Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2010-12-16
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-16
Wortprotokoll
Ist Ihnen klar, dass die Genitalverstümmelung in der einfachen Form, von der Sie jetzt ein Beispiel genannt haben, gar nie zur Anzeige kommen würde, weil ja bei einer Genitalverstümmelung in der Form, wie Sie sie beschrieben haben, gar kein Beweis vorliegt? So etwas kommt nie zur Anzeige, weil es nicht sichtbar ist, weil es nicht bewiesen werden kann, und daher ist es bezüglich des Strafmasses kein Problem.