preparatory:AB 1148
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-13
Wortprotokoll
Ich ging auch zuerst von der irrigen Annahme aus, Frau Brunner wolle den letzten Satz nicht. Ich bin froh darüber, dass sie den nicht bestreitet, weil dann vor allem das Problem der Zeitsoldaten nicht lösbar wäre. Es gibt noch andere Personalkategorien, vor allem im Bereich der ETH, wo es nötig ist, solche Ausnahmen zu machen.
Ich muss mich entschuldigen, dass ich vorher kurz mit meinen Fachleuten geflüstert habe. Für einen Ingenieur ist es manchmal schwierig, in die Verästelungen und die Praxis des OR einzudringen, wie das Frau Brunner getan hat. Meine Rechtskonsulenten sind nicht der Meinung von Frau Brunner, und zwar weil diese automatische Unbefristetheit eigentlich nur dann eintritt, wenn man immer um sechs Monate verlängert, wenn man das stillschweigend weiterlaufen lässt, nicht reagiert, eingreift und sagt: Es hört jetzt auf. Das sollte nach meinen Rechtsgelehrten die Praxis sein und würde bedeuten, dass es richtig ist, mit diesem Zwischensatz zu vermeiden, dass man beispielsweise ein dreijähriges Arbeitsverhältnis abschliesst und dann kommt und sagt: Wir machen ein weiteres dreijähriges. Dann stellt sich die Frage, ob die fünf Jahre abschliessend gelten oder nicht, weil es wieder bei null anfängt. Mit dieser Formulierung hier wird klar gesagt, wir können nicht zwei dreijährige Arbeitsverhältnisse abschliessen, die über das fünfjährige hinausgehen, sondern wenn wir zwei dreijährige abschliessen, hört es nach fünf Jahren auf, auch wenn das theoretisch sechs Jahre ginge, sonst würde es unbefristet.
In diesem Sinne ist Absatz 2 in der Formulierung des Nationalrates eigentlich ein Schutz, der solche Umgehungen verunmöglicht. Das ist der Grund, weshalb der Nationalrat diese Formulierung eingeführt hat. Wir fanden, das mache an sich Sinn, damit man nicht indirekt mit Kettenverträgen quasi eine unsichere Situation insofern schafft, ob jetzt Absatz 2 abschliessend gilt oder nicht.