Cathomas Sep · Nationalrat · 2010-12-15
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-15
Wortprotokoll
Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt den Antrag der Einigungskonferenz und lehnt den Einzelantrag Brunner ab.
Beim vorliegenden Geschäft handelt es sich um die flankierenden Massnahmen in Zusammenhang mit der Abschaffung der Lex Koller. Gleichzeitig ist es auch ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen". Die vorgesehenen flankierenden Massnahmen vermögen den Anliegen sowohl der Lex Koller als auch der Volksinitiative zu genügen und lassen die raumplanerische Hoheit im Sinne der Bundesverfassung den Kantonen und Gemeinden, auch wenn dadurch allgemeingeltende flankierende Massnahmen auf Bundesebene geregelt oder beschlossen werden.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist sich der Problematik und der Notwendigkeit einer Lösung betreffend das Bauen ausserhalb der Bauzonen gemäss Artikel 24c des Raumplanungsgesetzes bewusst. Wir wissen auch, dass die Nutzung von landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzonen seit Langem ein ungelöstes Problem darstellt. Auch wir wollen in dieser Frage eine Klärung und eine gerechte und von den Kantonen mitgetragene Lösung finden. Trotzdem sind wir fest davon überzeugt, dass dieses Problem nicht mit flankierenden Massnahmen zur Regelung des Zweitwohnungsbaus gelöst werden kann. Eine gleichzeitige Regelung des Problems "Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen" mit dem Gegenentwurf zur Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" würde der Initiative Auftrieb geben, was schlussendlich zu einer Annahme und zu einer für alle Beteiligten schlechteren Lösung führen könnte, namentlich zu einem generellen Stopp des Zweitwohnungsbaus.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt den in der Einigungskonferenz vorgeschlagenen Weg zur Behandlung der Pendenz der Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen. Die in Aussicht gestellte Integration dieses Geschäfts in die laufende Raumplanungsrevision - das ist die Revision als Gegenentwurf zur Landschafts-Initiative in einem zweiten Beschluss - ermöglicht eine schnelle und sachgerechte Behandlung mit der Anhörung der für die Umsetzung verantwortlichen Kantone und Gemeinden. Schlussendlich sind die Bedürfnisse bezüglich der Bauten ausserhalb der Bauzonen in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich. Darum ist das Geschäft nicht mit einem Schnellschuss zu erledigen, sondern in Anhörung oder durch Vernehmlassung der betreffenden Stellen durchzuführen.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt den Antrag der Einigungskonferenz und lehnt den Einzelantrag Brunner ab. Ich bitte Sie, dem auch zu folgen.