001-03-20
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-20
Wortprotokoll
Ein dummer Zufall will es, dass ich bei den nächsten drei Geschäften angesprochen bin. Ich werde dafür morgen beim Fusionsgesetz nichts sagen.
Der Beginn der Beratung des Bundesgesetzes über die Fachhochschulen fiel mit dem Beginn meiner Tätigkeit im Ständerat zusammen. Ich erinnere mich noch sehr genau, wie wir damals darum gerungen haben, diesen vom damaligen Amtsvorsteher, Professor Hans Sieber, "Königsweg" genannten Weg über die Berufsausbildung zu den Fachhochschulen nicht zu verwässern und gleichzeitig dem Wunsch nach Durchlässigkeit des tertiären Bildungsweges nachzukommen. So hat denn das Parlament selbst in Artikel 5 Absatz 2 des Fachhochschulgesetzes festgehalten: "Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössisch anerkannten Maturitätszeugnisses werden prüfungsfrei in das erste Semester einer Fachhochschule aufgenommen, sofern sie über eine mindestens einjährige geregelte Berufserfahrung auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung verfügen."
Ich weiss noch sehr genau, dass wir hier im Dilemma zwischen den beiden eingangs erwähnten Zielsetzungen waren, diesen Absatz aber explizit so formulierten, um eine verbesserte Durchlässigkeit erreichen zu können. Mit der Formulierung "eine mindestens einjährige geregelte Berufserfahrung" wollten wir jedoch sicherstellen, dass bei dieser Ausbildung ein genügender Qualitätsstandard gefordert werden konnte.
Aufgrund der nun vorliegenden Motion des Nationalrates müsste folgerichtig und konsequenterweise das Gesetz geändert werden, da dieses ganz konkret den prüfungsfreien Eintritt für Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Maturitätszeugnisses vorsieht. Dies könnte allenfalls mit der ohnehin geplanten ersten Revision des Fachhochschulgesetzes vorgenommen werden.
Wir sahen uns in der Kommission mit dem Dilemma konfrontiert, das ich bereits bei der Behandlung einer anderen Motion in diesem Rat kurz dargelegt habe: Einen Tag nach der Überweisung dieser Motion Imhof durch den Nationalrat - gegen den Willen des Bundesrates - überwiesen wir die Motion Beerli 00.3083, die im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien für die gleiche Art von Studentinnen und Studenten ein berufsbezogenes Praktikum in einer späteren Phase des Studiums verlangte, wobei dieses Praktikum jedoch vor Beginn des dritten Studienjahres stattfinden sollte. Damit haben wir ein Signal gegeben, das tendenziell in die entgegengesetzte Richtung geht.
Ich gehe wohl nicht fehl in der Annahme, dass der Nationalrat in folgerichtiger Konsequenz die von uns überwiesene Motion Beerli ablehnen wird, so, wie Ihnen unsere Kommission beantragt, die Motion des Nationalrates (Imhof Rudolf) abzulehnen. Angesichts einer solchen Ausgangslage habe ich in der Kommission vorgeschlagen, den Bundesrat mit einer Empfehlung aufzufordern, den je nach Studium unterschiedlichen Ansprüchen nach praktischer Ausbildung vermehrt Rechnung zu tragen. So ist es z. B. selbst an der eher theoretisch-wissenschaftlich orientierten ETH üblich, dass zu einem geeigneten Zeitpunkt Praktika zu absolvieren sind. So müssen etwa wir Agronomen nach dem naturwissenschaftlichen Basisjahr und dem ersten Fachsemester ein halbjähriges Praktikum absolvieren.
Da ganz offensichtlich auch an der Fachhochschule das schulische Wissen mit der praktischen Erfahrung kombiniert werden muss, da aber nicht bei jedem Studium, nicht für jeden Studenten und auch nicht für die ganze Wirtschaft - welche diese Praktikumsplätze ja zur Verfügung stellen muss - der gleiche Zeitpunkt geeignet ist, sollten wir für die Zukunft eher eine flexible Lösung suchen. Dies dürfte nicht zuletzt im Hinblick auf die in den nächsten drei, vier Jahren zunehmende Zahl von Studienanfängern - infolge Verkürzung der eidgenössischen Maturität um ein Jahr - von Bedeutung sein. Ich bin deshalb der Kommission dafür dankbar, dass sie sich entschieden hat, meinen Vorschlag weiterzuverfolgen. Wir werden dabei auf die Erfahrungen der Fachhochschule und des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie angewiesen sein.
Mit diesem Vorgehen sollte es uns gelingen, sowohl die berechtigten Anliegen der Motion des Nationalrates 98.3178 als auch der Motion des Ständerates 00.3083 weiterzuverfolgen und einer guten Lösung zuzuführen.