Lexipedia

Brunner Toni · Nationalrat · 2010-12-15

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-15

Wortprotokoll

Es ist so, dass ich Ihnen den Antrag stelle, das Ergebnis der Einigungskonferenz abzulehnen. Ich stelle diesen Antrag darum, weil der Nationalrat ein berechtigtes Anliegen, nämlich die Aufnahme von Artikel 24c Absatz 2, nicht durch die Einigungskonferenz gebracht hat, und dies, obwohl unser Rat diesem Anliegen dreimal deutlich zugestimmt hat, obwohl materiell und vom Anliegen her reihum, also vom Bundesrat, von der Verwaltung und auch vom Ständerat, klar zum Ausdruck gebracht worden ist, dass es sich um ein berechtigtes Anliegen handelt, um ein Problem, das gelöst werden muss. Dass dieser Artikel nun nicht aufgenommen werden soll, obwohl der Handlungsbedarf materiell ausgewiesen ist, hat vor allem damit zu tun, dass wie folgt argumentiert wurde: Wir konzentrieren uns auf flankierende Massnahmen in Bezug auf die Aufhebung der Lex Koller; dieses Problem soll man jedoch separat, sprich in einer nächsten Revision, lösen.

Worum geht es inhaltlich? Inhaltlich wird ja reihum akzeptiert, dass Handlungsbedarf besteht. Sie wissen: In der Landwirtschaftszone gibt es bestehende Gebäude, die in die Jahre kommen und die saniert, erneuert oder eben mit Investitionen umgebaut werden müssen. Heute gibt es in der Praxis in diversen Kantonen Probleme, beispielsweise und sehr oft bei landwirtschaftlichen Wohnbauten. Geht es um Erneuerungen, um massvolle Erweiterungen oder um Sanierungen, ist heute massgeblich, wann eine solche Baute erstellt worden ist. Sie wissen: Es geht darum, ob die Erstellung aus der Zeit vor oder nach dem Jahr 1972 datiert. Und dann wird oft noch abgeklärt, wie die Baute vorher genutzt wurde und wer sie jetzt nutzen bzw. bewohnen will. Wenn konkrete Pläne auf dem Tisch liegen, gibt es jeweils Probleme. Entweder werden mit einer so restriktiven Regelung Investitionen verunmöglicht, wie ich es aus meiner Region, einem typischen Streusiedlungsbaugebiet, kenne, oder es wird eine Sanierung zugelassen, obwohl man eigentlich weiss, dass es möglicherweise sinnvoller wäre, ein altes Wohnhaus abzubrechen und wieder aufzubauen - selbstverständlich unter der Voraussetzung, und das wissen immer alle, dass die Proportionen und das Erscheinungsbild der Bauten der jeweiligen Region berücksichtigt werden.

Führen wir uns die Vorteile einer klaren und praxistauglichen Regelung im Bereich bestehender Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen vor Augen: Zum einen geht es um das Landschaftsbild. Gut erhaltene, unterhaltene oder allenfalls auch neuerstellte Wohnbauten anstelle alter, nicht gut erhaltener Wohnbauten sind für die Landschaft ein Mehrwert, weil sie das Landschaftsbild verschönern. Verlotterte Bauten sind für die Landschaft kein Mehrwert. Zum andern geht es um den Bodenschutz: Wenn man bestehende Bauten besser nutzen oder umnutzen kann, ist das letztlich auch Bodenschutz, weil kein neues Bauland verbaut werden muss, sondern bestehender Raum besser genutzt wird. Es geht um das Bekenntnis zum ländlichen Raum. Und letztlich geht es um Zukunftsperspektiven - nicht nur für die Zentren, sondern auch für den ländlichen Raum.

Mit meinem Ablehnungsantrag deponiere ich eigentlich einen stillen Protest. Ich drücke damit aus, dass ich mit dem Ergebnis der Einigungskonferenz, dass man das Problem hier nicht lösen konnte, nicht einverstanden bin. Ich habe sehr wohl gehört, dass man sich dieses Problems, das auch mit Initiativen aus verschiedenen Kantonen angesprochen wurde, bewusst ist und dass man dokumentiert hat, dass diese Problematik in den nächsten Gesetzesrevisionen angegangen werden muss. Es bietet sich durchaus Gelegenheit dazu, es ist nämlich eine Revision des Raumplanungsgesetzes am Laufen. Wir können dieses Anliegen dort wieder aufnehmen. Ich habe die in der Kommission geäusserten Worte und die Bekenntnisse der Regierung und des Nationalrates noch in den Ohren, dass man gewillt sei, dieses Problem dort anzugehen. Ich war allerdings der Ansicht, man hätte es auch hier lösen können, darum habe ich diesen Antrag gestellt.